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   VG Halle, 12.02.2020 - 1 A 1144/17   

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VG Halle, 12.02.2020 - 1 A 1144/17 (https://dejure.org/2020,11630)
VG Halle, Entscheidung vom 12.02.2020 - 1 A 1144/17 (https://dejure.org/2020,11630)
VG Halle, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 1 A 1144/17 (https://dejure.org/2020,11630)
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Auszug aus VG Halle, 12.02.2020 - 1 A 1144/17
    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme ist nicht nur anhand der Anlasstat zu überprüfen, sondern grundsätzlich danach zu beurteilen, ob der anlässlich des Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit und wie er bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. OVG LSA, Beschluss vom 08. März 2019, - 3 L 238/17 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Die Begründung muss insoweit in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass die Behörde von ihrem Beurteilungs- und Wertungsspielraum in sachgerechter und zweckentsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 08. März 2019, a. a. O. und Urteil vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 08. März 2019, a. a. O.).

    Das Gericht teilt die Auffassung der Beklagten, dass Sexualdelikte regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt sind, weswegen bereits bei der einmaligen Begehung die Gefahr der Wiederholung gegeben sein kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08. März 2019, a.a.O. Rn. 36 ff.).

    Besteht die Anlasstat - wie hier - in einem sexuellen Übergriff sowie im Besitz kinder- und jugendpornographischer Dateien, sind insbesondere Finger- und Handflächenabdruck geeignet, auch für Ermittlungen im Zusammenhang mit sogenannten Online-Delikten eine Hilfestellung zu bieten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2019, a.a.O., Rn. 58).

    Auch die Fertigung von Lichtbildern, einer Personenbeschreibung sowie eine Messung von Gewicht, Körpergröße und Schuhgröße kommt im Zusammenhang mit einem sexuellen Übergriff sowie mit Onlinedelikten eine besondere Bedeutung zu (vgl. hierzu die Ausführungen OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2019, a.a.O., Rn 59 f.).

  • OVG Sachsen, 18.10.2016 - 3 A 325/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Prognose; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Halle, 12.02.2020 - 1 A 1144/17
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris Rdnr. 20; Sächs.OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 A 325/15 -, juris).

    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2016, a.a.O.).

    Dabei ist die Sach- und Rechtslage der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (Sächs.OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 A 325/15 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

    Auszug aus VG Halle, 12.02.2020 - 1 A 1144/17
    Die Begründung muss insoweit in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass die Behörde von ihrem Beurteilungs- und Wertungsspielraum in sachgerechter und zweckentsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 08. März 2019, a. a. O. und Urteil vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Halle, 12.02.2020 - 1 A 1144/17
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris Rdnr. 20; Sächs.OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 A 325/15 -, juris).
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