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   VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21   

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VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21 (https://dejure.org/2021,60488)
VG Halle, Entscheidung vom 09.06.2021 - 5 B 175/21 (https://dejure.org/2021,60488)
VG Halle, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 5 B 175/21 (https://dejure.org/2021,60488)
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  • VG Magdeburg, 20.04.2021 - 15 A 14/20

    Disziplinarrecht; Kürzung der Dienstbezüge

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    Sollten sich die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Rahmen des Disziplinarverfahrens als zutreffend erweisen, hätte der Antragsteller ein schweres Dienstvergehen begangen, das bei seiner disziplinarrechtlichen Vorbelastung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 6. November 2013 - 8 A 9/12 MD - und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2014 - 10 L 14.13 - VG Magdeburg, Urteil vom 20. April 2021 - 15 A 14/20 MD - nicht rechtskräftig) voraussichtlich die Beendigung seines Beamtenverhältnisses zur Folge hätte.

    Denn unter Berücksichtigung der Begründung der Verfügung der Antragsgegnerin vom 12. April 2021 und der von der Staatsanwaltschaft Halle beigezogenen Ermittlungsakte zum Verfahren 905 Js 4537/21 sowie der disziplinarrechtlichen Vorbelastungen des Antragstellers (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 6. November 2013 - 8 A 9/12 MD - und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2014 - 10 L 14.13 - VG Magdeburg, Urteil vom 20. April 2021 - 15 A 14/20 MD - nicht rechtskräftig) lassen sich derart gewichtige Gründe erkennen, welche die oben genannten hohen Voraussetzungen für die Annahme von zwingenden dienstlichen Gründen erfüllen.

    Der Zwischenvermerk der Staatsanwaltschaft Halle vom 29. März 2021 zum Verfahren 905 Js 4537/21 und der Inhalt der beigezogenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte, das in der angefochtenen Verfügung vom 12. April 2021 dargelegte Verhalten des Antragstellers gegenüber dem Stadtrat der Antragsgegnerin sowie die früheren gegen den Antragsteller verhängten disziplinarrechtlichen Maßnahmen (vgl. hierzu: VG Magdeburg, Urteil vom 6. November 2013 - 8 A 9.12 MD - und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2014 - 10 L 14.13 - sowie VG Magdeburg, Urteil vom 20. April 2021 - 15 A 14/20 MD - nicht rechtskräftig) zeigen zahlreiche, den Antragsteller belastende Indizien dafür, dass dieser seine dienstlichen Befugnisse (rechtswidrig) dafür nutzte, die Aufklärung der gegen ihn gerichteten Vorwürfe zu behindern.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 6 A 2586/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25. März 2021 - 6 B 2055/20 - juris, Rn. 21, vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, juris, Rn. 13).

    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25. März 2021 - 6 B 2055/20 - juris, Rn. 19, vom 25. Juni 2020 - 6 B 238/20 - juris, Rn. 16 f., vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 - juris, Rn. 7 ff., und vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 - juris, Rn. 11 ff.).

    Da jedoch das im Rahmen des Ermessens im Vordergrund stehende Prüfprogramm der Verhältnismäßigkeit hier bereits im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "zwingend" umfassend zur Anwendung kommt - stellt sich das Verbot als unverhältnismäßig dar, etwa weil eine mildere Maßnahme zur Verfügung steht, so sind die Gründe nicht "zwingend" - und sonstige Umstände, die - ungeachtet der bestehenden Verhältnismäßigkeit - ein Absehen von dem Verbot oder dessen Beschränkung eventuell dennoch rechtfertigen könnten, weder vom Antragsteller vorgetragen noch sonst ersichtlich sind, wäre jede andere Maßnahme als das Verbot, wie es hier verhängt wurde, rechtsfehlerhaft; das der Antragsgegnerin eingeräumte Ermessen ist insoweit auf Null reduziert (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 13 L 832/16 - a.a.O., Rn. 49 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 - juris, Rn. 14 ff.; Reich, BeamtStG, 2009, § 39 Rn. 2).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09

    Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    Um einen hinreichenden Tatverdacht annehmen zu können, muss der Dienstherr zwar vom Vorliegen gewisser Belastungsmomente überzeugt sein, jedoch kann die Aufklärung von Widersprüchen zwischen den Angaben der Beteiligten und den vorhandenen Beweisergebnissen der disziplinargerichtlichen Überprüfung überlassen bleiben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 - a.a.O.).

    Derartige Gründe sind gegeben, wenn bei einer weiteren Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 - juris).

