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   VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18 HAL   

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VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18 HAL (https://dejure.org/2020,10633)
VG Halle, Entscheidung vom 14.05.2020 - 8 A 425/18 HAL (https://dejure.org/2020,10633)
VG Halle, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 8 A 425/18 HAL (https://dejure.org/2020,10633)
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Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Rücknahme der Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in Hohenmölsen erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (38)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Die Maßgeblichkeit der tatsächlichen Bebauung schließt aus, dass die Schutzbedürftigkeit anhand der Darstellung eines Flächennutzungsplans ermittelt wird (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 7 B 71.00 -, juris, Rn. 10 = DVBl. 2001, 642; OEufach0000000014, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris, Rn. 141).

    Maßstabsbildend für das betroffene Grundstück ist die nähere Umgebung, insoweit sich die Ausführung eines Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt (vgl. OEufach0000000014, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris, Rn. 146, m.w.N.).

    Daraus, dass nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG die Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn die Einhaltung der Betreiberpflichten sichergestellt ist, ergibt sich, dass die Genehmigung alle für die Einhaltung der Betreiberpflichten notwendigen Regelungen treffen muss (vgl. OEufach0000000014, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris, Rn. 66).

    Vielmehr muss die genehmigte Nutzung schon in der Genehmigung durch konkrete Regelungen beschränkt werden (vgl. OEufach0000000014, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris, Rn. 66).

    Hierzu zählen insbesondere die im Antrag gemachten Angaben zum Anlagenbetrieb und die eingereichten Pläne (vgl. OEufach0000000014, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris, Rn. 62).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Vollständig i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV sind die Unterlagen, wenn sie sich zu allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens verhalten und damit die Behörde in die Lage versetzen, den Antrag unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben näher zu prüfen, und wenn sie alle Angaben enthalten, die notwendig sind, um den Betroffenen das Interesse an der Erhebung von Einwendungen bewusst zu machen (Anstoßwirkung) (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 -, juris, Rn. 26 = Buchholz 445.5 § 12 WaStrG Nr. 3; OEufach0000000014, Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 317).

    Hierzu ist es nicht erforderlich, dass die Unterlagen die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens bereits belegen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 8 B 565/17 -, juris, Rn. 25; OEufach0000000014, Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 317).

    Fachliche Einwände und ein fachliches Nachhaken stehen der Annahme der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die fragliche Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 8 B 565/17 -, juris, Rn. 25; OEufach0000000014, Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 317).

    Bei Anlegung dieses rechtlichen Maßstabs kann auch die Unvollständigkeit der zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegten Unterlagen einen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG beachtlichen Verfahrensfehler darstellen (vgl. OEufach0000000014, Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 316), wenn die Unvollständigkeit der Unterlagen im vorstehenden Sinne dazu führt, dass die Öffentlichkeit nur eingeschränkt in der Lage war, sich am Entscheidungsprozess zu beteiligen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 8 B 840/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Damit sind die Unterlagen nicht unvollständig, wenn lediglich einzelne Aspekte der rechtlich relevanten Fragen nicht mit hinreichender Tiefe ermittelt, einzelne Angaben fehlerhaft, Unterlagen unzureichend oder Bewertungen fachlich fragwürdig sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 8 B 840/17 -, juris, Rn. 19 = NWVBl 2018, 295).

    Da § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG der Umsetzung der sog. Altrip-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013, Rs. C-72/12, juris, Rn. 37 f. = NVwZ 2014, 49) dient, ist sie im Lichte dieser Entscheidung auszulegen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 8 B 840/17 -, juris, Rn. 6 = NWVBl 2018, 295).

    Nach dieser Entscheidung ist das Gewicht eines Verfahrensfehlers danach zu beurteilen, ob dieser Fehler der betroffenen Öffentlichkeit eine der Garantien, zu denen auch die Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2011/92/EU an die vom Projektträger vorzulegenden Angaben gehören (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 8 B 840/17 -, juris, Rn. 16 = NWVBl 2018, 295), genommen hat, die geschaffen worden sind, um ihr im Einklang mit den Zielen der Richtlinie Zugang zu Informationen und die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013, Rs. C-72/12, juris, Rn. 54 = NVwZ 2014, 49).

