Rechtsprechung
VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 23/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 545 BGB
Verwaltungsvertragsrecht: Werbeträgererrichtung gegen Beteiligung an Einnahmen als Austauschvertrag - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 11 B 1330/12
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer straßenrechtlichen …
Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 23/14
Prinzipiell berechtigt allein das Fehlen der für die Benutzung einer öffentlichen Straße gemäß § 18 Abs. 1 StrG LSA erforderlichen Sondernutzungserlaubnis die zuständige Behörde zu Maßnahmen nach § 20 Abs. 1 StrG LSA, wobei aufgrund der im Vordergrund stehenden formellen Illegalität des Verhaltens des Sondernutzers im Regelfall auch keine weiteren Darlegungen im Hinblick auf die Ermessensausübung notwendig sind (…vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 - juris Rn. 27 und vom 17. Dezember 2012 - 11 B 1330/12 - juris Rn. 4 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag
Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 23/14
Die Verleihung von "Recht und Genehmigung" zur Errichtung von Werbeträgern auf öffentlichem Straßenland und deren Nutzung zu "werblichen Zwecken" gegen eine Beteiligung an den daraus erzielbaren Einnahmen stellt sich vielmehr als "Werbenutzungsvertrag" dar, nämlich als ein öffentlich-rechtlicher Austauschvertrag iSv. § 56 VwVfG iVm. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA, in dem die dem Grunde nach erfolgte Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen iSv. § 18 StrG mit wechselseitigen Verpflichtungen der Vertragspartner verbunden sind (vgl. VGH BW, Urteil vom 1. Oktober 2004 - 5 S 1012/03 -, zit. nach juris Rdn. 77). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95
Warenverkauf; Bauchladen auf öffentlichen Wegeflächen; Erlaubnispflichtige …
Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 23/14
Prinzipiell berechtigt allein das Fehlen der für die Benutzung einer öffentlichen Straße gemäß § 18 Abs. 1 StrG LSA erforderlichen Sondernutzungserlaubnis die zuständige Behörde zu Maßnahmen nach § 20 Abs. 1 StrG LSA, wobei aufgrund der im Vordergrund stehenden formellen Illegalität des Verhaltens des Sondernutzers im Regelfall auch keine weiteren Darlegungen im Hinblick auf die Ermessensausübung notwendig sind (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 - juris Rn. 27 …und vom 17. Dezember 2012 - 11 B 1330/12 - juris Rn. 4 ff.).