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   VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16   

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VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16 (https://dejure.org/2018,33992)
VG Halle, Entscheidung vom 16.08.2018 - 4 A 277/16 (https://dejure.org/2018,33992)
VG Halle, Entscheidung vom 16. August 2018 - 4 A 277/16 (https://dejure.org/2018,33992)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 - ständige Rechtsprechung: OVG LSA, Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 - Juris Rn. 46 ff., Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).

    Die Frage der Auslegung des § 6 Abs. 6 KAG LSA in der bis zum 08. Oktober 1997 geltenden Fassung bzw. der Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 2 KAG LSA hinsichtlich der Anwendung auf bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Beitragspflichten (vgl. dazu Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 - abweichende Meinung - Rn. 86 ff.)stellt sich vorliegend nicht, weil die öffentliche Einrichtung erst nach dem vorgenannten Zeitpunkt hergestellt wurde und eine beitragsrechtliche Vorteilslage, die das Entstehen der Beitragspflicht zwingend erfordert, zuvor nicht bestand.

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Juris).

    Die gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abläuft und daher im Einzelfall bis zu 24, 5 Jahre betragen kann, hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber insoweit zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (siehe dazu: BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Juris Rn. 46) und belastet die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar.

  • VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt wird im Zusammenhang mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Altanschlussnehmer (besonderer Herstellungsbeitrag) angenommen, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht voraussetze, dass die der Fortleitung des Abwassers dienenden Leitungen bereits erneuert worden sind, auch wenn dies im Zuge der Herstellung der öffentlichen Einrichtung beabsichtigt sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13, und Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - Juris Rn. 90; VG Halle, Urteil vom 20. Februar 2006 - 9 A 85/06 -, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, Juris).

    Dem Grundstück stehe vom Zeitpunkt der Umbindung auch ohne "Austausch" der Kanäle die öffentliche Abwasseranlage in ihrem Wesensgehalt zur Verfügung, was in der Zeit des Fortbetriebs der alten Kläranlage noch nicht der Fall gewesen sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 - ständige Rechtsprechung: OVG LSA, Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 - Juris Rn. 46 ff., Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).
  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt wird im Zusammenhang mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Altanschlussnehmer (besonderer Herstellungsbeitrag) angenommen, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht voraussetze, dass die der Fortleitung des Abwassers dienenden Leitungen bereits erneuert worden sind, auch wenn dies im Zuge der Herstellung der öffentlichen Einrichtung beabsichtigt sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13, und Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - Juris Rn. 90; VG Halle, Urteil vom 20. Februar 2006 - 9 A 85/06 -, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14

    10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 - ständige Rechtsprechung: OVG LSA, Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 - Juris Rn. 46 ff., Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 345/08

    Billigkeit; Grundstück; Nutzung; Nutzung, tatsächliche; Übergroß; Wohngrundstück;

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    Der Landesgesetzgeber beschränkte den Anwendungsbereich in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise auf die der (vorwiegenden) Wohnnutzung dienenden Grundstücke, weil er einerseits der verbreiteten Großflächigkeit solcher Grundstücke, die historisch bedingt ist, Rechnung tragen wollte, und andererseits davon ausging, dass andere Nutzungsarten - insbesondere die Industrie- und Gewerbenutzung - in der Regel stets einen mit der Grundstücksgröße proportional zunehmenden Vorteil erlangen (OVG LSA, Urteil vom 29. Juli 2009 - 4 L 345/08 - Juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. März 2007 - BVerwG 10 B 43.06 - Juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    Zum einen unterschreitet sie die auch dem öffentlichen Recht nicht fremde 30jährige Verjährungsfrist (vgl. etwa § 53 Abs. 2 VwVfG) deutlich, die grundsätzlich aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens erforderlich, aber auch genügend ist (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - Juris Rn. 10).
  • BVerwG, 28.03.2007 - 10 B 43.06