    Damit ist ein Mangel des Verfahrens einem völligen Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung oder der Öffentlichkeitsbeteiligung gleichzustellen, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt in der Lage war, sich am Entscheidungsprozess zu beteiligen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 8 B 840/17 -, juris, Rn. 13 ff. = NWVBl 2018, 295).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 2 A 2645/08

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Wohnnutzung eines ehemaligen

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Diese Vorschriften konkretisieren die Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zur Abwehr von schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft (vgl. OVG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 A 2645/08 -, juris, Rn. 96, m.w.N. = DVBl. 2012, 634).

    Vielmehr unterfallen der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG nur die sog. Dennoch-Störfälle, die trotz Ergreifung aller störfallverhindernden Maßnahmen erfahrungsgemäß - und damit hinreichend wahrscheinlich - dennoch auftreten können, wie z.B. menschliches Versagen oder unerkannte Anlagenmängel und Funktionsstörungen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 A 2645/08 -, juris, Rn. 82 ff., m.w.N. = DVBl. 2012, 634).

    Hierzu geeignete Maßnahmen wären u.a. die Begrenzung der GZM auf ein Maß, bei dem der das Nachbargrundstück erreichende Explosionsüberdruck nicht mehr zu Schäden an Glasscheiben führen kann, Verschieben der Gärrestelager auf dem Anlagengrundstück bis zu einer Entfernung die sicherstellt, dass der das Nachbargrundstück erreichende Explosionsüberdruck keine Gefahren hervorrufen kann (vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 A 2645/08 -, juris, Rn. 86 ff., m.w.N. = DVBl. 2012, 634) oder das Anlegen von Schutzmauern oder -wällen um das Anlagengrundstück oder die einzelnen Lagerbehälter zur Dämpfung des Explosionsüberdrucks.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Eine übermäßige Erschwerung der Beteiligung am Entscheidungsprozess liegt dann vor, wenn der betroffenen Öffentlichkeit eine der Garantien genommen wird, die geschaffen wurde, um ihr im Einklang mit den Zielen der Richtlinie Zugang zu Informationen und die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (vgl. hierzu für die vergleichbaren Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG: EuGH, Urteil vom 7. November 2013, Rs. C-72/12, juris, Rn. 46, 57).

    Da § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG der Umsetzung der sog. Altrip-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013, Rs. C-72/12, juris, Rn. 37 f. = NVwZ 2014, 49) dient, ist sie im Lichte dieser Entscheidung auszulegen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 8 B 840/17 -, juris, Rn. 6 = NWVBl 2018, 295).

    Nach dieser Entscheidung ist das Gewicht eines Verfahrensfehlers danach zu beurteilen, ob dieser Fehler der betroffenen Öffentlichkeit eine der Garantien, zu denen auch die Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2011/92/EU an die vom Projektträger vorzulegenden Angaben gehören (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 8 B 840/17 -, juris, Rn. 16 = NWVBl 2018, 295), genommen hat, die geschaffen worden sind, um ihr im Einklang mit den Zielen der Richtlinie Zugang zu Informationen und die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013, Rs. C-72/12, juris, Rn. 54 = NVwZ 2014, 49).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 565/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Hierzu ist es nicht erforderlich, dass die Unterlagen die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens bereits belegen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 8 B 565/17 -, juris, Rn. 25; OEufach0000000014, Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 317).

    Vielmehr sind die Unterlagen erst dann unvollständig, wenn sie rechtlich relevante Fragen vollständig unberücksichtigt lassen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 8 B 565/17 -, juris, Rn. 25).

    Fachliche Einwände und ein fachliches Nachhaken stehen der Annahme der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die fragliche Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 8 B 565/17 -, juris, Rn. 25; OEufach0000000014, Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 317).

  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Nicht hervorgerufen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG werden schädliche Umweltauswirkungen dann, wenn die entsprechenden Risiken mit hinreichender, der Verhältnismäßigkeit entsprechender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1978 - I C 102.76 -, juris, Rn. 33 = BVerwGE 55, 250; Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 6 Rn. 11; Scheidler, in: Feldhaus, Bundes-Immissionsschutzrecht, 202. Ergänzungslieferung 2018, § 6 BImSchG, Rn. 30).

    Der Grad der Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Risiken ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung, insbesondere nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1978 - I C 102.76 -, juris, Rn. 33 = BVerwGE 55, 250).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Was zumutbar ist, ist durch eine einzelfallbezogene wertende Interessenabwägung unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabs zu ermitteln, für die auch die Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 -, juris, Rn. 11 = BVerwGE 90, 163; OEufach0000000014, Urteil vom 6. Juli 2016 - 2 L 84/14 -, juris, Rn. 208).

