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   VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21   

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https://dejure.org/2022,32314
VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21 (https://dejure.org/2022,32314)
VG Halle, Entscheidung vom 09.11.2022 - 4 A 197/21 (https://dejure.org/2022,32314)
VG Halle, Entscheidung vom 09. November 2022 - 4 A 197/21 (https://dejure.org/2022,32314)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18

    Festsetzung eines Herstellungsbeitrages bei einem gemeinsamen

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    Eine auf Grund fehlender Satzungsgrundlage bestehende Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheids wird durch die neue Satzung ex nunc geheilt (OVG LSA, Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 63).

    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61, Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67).

  • VG Halle, 03.12.2018 - 4 A 318/17

    Herstellungsbeitrag für sog. Altanschlussnehmer

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    Dagegen scheidet die dem Bescheid ursprünglich zugrunde gelegte Schmutzwasserbeitragssatzung des Beklagten vom 10. Juli 2015 (SBS 2015) (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt für die Stadt B-Stadt vom 25. Juli 2015, S. 36 ff.) als rechtliche Grundlage aus, da der in § 5 Abs. 4 SBS 2015 für den hier streitgegenständlichen sog. besonderen Herstellungsbeitrag vorgesehene Beitragssatz von 0, 40 Euro/m 2 mit der aus § 6 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der bis zum 07. Oktober 2019 geltenden Fassung folgenden Verpflichtung zur Erhebung kostendeckender Beiträge nicht in Einklang steht und daher unwirksam ist (vgl. Urteil der Kammer vom 03. Dezember 2018 (4 A 318/17 HAL - Juris Rn. 11 ff.).

    Fehlt aber eine erforderliche Maßstabsregelung und ist der Maßstab deshalb unvollständig, mangelt es der Satzung an dem nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA erforderlichen Mindestgehalt mit der Folge ihrer Ungültigkeit insgesamt (Urteil der Kammer vom 03. Dezember 2018 - 4 A 318/17 HAL - Juris Rn. 36).

  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    Soweit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Magdeburg den Vorgaben der §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA nur dann Rechnung getragen wird, wenn auch die sachliche Beitragspflicht vor Ablauf dieser Frist entstanden ist (vgl. Urteil vom 05. Dezember 2018 - 9 A 301/17 - Juris Rn. 30 und Urteil vom 28. März 2019 - 8 A 25/18 - Juris Rn. 48), folgt dem die Kammer nicht.
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    Insoweit obliegt es dem Gesetzgeber, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61, Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    Höherbelastungen infolge rückwirkender Änderung rechtmäßiger Bestimmungen sind für sie nicht vorhersehbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. April 1989 - 8 C 83.87 - Juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 - Juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19

    "Verböserung" der Beitragsfestsetzung im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    Eine hinreichende zeitliche Beschränkung der Abänderbarkeit der Beitragsfestsetzung im Ausgangsbescheid ist durch die Verknüpfung mit der Rechtskraft der (Anfechtungs-)Entscheidung gegeben (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 - Juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2022 - 4 K 127/21

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Erhebung allgemeiner Herstellungsbeiträge

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61, Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87

    Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    Höherbelastungen infolge rückwirkender Änderung rechtmäßiger Bestimmungen sind für sie nicht vorhersehbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. April 1989 - 8 C 83.87 - Juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 - Juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21
    In entsprechender Anwendung von § 139 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) führt die Nichtigkeit einer Teilregelung zur Nichtigkeit der Regelung insgesamt, wenn entweder eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts nicht verbliebe oder nicht hinreichend sicher ein hypothetischer Wille des Normgebers zur Aufrechterhaltung der Norm(en) im Übrigen angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40.08 - Juris Rn. 13).
  • VG Magdeburg, 28.03.2019 - 8 A 25/18

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (vgl. VG Halle, Urteil vom 09. November 2022, 4 A 197/21, juris; offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61, Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (vgl. VG Halle, Urteil vom 09. November 2022, 4 A 197/21, juris; offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61, Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67).
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