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   VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19   

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https://dejure.org/2019,36853
VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19 (https://dejure.org/2019,36853)
VG Halle, Entscheidung vom 15.07.2019 - 2 B 131/19 (https://dejure.org/2019,36853)
VG Halle, Entscheidung vom 15. Juli 2019 - 2 B 131/19 (https://dejure.org/2019,36853)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 71/18

    Rechtsfolge der Divergenz zwischen maschinenschriftlicher und eigenhändige

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    Die Voraussetzungen des § 79 Satz 2 BauO LSA für den Erlass einer Nutzungsuntersagung sind immer schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird (vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 71/18 -); nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (OVG LSA, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 L 73/11 -, juris).

    Die Vorschrift statuiert die Pflicht, selbst dann eine Baugenehmigung einzuholen, wenn eine bauliche Maßnahme nicht durchgeführt wird, sondern eine bloße Umnutzung erfolgt, wenn also einer Anlage eine - wenigstens teilweise - neue Zweckbestimmung gegeben wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 71/18 -, unter Bezugnahme auf OVG LSA, Beschluss vom 10. April 2018 - 2 M 6/18 -, a.a.O. RdNr. 5; Jäde, Bauordnungsrecht, § 3 BauO LSA RdNr. 35; Dirnberger, in: Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 58 BauO LSA RdNr. 5).

    Ändert der Betreiber demgegenüber objektive, vor allem in Maß und Zahl ausdrückbare Merkmale der baulichen Anlage, ist von einer Nutzungsänderung auszugehen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 71/18 -, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 -, juris RdNr. 14; NdsOVG, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 -, juris Rn. 11; Jäde, Bauordnungsrecht, § 3 BauO LSA Rn. 35a).

    Es entspricht also regelmäßig pflichtgemäßem Ermessen, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch eine entsprechende Anordnung unterbindet (vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 71/18 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    Beruft sich ein Bürger gegenüber einer Beseitigungsanordnung oder Nutzungsuntersagung auf Bestandsschutz, etwa mit der Begründung, das Bauwerk oder die Nutzung sei genehmigt und deswegen formell baurechtmäßig, ist er beweispflichtig für das von ihm behauptete Vorliegen einer Baugenehmigung (OVG LSA, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 165/07 -, juris).

    Ein möglicher Irrtum des Bauherrn über die Genehmigungspflichtigkeit seines Vorhabens ist rechtlich unbeachtlich, da jeden Bauherrn die Sorgfaltspflicht trifft, sich vor Baubeginn über die Genehmigungspflichtigkeit und -fähigkeit seines Vorhabens zu erkundigen (OVG LSA, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 165/07 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 L 76/04

    Untersagung der Dauerwohnnutzung in Kleingartenanlage

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung ist der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung (sog. intendiertes Ermessen - vgl. OVG LSA, Beschluss vom 07. März 2006 - 2 L 76/04 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 2 M 6/18

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität - Wohnheim für Saisonarbeiter als

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    Die Vorschrift statuiert die Pflicht, selbst dann eine Baugenehmigung einzuholen, wenn eine bauliche Maßnahme nicht durchgeführt wird, sondern eine bloße Umnutzung erfolgt, wenn also einer Anlage eine - wenigstens teilweise - neue Zweckbestimmung gegeben wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 71/18 -, unter Bezugnahme auf OVG LSA, Beschluss vom 10. April 2018 - 2 M 6/18 -, a.a.O. RdNr. 5; Jäde, Bauordnungsrecht, § 3 BauO LSA RdNr. 35; Dirnberger, in: Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 58 BauO LSA RdNr. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    Die Voraussetzungen des § 79 Satz 2 BauO LSA für den Erlass einer Nutzungsuntersagung sind immer schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird (vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 71/18 -); nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (OVG LSA, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 L 73/11 -, juris).
  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 4 A 1922/17

    STRAßENGEVIERT; WETTBÜRO; NÄHERE UMGEBUNG; NUTZUNGSÄNDERUNG; VERGNÜGUNGSSTÄTTE;

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    Unter dem städtebaulichen Begriff der "Vergnügungsstätte" als Sammelbegriff sind Gewerbebetriebe besonderer Art zusammengefasst, die in unterschiedlicher Ausprägung unter Ansprache des Sexual-, Spiel- oder Geselligkeitstriebs ein bestimmtes gewinnbringendes Freizeitangebot vorhalten; auch Wettbüros fallen darunter (HessVGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - 4 A 1922/17 -, Rn. 31, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04

    Nutzungsuntersagung regelmäßig schon bei formeller Illegalität gerechtfertigt

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    So ist es in der Regel ausreichend, wenn zur Begründung des Sofortvollzugs der Hinweis auf eine bei illegaler Nutzung in der Regel bestehende Nachahmungsgefahr hingewiesen werde (vgl. zu alledem nur OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, Rn. 10, juris; m.w.N. sowie auf OVG LSA Beschluss vom 25. August 2004 - 2 M 262/04).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    Ändert der Betreiber demgegenüber objektive, vor allem in Maß und Zahl ausdrückbare Merkmale der baulichen Anlage, ist von einer Nutzungsänderung auszugehen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 71/18 -, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 -, juris RdNr. 14; NdsOVG, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 -, juris Rn. 11; Jäde, Bauordnungsrecht, § 3 BauO LSA Rn. 35a).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12

    Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    So ist es in der Regel ausreichend, wenn zur Begründung des Sofortvollzugs der Hinweis auf eine bei illegaler Nutzung in der Regel bestehende Nachahmungsgefahr hingewiesen werde (vgl. zu alledem nur OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, Rn. 10, juris; m.w.N. sowie auf OVG LSA Beschluss vom 25. August 2004 - 2 M 262/04).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem

    Auszug aus VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
    Ändert der Betreiber demgegenüber objektive, vor allem in Maß und Zahl ausdrückbare Merkmale der baulichen Anlage, ist von einer Nutzungsänderung auszugehen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 71/18 -, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 -, juris RdNr. 14; NdsOVG, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 -, juris Rn. 11; Jäde, Bauordnungsrecht, § 3 BauO LSA Rn. 35a).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - 2 M 85/19

    Nutzungsuntersagung für eine Hochzeits- und Eventlocation in einem allgemeinen

    Mit Beschluss vom 15.07.2019 - 2 B 131/19 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Nutzungsuntersagung des Antragsgegners vom 12.06.2019 wiederherzustellen, abgelehnt.
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