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   VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10   

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VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10 (https://dejure.org/2010,33128)
VG Halle, Entscheidung vom 23.04.2010 - 4 A 6/10 (https://dejure.org/2010,33128)
VG Halle, Entscheidung vom 23. April 2010 - 4 A 6/10 (https://dejure.org/2010,33128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 974 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest

    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Da genauere normative Vorgaben für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von einem Gaststättenbetrieb mit Musikdarbietungen hervorgerufenen Immissionen fehlen, kann als Orientierungs- und Entscheidungshilfe auf die einschlägigen technischen Regelwerke zurückgegriffen werden, die jedoch nur einen "groben Anhalt" bieten und nicht schematisch angewandt werden dürfen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 32 und Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - NVwZ-RR 2006, 531 ; OVG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 17; VG Gießen, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 8 G 2673/04 - a.a.O. Rn. 28).

    Auch bei sehr seltenen Ereignissen ist indessen keine unbegrenzte Lärmeinwirkung auf die in der Nachbarschaft liegenden Grundstücke zumutbar (VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - a.a.O. S. 533).

    In derartigen Fällen ist es geboten, für seltene Ereignisse Maximalpegel vorzusehen, deren Überschreitung mit einer Wohnnutzung generell unverträglich ist (VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - a.a.O. S. 534; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 21; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - a.a.O. Rn. 22).

    Eine vorbeugende Unterlassungsklage zur Verhinderung zukünftiger Verwaltungsakte kommt etwa dann in Betracht, wenn die für Gaststätten mit Musikdarbietungen in der unmittelbaren Nachbarschaft des Klägers erteilten Gestattungen nach § 12 Abs. 1 GastG regelmäßig nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder erst so kurz vor der geplanten Veranstaltung beantragt und erlassen werden, dass eine Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit vor Durchführung der Veranstaltung auch in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht mehr möglich ist (VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - a.a.O. S. 532).

  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Einem betroffenen Nachbarn kann daher gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ein Anspruch auf Versagung bzw. Aufhebung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bzw. Gestattung zustehen, wenn der beabsichtigte Gaststättenbetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht ohne Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erlaubt werden kann, es insbesondere nicht möglich ist, die auf die Nachbarschaft etwa durch Lärmimmissionen einwirkenden schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nebenbestimmungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - juris Rn. 30).

    Da genauere normative Vorgaben für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von einem Gaststättenbetrieb mit Musikdarbietungen hervorgerufenen Immissionen fehlen, kann als Orientierungs- und Entscheidungshilfe auf die einschlägigen technischen Regelwerke zurückgegriffen werden, die jedoch nur einen "groben Anhalt" bieten und nicht schematisch angewandt werden dürfen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 32 und Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - NVwZ-RR 2006, 531 ; OVG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 17; VG Gießen, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 8 G 2673/04 - a.a.O. Rn. 28).

    Eine gaststättenrechtliche Gestattung ist wegen Verletzung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, soweit diesem nachbarschützender Charakter zukommt, rechtswidrig, soweit die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG beigefügten Auflagen nicht hinreichend geeignet sind, die auf den Nachbarn einwirkenden Lärmbeeinträchtigungen auf ein unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zumutbares Maß zu begrenzen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 29).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Die "erleichterten Voraussetzungen" im Sinne des § 12 Abs. 1 GastG beziehen sich u.a. auf den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG), so dass bei besonderem Anlass und nur vorübergehendem Betrieb die bei der Erteilung der Erlaubnis zu beachtenden Vorschriften weniger streng zu handhaben sind als bei einem Dauerbetrieb (BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - juris Rn. 17).

    Bei sehr seltenen Ereignissen können selbst Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtline überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (OVG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 - juris Rn. 4 und Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 18; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Mai 1995 - 7 L 4452/93 - juris; VG Braunschweig, Urteil vom 30. September 2008 - 2 A 50/08 - juris; ferner BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - a.a.O. Rn. 17, zu nur einmal jährlich stattfindenden Veranstaltungen von kommunaler Bedeutung).

    In derartigen Fällen ist es geboten, für seltene Ereignisse Maximalpegel vorzusehen, deren Überschreitung mit einer Wohnnutzung generell unverträglich ist (VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - a.a.O. S. 534; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 21; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - a.a.O. Rn. 22).

  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die zuständige Behörde eine wesentliche Änderung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Bescheidgestaltung vorgenommen hat mit der Folge, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Bescheides keine Richtschnurfunktion mehr haben kann (VGH München, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 22 B 98.602 - juris Rn. 28).

