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   VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19 HAL   

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https://dejure.org/2019,25403
VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19 HAL (https://dejure.org/2019,25403)
VG Halle, Entscheidung vom 15.08.2019 - 6 B 243/19 HAL (https://dejure.org/2019,25403)
VG Halle, Entscheidung vom 15. August 2019 - 6 B 243/19 HAL (https://dejure.org/2019,25403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtsbefreiung (religiöse Gründe) - Duschen im Burkini

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schulschwimmen: Aus religiösen Gründen muss Grundschülerin nicht nackt duschen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Religionsfreiheit: Muslima darf in Badebekleidung duschen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften im Schwimmunterricht

  • datev.de (Kurzinformation)

    Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften im Schwimmunterricht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Muslimische Schülerin darf bei Schulschwimmunterricht in Badebekleidung duschen - Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften im Schwimmunterricht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

    Auszug aus VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
    Denn Art. 4 GG gewährleistet den Betroffenen das Verfolgen ihrer jeweiligen Glaubensüberzeugungen ungeachtet ihrer zahlenmäßigen Stärke, sozialen Relevanz oder ihrer Anerkennung durch Dritte, solange sie nicht in unzulässigem Widerspruch zu anderen Werteentscheidungen der Verfassung geraten; dem Staat ist es verwehrt, Glaubensüberzeugungen der Bürger einer extern vorgenommenen inhaltlichen Bewertung zu unterziehen und sie heran anknüpfend vom verfassungsrechtlich gebotenen Grundrechtsschutz von vornherein auszunehmen (so BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 12/12 -, zit. nach juris Rdn. 15 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 11. April 1972 - 2 BvR 75/71 -, BVerfGE 33, 23 [28 f.]).

    Daraus ergibt sich die Vorgabe, bei Auftreten eines konkreten Konflikts zwischen beiden Verfassungspositionen zunächst auszuloten, ob unter Rückgriff auf gegebenenfalls naheliegende organisatorische oder prozedurale Gestaltungsoptionen eine nach allen Seiten hin annehmbare, kompromisshafte Konfliktentschärfung im Bereich des Möglichen liegt, die beiden Positionen auch in Bezug auf den Einzelfall Wirksamkeit verschafft und eine regelrechte Vorrangentscheidung so verzichtbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2013, aaO., Rdn.19 f., und Urteil vom gleichen Tag - 6 C 25/12 -, zit. nach juris Rdn. 18 mwN.).

  • BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09

    Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur

    Auszug aus VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
    Diese beinhaltet das Recht, nach eigenen Glaubensüberzeugungen leben und handeln zu dürfen und den eigenen Glauben zu bekunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 BvR 1358/09 -, NJW 2009, 3151, 3152 mwN.; BVerwG, Urteil vom 30. November 2011 - 6 C 20/10 -, NVwZ 2012, 162 f.).

    Danach ist es Sache der Eltern, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln und nicht geteilte Ansichten von ihnen fernzuhalten (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2009, aaO., S. 3152 mwN.).

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

    Auszug aus VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
    Die Glaubensfreiheit ist als Teil des grundrechtlichen Wertsystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das gesamte grundrechtliche Wertesystem beherrscht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 -, FamRZ 2006, 1094 f. mwN.).
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
    Denn Art. 4 GG gewährleistet den Betroffenen das Verfolgen ihrer jeweiligen Glaubensüberzeugungen ungeachtet ihrer zahlenmäßigen Stärke, sozialen Relevanz oder ihrer Anerkennung durch Dritte, solange sie nicht in unzulässigem Widerspruch zu anderen Werteentscheidungen der Verfassung geraten; dem Staat ist es verwehrt, Glaubensüberzeugungen der Bürger einer extern vorgenommenen inhaltlichen Bewertung zu unterziehen und sie heran anknüpfend vom verfassungsrechtlich gebotenen Grundrechtsschutz von vornherein auszunehmen (so BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 12/12 -, zit. nach juris Rdn. 15 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 11. April 1972 - 2 BvR 75/71 -, BVerfGE 33, 23 [28 f.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 3 M 395/10

    Aufnahme in eine Sekundarschule

    Auszug aus VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
    Im Hinblick auf die nicht unerhebliche Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidungen, die die Teilnahme an schulischen Unterrichtsveranstaltungen betreffen, ist eine Reduzierung des für den Hauptantrag in Ansatz zu bringenden Auffangstreitwerts nicht angezeigt (s. OVG LSA, Beschluss vom 17. September 2010 - 3 M 395/10 -, zit. nach juris Rdn. 6 mwN.).
  • OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12

    Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen - Schwimmunterricht;

    Auszug aus VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
    Sie werden bis zu ihrer Religionsmündigkeit allerdings im Rahmen der elterlichen Sorge von ihren Eltern vertreten (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 B 99/12 -, zit. nach juris Rdn. 11 - 13).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 25.12

    Glaubensfreiheit; staatliche Schulaufsicht; staatlicher Erziehungs- und

    Auszug aus VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
    Daraus ergibt sich die Vorgabe, bei Auftreten eines konkreten Konflikts zwischen beiden Verfassungspositionen zunächst auszuloten, ob unter Rückgriff auf gegebenenfalls naheliegende organisatorische oder prozedurale Gestaltungsoptionen eine nach allen Seiten hin annehmbare, kompromisshafte Konfliktentschärfung im Bereich des Möglichen liegt, die beiden Positionen auch in Bezug auf den Einzelfall Wirksamkeit verschafft und eine regelrechte Vorrangentscheidung so verzichtbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2013, aaO., Rdn.19 f., und Urteil vom gleichen Tag - 6 C 25/12 -, zit. nach juris Rdn. 18 mwN.).
  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

    Auszug aus VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
    Diese beinhaltet das Recht, nach eigenen Glaubensüberzeugungen leben und handeln zu dürfen und den eigenen Glauben zu bekunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 BvR 1358/09 -, NJW 2009, 3151, 3152 mwN.; BVerwG, Urteil vom 30. November 2011 - 6 C 20/10 -, NVwZ 2012, 162 f.).
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