    Zur Bestimmung des objektiven Maßstabs ist auf konkretisierende technische Regelwerke und Verwaltungsvorschriften gemäß § 48 BImSchG abzustellen (OEufach0000000014, Urteil vom 6. Juli 2016 - 2 L 84/14 -, juris, Rn. 208; VGH Kassel, Urteil vom 1. April 2014 - 9 A 2030/12 -, juris, Rn. 51).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Diese allgemeinen Betreiberpflichten konkretisieren die sich bereits aus § 5 Nr. 1 BImSchG ergebende Pflicht des Anlagenbetreibers, die Anlage so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 1984 - 7 B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 891; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 10 S 2510/93 -, juris, Rn. 43 = NVwZ 1995, 292).

    Letztere, zu denen neben den Bewohnern von der Anlage benachbarten Grundstücken auch die Mitarbeiter von der Anlage benachbarten Unternehmen gehören können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 1984 - 7 B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 891), haben damit einen Anspruch darauf, dass die Betreiberpflichten eingehalten und sie durch mögliche Störfälle keinen § 5 Nr. 1 BImSchG widersprechenden Auswirkungen oder Gefahren ausgesetzt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 1984 - 7 B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 891; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 10 S 2510/93 -, juris, Rn. 43 = NVwZ 1995, 292).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

    Auszug aus VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
    Nach diesem Gebot muss - wie bereits vorstehend erörtert - die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, um die Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG auszulösen, umso höher sein, je geringer die Schadensfolgen sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12. März 2015 - 10 S 1169/13 -, juris, Rn. 39).

    Ebenso typisch wie die Entstehung von Glasbruch sind bei Störfällen der vorliegenden Art auch die typischen Sekundärfolgen des Glasbruchs, wie vor allem mögliche Verletzungen von Personen, die sich in von Glasbruch betroffenen Gebäuden bzw. in deren Nähe aufhalten, durch Glassplitter (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 12. März 2015 - 10 S 1169/13 -, juris, Rn. 97).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.04.1984 - 7 B 16/83
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 2249/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur Vermeidung eines

  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 8 B 11345/17

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

  • VG Dessau, 07.04.2004 - 1 A 2146/03
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

  • VG Kassel, 07.11.2019 - 7 L 768/18

    Windenergie; nachträglicher Teilverzicht; Ersetzung des gemeindlichen

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • VGH Hessen, 21.02.2001 - 2 UE 2899/96

    Genehmigung für Flüssiggas-Tanklager - Einhaltung eines Sicherheitsabstandes

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung;

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

  • VG Bremen, 18.10.2019 - 5 K 910/18
  • OVG Saarland, 10.11.1992 - 2 R 41/91

    Teilverzicht; Baugenehmigung; Unwirksamkeit; Technisch-konstruktiv;

  • VGH Bayern, 27.05.1998 - 7 ZE 98.714
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 6.16

    Rechtliche Grenzen der Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen

  • BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1994 - 10 A 1616/90

    Eintragung in die Denkmalliste; Wirksamkeit; Bekanntgabe; Begründung;

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1987 - 13 B 826/87
  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2022 - 2 L 69/20

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen die Rücknahme einer Genehmigung

    Hiergegen erhob die Klägerin am 4. Juli 2018 im Verfahren 8 A 425/18 HAL Klage.

    Mit Urteil vom 14. Mai 2020 - 8 A 425/18 HAL - wies das Verwaltungsgericht die Klage der Klägerin gegen den Rücknahmebescheid des Beklagten vom 29. Mai 2018 ab.

    Schließlich hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. Mai 2020 das Verfahren 8 A 224/19 HAL bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Verfahren 8 A 425/18 HAL ausgesetzt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2019 - 2 O 59/19

    Aussetzung des Verfahrens zur Fehlerheilung

    Hiergegen erhob die Beigeladene im Verfahren 8 A 425/18 HAL Klage zum Verwaltungsgericht.

    Mit Schreiben vom 31.08.2018 erklärte der Beklagte, er sei damit einverstanden, wenn das vorliegende Klageverfahren bis zum Abschluss des Verfahren 8 A 425/18 HAL ruhe.

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