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   VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10 HAL   

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https://dejure.org/2012,17253
VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10 HAL (https://dejure.org/2012,17253)
VG Halle, Entscheidung vom 22.03.2012 - 3 A 893/10 HAL (https://dejure.org/2012,17253)
VG Halle, Entscheidung vom 22. März 2012 - 3 A 893/10 HAL (https://dejure.org/2012,17253)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Wegen verschiedener Fehler im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, deren Bestehen hier nicht streitbefangen ist, stellte das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 03. September 2009 (Az.: 1 Verg 4/09) die Nichtigkeit des zwischen der Klägerin und dem Beklagten geschlossenen Vertrages über die Leistungserbringung fest und verpflichtete den Beklagten zur Aufhebung des Vergabeverfahrens.

    Diese ergebe sich bereits aus den vom OLG Naumburg im Beschluss vom 03. September 2009 (- 1 Verg 4/09 -) festgestellten vergaberechtlichen Fehlern.

    Mit dem rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 03. September 2009 (- 1 Verg 4/09 - juris) wurde das der Genehmigung vom 11. Februar 2009 zugrundeliegende Angebotsverfahren aufgehoben und festgestellt, dass der zwischen dem Beklagten und der Klägerin geschlossene Vertrag über die Rettungsdienstleistungen nichtig ist.

    Auch konnte nicht beurteilt werden, ob bei der Festlegung der Mindesteignungskriterien ein ausreichender Bezug zum ausgeschriebenen Auftrag bestand und ob eine etwaige Beschränkung des potenziellen Bieterkreises im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot sachlich gerechtfertigt war (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 03. September 2009 - 1 Verg 4/09 - juris).

    Ungeachtet dieser Fehler, verletzte der Beklagte darüber hinaus seine gegenüber der P. bestehende Vorabinformations- und Wartepflicht nach § 13 Vergabeverordnung (VgV) a.F., sodass der Vertragsschluss auch gegen das Verbot des § 13 Satz 6 VgV a.F. verstieß (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 03. September 2009 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2009 - 3 M 555/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Die Rechtswidrigkeit der durch die hier entscheidungsgegenständliche Rücknahme aufzuhebenden Genehmigung sei bereits wegen der im Beschluss des OLG Naumburg und der Entscheidung des OVG Magdeburg (Az.: 3 M 555/08) angesprochenen Fehler im Vergabeverfahren gegeben.

    Einen Zuschlag im Sinne des § 97 Absatz 5 GWB sieht das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 21. März 2006 (GVBl. S. 84), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Dezember 2010 (GVBl. S. 554) auch bei Durchführung eines solchen Angebotsverfahrens nicht vor, weil die Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes durch Leistungserbringer an eine Genehmigung nach Maßgabe des § 11 des RettDG LSA anknüpft, die ihrerseits gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 RettDG LSA nur auf Antrag erteilt wird (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 02. Februar 2009 - 3 M 555/08 - juris).

    Denn auch nach dieser Ansicht ist der Träger, der sich entscheidet, das Angebotsverfahren nach Maßgabe des § 11 Absatz 2 RettDG LSA durchzuführen, dann auch an die sich daraus ergebenden materiell-rechtlichen Vorgaben gebunden (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 02. Februar 2009, - 3 M 555/08 -, Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 L 1/10

    Rücknahme eines Fördermittelbescheides und Rückforderung

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Vielmehr ist hierfür die vollständige Kenntnis des für die Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsaktes erheblichen Sachverhaltes nötig, wozu auch alle Tatsachen gehören, die im Falle des § 48 Absatz 2 VwVfG ein Vertrauen des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsaktes entweder nicht rechtfertigen oder ein bestehendes Vertrauen als nicht schutzwürdig erscheinen lassen, sowie die für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 L 1/10 - juris; BVerwG Gr.Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1984, a.a.O.).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Der Schwellenwert ab dem eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist, wurde bei der der Klägerin erteilten Genehmigung ebenfalls überschritten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 01. Dezember 2008, a.a.O.; EuGH Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-475/99 "Ambulanz G." - juris).
  • OVG Sachsen, 17.05.2011 - 4 A 661/10

    Auswirkungen eines bewussten Erlasses einer rechtswidrigen

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Auch sollte die vor der Rücknahme erfolgte Anhörung zur Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen dienen (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 17. Mai 2011 - 4 A 661/10 - juris).
  • VGH Bayern, 04.06.2002 - 3 B 01.59
    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Im Fall des Beklagten ist dies die Erkenntnis, einen die Rechtswidrigkeit bedingenden Fehler begangen zu haben, der nunmehr durch die Rücknahme korrigiert werden soll (vgl. Bayr. VGH, Urteil vom 04. Juni 2002 - 3 B 01.59 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Insoweit steht dem Auftraggeber aufgrund seiner vorhergehenden Selbstbindung ein Ermessensspielraum nicht - mehr - zu (vgl. Saarl. OLG, Beschluss vom 05. Juli 2006 - 1 Verg 6/05 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - VII-Verg 1/08, Verg 1/08 - juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 02. Februar 2009 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.02.1994 - 4 B 26.94

    Wie lange darf die Baugenehmigung zurückgenommen werden?

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Auf den Umstand, dass die Genehmigung dem Dritten möglicherweise nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben worden war, kommt es hierbei nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1994 - 4 B 26/94 - juris), da die ordnungsgemäße Bekanntmachung nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen einen Verwaltungsakt ist.
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Zur Rechtfertigung der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gehört aber - neben weiteren Voraussetzungen - auch die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, der zurückgenommen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8/00 - juris).
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10
    Dieses Recht fällt in die Zuständigkeit der Polizei- und Justizbehörden (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2010 a.a.O.; BGH, Beschluss vom 01. Dezember 2008 - X ZB 31/08 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2000 - 1 M 316/00
  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

  • OLG Saarbrücken, 05.07.2006 - 1 Verg 6/05

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß §§ 123 S. 3, 114 Abs. 2

  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
  • VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09

    Rettungsdienste: Submissionsmodell unterfällt dem Vergaberecht!

    Am 02. Dezember 2010 hat die Beigeladene gegen den Bescheid des Beklagten vom 02. November 2010 bei Gericht (-3 A 893/10 HAL -) Klage erhoben, über die ebenfalls heute entschieden worden ist.

    Der Beklagte beantragt, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 3 A 893/10 HAL auszusetzen, hilfsweise werde der geltend gemachte Aufhebungsanspruch anerkannt.

    Den Antrag des Beklagten, das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 3 A 893/10 HAL auszusetzen, hat das erkennende Gericht abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine solche Aussetzung nach Maßgabe von § 94 VwGO nicht gegeben sind.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 501/11

    Organisationsentscheidung des Landkreises für Erbringung der Leistungen des

    Die dagegen erhobene Klage der Bietergemeinschaft wies das Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom 22. März 2012 - 3 A 893/10 HAL - ab.
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