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   VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18   

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VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18 (https://dejure.org/2018,29819)
VG Halle, Entscheidung vom 14.05.2018 - 7 B 133/18 (https://dejure.org/2018,29819)
VG Halle, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 7 B 133/18 (https://dejure.org/2018,29819)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Führen eines KFZ nach gelegentlichem

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist deren Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 11 ZB 13.523 -, juris m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 - und Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, jeweils juris).

    Denn vor dem Hintergrund des geschilderten, äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument zum einen bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und er zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, rechtfertigt in einem Akt der Beweiswürdigung die Annahme, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 11 ZB 13.523 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 - jeweils a.a.O.).

    Überdies ist sie ihm trotz der eigenen Grundrechtsbetroffenheit zumutbar, weil ihm im Fahrerlaubnisrecht als Teil des Gefahrenabwehrrechts wegen des hohen Rangs der Verkehrssicherheit ein Aussageverweigerungsrecht nicht zusteht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 11 ZB 13.523

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Nachweis eines zweiten Konsumakts; Rückschluss von

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist deren Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 11 ZB 13.523 -, juris m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 - und Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, jeweils juris).

    Denn vor dem Hintergrund des geschilderten, äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument zum einen bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und er zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, rechtfertigt in einem Akt der Beweiswürdigung die Annahme, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 11 ZB 13.523 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 - jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    Dies ist nach höchstrichterlicher und ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte bei einer THC- Konzentration von 1, 0 ng/ml anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 06. September 2017 - 3 M 171/17 - und vom 01. Juni 2017 - 3 M 60/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 12 Me 173/15 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 11 CS 15.2480 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480

    Wiedererlangung der Fahreignung nach gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    Dies ist nach höchstrichterlicher und ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte bei einer THC- Konzentration von 1, 0 ng/ml anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 06. September 2017 - 3 M 171/17 - und vom 01. Juni 2017 - 3 M 60/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 12 Me 173/15 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 11 CS 15.2480 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 1 M 34/07

    Rechtmäßigkeit einer Gutachtensanforderung bei Verkehrsteilnahme nach

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    An einer solchen Trennung von Konsum und Fahren fehlt es immer dann, wenn der Betroffene objektiv unter dem Einfluss einer Cannabiskonzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko von Beeinträchtigungen erhöht, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 M 34/07 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 3 M 171/17

    Zum mangelnden Trennungsvermögen zwischen (gelegentlichem) Cannabiskonsum und dem

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    Dies ist nach höchstrichterlicher und ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte bei einer THC- Konzentration von 1, 0 ng/ml anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 06. September 2017 - 3 M 171/17 - und vom 01. Juni 2017 - 3 M 60/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 12 Me 173/15 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 11 CS 15.2480 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist deren Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 11 ZB 13.523 -, juris m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 - und Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377

    Vermutung des Mehrfachkonsums von Cannabis anhand des THC-Werts

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht, soweit der Antragsteller im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens auf obergerichtliche Rechtsprechung verwiesen hat, nach der erst eine THC-COOH-Konzentration von über 150 ng/ml den Schluss auf einen häufigeren Konsum von Cannabis zulasse (Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 11 Cs 15.2377 -) und deshalb in seinem Fall ein zweiter Konsumvorgang anhand der festgestellten Konzentration nicht nachzuweisen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    Dies ist nach höchstrichterlicher und ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte bei einer THC- Konzentration von 1, 0 ng/ml anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 06. September 2017 - 3 M 171/17 - und vom 01. Juni 2017 - 3 M 60/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 12 Me 173/15 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 11 CS 15.2480 -, jeweils juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18
    Das schließt aber keineswegs aus, bestimmten Tatsachen mit Blick auf das Konsummuster indizielle Bedeutung beizumessen und hieraus berechtigterweise den Schluss auf eine mehr als nur einmalige Cannabisaufnahme ziehen zu können, so dass eine Begutachtung entbehrlich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. März 2011 - 10 B 11400/10 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 22. März 2017 - 7 B 40/17 HAL - und vom 23. Juni 2015 - 7 B 89/15 HAL -).
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