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   VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18   

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VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18 (https://dejure.org/2019,46968)
VG Halle, Entscheidung vom 16.10.2019 - 8 A 57/18 (https://dejure.org/2019,46968)
VG Halle, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 8 A 57/18 (https://dejure.org/2019,46968)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    So lässt sich zunächst nicht belegen, dass der Weg vor Inkrafttreten des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten hat bzw. es kann auch eine Widmung aufgrund des Rechtsinstitutes der unvordenklichen Verjährung nicht vermutet werden, da ein allgemeiner Konsens über die Öffentlichkeit des Weges seit mindestens 80 Jahren nicht nachgewiesen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 - LKV 2000, 543); Urt. v. 19. Mai 2010, 3 L 465/08, juris, Rdnr. 33).

    Denn bei tatsächlich bestehender öffentlicher Nutzung des Weges hätte es der Einräumung eines solchen nicht bedurft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 - juris, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen der Kläger mit einer Feststellungsklage demzufolge besser als mit einer Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 -, juris, Rdnr. 25).

    So lässt sich zunächst nicht belegen, dass der Weg vor Inkrafttreten des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten hat bzw. es kann auch eine Widmung aufgrund des Rechtsinstitutes der unvordenklichen Verjährung nicht vermutet werden, da ein allgemeiner Konsens über die Öffentlichkeit des Weges seit mindestens 80 Jahren nicht nachgewiesen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 - LKV 2000, 543); Urt. v. 19. Mai 2010, 3 L 465/08, juris, Rdnr. 33).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.1997 - A 4 S 241/97

    Errichtung eines Tores; Widerspruchsfreie Benutzung eines Weges;

    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. November 1997 - A 4 S 241/97 - JMBl. LSA 1998, 244).

    Entscheidend für die Einstufung als "öffentliche Straße" war somit allein die - zugelassene, gebilligte oder geduldete - tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung (§ 26 Abs. 1 StrVO 1957), dem 31. Juli 1957 (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. November 1997, a. a. O.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 126 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt auch ihre Rechtsbeziehungen als Eigentümer des Weges als Sache bzw. zu der Beklagten, die für den öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich wäre (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, 278 m.w.N.; OVG Thüringen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 -, juris).

    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09. April 1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09. April 1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).

    Die in § 4 Abs. 1 und 3 StrVO 1974 vorgesehene "Entscheidung über die Öffentlichkeit" einer (Gemeinde-)Straße durch die Räte der Städte und Gemeinden erlangte (äußerst geringe) praktische Bedeutung wiederum nur im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten (BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a. a. O.) sowie im Falle des Entzugs der Öffentlichkeit einer Straße.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1961 - IV 825/60

    Eigenschaft eines Fußwegs als öffentlicher Weg

    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26. Juli 1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2017 - 2 L 23/16

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    Die Vorschrift enthält mithin lediglich eine Widmungsvermutung, keine Widmungsfiktion (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. September 2017 - 2 L 23/16 - juris Rn. 25; missverständlich: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. August 2014 - 2 L 54/13 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13

    Wirkung der Aufnahme einer Straße in ein Bestandsverzeichnis in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    Die Vorschrift enthält mithin lediglich eine Widmungsvermutung, keine Widmungsfiktion (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. September 2017 - 2 L 23/16 - juris Rn. 25; missverständlich: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. August 2014 - 2 L 54/13 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2002 - 1 L 153/02
    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26. Juli 1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt auch ihre Rechtsbeziehungen als Eigentümer des Weges als Sache bzw. zu der Beklagten, die für den öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich wäre (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, 278 m.w.N.; OVG Thüringen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 -, juris).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - 3 L 32/09

    Wegeanlagen zur inneren Erschließung eines Grundstücks sind keine öffentlichen

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