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   VG Halle, 19.10.2021 - 5 A 47/20   

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VG Halle, 19.10.2021 - 5 A 47/20 (https://dejure.org/2021,60405)
VG Halle, Entscheidung vom 19.10.2021 - 5 A 47/20 (https://dejure.org/2021,60405)
VG Halle, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 5 A 47/20 (https://dejure.org/2021,60405)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 3.14

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus VG Halle, 19.10.2021 - 5 A 47/20
    Die dort vorgenommene Anrechnung des Kindergeldes auf den ermittelten Bedarf entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 3.14 -, juris, Rn. 12 ff.), der sich die Kammer aus Gründen der Rechtssicherheit anschließt.

    Die Gewährung der Vorausleistung zielt nicht wie die Regelförderung auf die Deckung des Bedarfs für Lebensunterhalt und Ausbildung, sondern allein auf die Abwendung der von § 36 Absatz 1 Satz 1 BAföG vorausgesetzten Gefährdung der Ausbildung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014, a.a.O., Rn. 28).

    Denn die Vorausleistung nach § 36 BAföG ist keine Ausbildungsförderungsleistungen, auf die der Auszubildende nach den allgemeinen Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einen Anspruch hat, sondern eine außerordentliche Zusatzleistung des Staates zur Abwendung der Gefahr eines Ausbildungsabbruchs infolge aktueller Mittellosigkeit (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 3.14 -, Rn. 16, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 2.09 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 A 2223/13

    Voraussetzungen für die Begründetheit eines Vorleistungsbegehrens nach § 36 Abs.

    Auszug aus VG Halle, 19.10.2021 - 5 A 47/20
    Wieso das im umgekehrten Falle anders sein soll, erschließt sich nicht (vgl. hierzu und zum Vorherigen auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 12 A 2223/13 - juris, Rn. 13, 15 zu der Frage, ob bei Wegfall der Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 BAföG weiter Vorausleistungen nach § 36 Abs. 1 BAföG geleistet werden können).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 B 521/11

    Umfang der Mitwirkungspflicht der Eltern eines Auszubildenden nach § 47 Abs. 4

    Auszug aus VG Halle, 19.10.2021 - 5 A 47/20
    Anders als der Beklagte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 1. Juli 2011 - 12 B 521/11 - juris, Rn. 7 zu einem Auskunftsverlangen gegenüber den Eltern) annimmt, ist das Bewilligungsverfahren mit der Bewilligung von Vorausleistung nicht beendet (das OVG spricht ohnehin von Vorausleistungen nach § 36 Abs. 2 BAföG ohne Anrechnung eines elterlichen Unterhaltsbetrages).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Auszug aus VG Halle, 19.10.2021 - 5 A 47/20
    Denn die Vorausleistung nach § 36 BAföG ist keine Ausbildungsförderungsleistungen, auf die der Auszubildende nach den allgemeinen Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einen Anspruch hat, sondern eine außerordentliche Zusatzleistung des Staates zur Abwendung der Gefahr eines Ausbildungsabbruchs infolge aktueller Mittellosigkeit (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 3.14 -, Rn. 16, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 2.09 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13

    Glaubhaftmachung der Nichtleistung von Unterhalt durch die Eltern als

    Auszug aus VG Halle, 19.10.2021 - 5 A 47/20
    Denn die Vorausleistung nach § 36 BAföG ist keine Ausbildungsförderungsleistungen, auf die der Auszubildende nach den allgemeinen Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einen Anspruch hat, sondern eine außerordentliche Zusatzleistung des Staates zur Abwendung der Gefahr eines Ausbildungsabbruchs infolge aktueller Mittellosigkeit (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 3.14 -, Rn. 16, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 2.09 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris).
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