    Dabei kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG i.V.m. § 53 LBG LSA nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes, was gleichwohl nicht ausschließt, dass zugleich ein Schuldvorwurf gegenüber dem Beamten begründet werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 - a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 9/12

    Dr. Wiegand gegen Stadt Halle - Klage abgewiesen

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    Sollten sich die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Rahmen des Disziplinarverfahrens als zutreffend erweisen, hätte der Antragsteller ein schweres Dienstvergehen begangen, das bei seiner disziplinarrechtlichen Vorbelastung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 6. November 2013 - 8 A 9/12 MD - und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2014 - 10 L 14.13 - VG Magdeburg, Urteil vom 20. April 2021 - 15 A 14/20 MD - nicht rechtskräftig) voraussichtlich die Beendigung seines Beamtenverhältnisses zur Folge hätte.

    Denn unter Berücksichtigung der Begründung der Verfügung der Antragsgegnerin vom 12. April 2021 und der von der Staatsanwaltschaft Halle beigezogenen Ermittlungsakte zum Verfahren 905 Js 4537/21 sowie der disziplinarrechtlichen Vorbelastungen des Antragstellers (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 6. November 2013 - 8 A 9/12 MD - und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2014 - 10 L 14.13 - VG Magdeburg, Urteil vom 20. April 2021 - 15 A 14/20 MD - nicht rechtskräftig) lassen sich derart gewichtige Gründe erkennen, welche die oben genannten hohen Voraussetzungen für die Annahme von zwingenden dienstlichen Gründen erfüllen.

  • VG Düsseldorf, 18.05.2016 - 13 L 832/16

    Anordnung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte aus dienstlichen Gründen

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    Denn ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte kann auch mit Blick auf ein laufendes Disziplinarverfahren verhängt werden (vgl. § 39 Satz 2 BeamtStG, OVG Nordrhein-Westfalen, 25. Juni 2000 - 6 B 238.20 - juris, Rn. 4 f.; OVG Sachsen-Anhalt, 4. Oktober 2016 - 1 M 131.16 - juris, Rn. 4; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 13 L 832/16 - juris, Rn. 25 ff.).

    Da jedoch das im Rahmen des Ermessens im Vordergrund stehende Prüfprogramm der Verhältnismäßigkeit hier bereits im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "zwingend" umfassend zur Anwendung kommt - stellt sich das Verbot als unverhältnismäßig dar, etwa weil eine mildere Maßnahme zur Verfügung steht, so sind die Gründe nicht "zwingend" - und sonstige Umstände, die - ungeachtet der bestehenden Verhältnismäßigkeit - ein Absehen von dem Verbot oder dessen Beschränkung eventuell dennoch rechtfertigen könnten, weder vom Antragsteller vorgetragen noch sonst ersichtlich sind, wäre jede andere Maßnahme als das Verbot, wie es hier verhängt wurde, rechtsfehlerhaft; das der Antragsgegnerin eingeräumte Ermessen ist insoweit auf Null reduziert (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 13 L 832/16 - a.a.O., Rn. 49 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 - juris, Rn. 14 ff.; Reich, BeamtStG, 2009, § 39 Rn. 2).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    Deshalb ist dem besonderen Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht bereits genügt, wenn überhaupt eine Begründung für die Vollziehungsanordnung gegeben wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris).

    Die Behörde darf sich in bestimmten Fällen auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen, wenn die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung belegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 6 A 1454/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung von Dienstgeschäften

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25. März 2021 - 6 B 2055/20 - juris, Rn. 21, vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, juris, Rn. 13).

    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25. März 2021 - 6 B 2055/20 - juris, Rn. 19, vom 25. Juni 2020 - 6 B 238/20 - juris, Rn. 16 f., vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 - juris, Rn. 7 ff., und vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 - juris, Rn. 11 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25. März 2021 - 6 B 2055/20 - juris, Rn. 21, vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, juris, Rn. 13).

    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25. März 2021 - 6 B 2055/20 - juris, Rn. 19, vom 25. Juni 2020 - 6 B 238/20 - juris, Rn. 16 f., vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 - juris, Rn. 7 ff., und vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 - juris, Rn. 11 ff.).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    Der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen ist um so stärker und darf um so weniger zurückstehen, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 -, vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, und vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 6 B 238/20

    Verbot des Führens der Dienstgeschäfte vorläufige Dienstenthebung Dienstbetrieb

    Auszug aus VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21
    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25. März 2021 - 6 B 2055/20 - juris, Rn. 19, vom 25. Juni 2020 - 6 B 238/20 - juris, Rn. 16 f., vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 - juris, Rn. 7 ff., und vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 - juris, Rn. 11 ff.).
  • VGH Bayern, 30.03.2004 - 13 AS 04.12
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17

    Nachbarwiderspruch gegen Genehmigung für Windenergieanlagen: besonderes

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

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