    Anwendungsverpflichtung eines Zweckverbandes oder eines sonstigen

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    Der Landesgesetzgeber beschränkte den Anwendungsbereich in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise auf die der (vorwiegenden) Wohnnutzung dienenden Grundstücke, weil er einerseits der verbreiteten Großflächigkeit solcher Grundstücke, die historisch bedingt ist, Rechnung tragen wollte, und andererseits davon ausging, dass andere Nutzungsarten - insbesondere die Industrie- und Gewerbenutzung - in der Regel stets einen mit der Grundstücksgröße proportional zunehmenden Vorteil erlangen (OVG LSA, Urteil vom 29. Juli 2009 - 4 L 345/08 - Juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. März 2007 - BVerwG 10 B 43.06 - Juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei dem besonderen

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt wird im Zusammenhang mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Altanschlussnehmer (besonderer Herstellungsbeitrag) angenommen, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht voraussetze, dass die der Fortleitung des Abwassers dienenden Leitungen bereits erneuert worden sind, auch wenn dies im Zuge der Herstellung der öffentlichen Einrichtung beabsichtigt sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13, und Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - Juris Rn. 90; VG Halle, Urteil vom 20. Februar 2006 - 9 A 85/06 -, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, Juris).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2004 - 1 M 62/04
  • OVG Thüringen, 06.01.2011 - 4 ZKO 548/09

    Entstehen sachlicher Teilbeitragspflichten für Teileinrichtung Kläranlage erst

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09

    Zur Frage, wann eine Entwässerungsanlage als funktionsfähige und betriebsfertig

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 2 MB 15/10
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 4 L 341/08

    Rechnungsperiodenkalkulation; Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 L 117/07

    Gestaltungsspielraum bei der Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2003 - 1 M 492/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Abwasserbeiträgen im Falle des Zusammenschlusses

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 M 253/07

    Zum Probebetrieb eines Klärwerks

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2007 - 4 M 44/07

    Zu Mängeln der Kalkulation bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen sowie zum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 101/16

    Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung, wenn der festgesetzte Beitragssatz den

    Es muss danach untersucht werden, ob die Nichtberücksichtigung der in § 87 Abs. 2 Satz 3 BauO LSA genannten Vollgeschosse in § 4 Abs. 2 BS 2015 noch vorteilsgerecht ist bzw. mit dem Gleichheitsgrundsatz in Übereinstimmung steht (vgl. aber auch VG Halle, Urt. v. 16. August 2018 - 4 A 277/16 -, zit. nach JURIS; VG Magdeburg, Urt. v. 14. März 2018 - 9 A 261/17 MD -), insbesondere ob dies eine unzulässige Ungleichbehandlung zur Folge hat zwischen Grundstücken in Bebauungsplangebieten, für die eine höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt ist, und zwischen Grundstücken, die außerhalb eines Bebauungsplanes liegen bzw. bei denen der Bebauungsplan keine Festsetzung enthält oder diese überschritten ist (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach JURIS).
  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen

    Maßgeblich ist insoweit auf den Planungswillen bzw. das Abwasserbeseitigungskonzept des Einrichtungsträgers abzustellen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 - juris Rn. 26 ff.; Urteil vom 22. Januar 2019 - 4 L 93/17 - juris Rn.43; VG Halle, Urteil vom 16. August 2018 - 4 A 277/16 - juris Rn. 43).
  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Schmutzwasserbeitrag - zu den Anforderungen an den Eintritt einer Vorteilslage

    Maßgeblich ist insoweit auf den Planungswillen bzw. das Abwasserbeseitigungskonzept des Einrichtungsträgers abzustellen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 - juris Rn. 26 ff.; Urteil vom 22. Januar 2019 - 4 L 93/17 - juris Rn. 43; VG Halle, Urteil vom 16. August 2018 - 4 A 277/16 - juris Rn. 43).
  • VG Halle, 12.01.2023 - 4 A 333/21

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeitrag - Vorteilslage, Ablösevereinbarung

    Maßgeblich ist insoweit auf den Planungswillen bzw. das Abwasserbeseitigungskonzept des Einrichtungsträgers abzustellen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 - juris Rn. 26 ff.; Urteil vom 22. Januar 2019 - 4 L 93/17 - juris Rn.43; VG Halle, Urteil vom 16. August 2018 - 4 A 277/16 - juris Rn. 43, Urteil vom 05. September 2022 - 4 A 142/19 HAL, juris).
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