    Das bedeutet insbesondere, dass bei der Bestimmung der Erheblichkeits- bzw. Zumutbarkeitsschwelle die Seltenheit des Anlasses und seine Besonderheit, d.h. seine Bewertung unter den Gesichtspunkten der Herkömmlichkeit, der Sozialadäquanz und der allgemeinen Akzeptanz, zu berücksichtigen sind (VGH München, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 22 B 98.602 - a.a.O. Rn. 29).

  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Im Rahmen der Erteilung einer solchen Gestattung hat die Behörde die Schutzgüter des § 4 Abs. 1 GastG, insbesondere des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, zu beachten (VG Gießen, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 8 G 2673/04 - juris Rn. 24).

    Da genauere normative Vorgaben für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von einem Gaststättenbetrieb mit Musikdarbietungen hervorgerufenen Immissionen fehlen, kann als Orientierungs- und Entscheidungshilfe auf die einschlägigen technischen Regelwerke zurückgegriffen werden, die jedoch nur einen "groben Anhalt" bieten und nicht schematisch angewandt werden dürfen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 32 und Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - NVwZ-RR 2006, 531 ; OVG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 17; VG Gießen, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 8 G 2673/04 - a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98

    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis oder Gestattung bei Anfechtung durch einen Dritten ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1988 - BVerwG 1 B 33.98 - juris).

    Insbesondere ist nicht zu prüfen, ob die Gestattung unter Verletzung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG erteilt wurde, wonach die Erlaubnis zu versagen ist, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, denn diese Vorschrift hat keinen nachbarschützenden Charakter (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 72.86 - a.a.O. Rn. 28 und Beschluss vom 18. März 1988 - BVerwG 1 B 33.98 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2004 - 6 B 10279/04

    Sinziger Karnevalsstreit: Veranstaltungen teilweise zugelassen

    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Bei sehr seltenen Ereignissen können selbst Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtline überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (OVG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 - juris Rn. 4 und Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 18; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Mai 1995 - 7 L 4452/93 - juris; VG Braunschweig, Urteil vom 30. September 2008 - 2 A 50/08 - juris; ferner BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - a.a.O. Rn. 17, zu nur einmal jährlich stattfindenden Veranstaltungen von kommunaler Bedeutung).

    Sehr seltene Ereignisse können dabei nur vereinzelte, besonders herausragende Veranstaltungen sein, deren Bedeutung so groß ist, dass dahinter das Ruhebedürfnis der Anwohner zurückzutreten hat (OVG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 - a.a.O.) und deren Anzahl deutlich niedriger als bei seltenen Ereignissen liegt.

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist auf derartige Fälle entsprechend anwendbar (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 ).

    Hat sich der Verwaltungsakt - wie hier - vor Ablauf der Widerspruchsfrist erledigt, bedarf es keiner Durchführung eines Vorverfahrens nach §§ 68 ff. VwGO (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 49.64 - a.a.O. S. 167).

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Die Überprüfung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis oder Gestattung ist im Rahmen einer Nachbarklage nur in dem Umfang vorzunehmen, in dem die Verletzung nachbarschützender Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG) in Rede steht (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 72.86 - juris Rn. 27; Metzner, GastG, 6. Aufl. 2002, § 4 Rn. 347).

    Insbesondere ist nicht zu prüfen, ob die Gestattung unter Verletzung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG erteilt wurde, wonach die Erlaubnis zu versagen ist, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, denn diese Vorschrift hat keinen nachbarschützenden Charakter (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 72.86 - a.a.O. Rn. 28 und Beschluss vom 18. März 1988 - BVerwG 1 B 33.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96

    Gewerberecht: Versagung einer Gaststättenerlaubnis wegen Vorschubleistens der

    Auszug aus VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
    Die Versagung einer Gaststättenerlaubnis kommt nicht in Betracht, wenn die Behörde den zu befürchtenden Gefahren durch eine Auflage begegnen kann (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - BVerwG 1 B 79.96 - juris).
  • VG Düsseldorf, 05.08.2009 - 12 L 1191/09

    Grünes Licht für Rock-over-Festival am Kiebitzsee in Emmerich

  • VG Braunschweig, 30.09.2008 - 2 A 50/08

    Anwohnerklage gegen Genehmigung eines Osterfeuers

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 11942/96

    Schädliche Umwelteinwirkung; Drittschützende Wirkung; Gaststättenerlaubnis

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 7 L 4452/93

    Lärmschutz bei gaststättenrechtlicher Gestattung; Gestattung,

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04

    Anfechtung der Genehmigung für eine Feuerbestattungsanlage

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 N 09.1193

    Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam - Aus für

  • VG Meiningen, 08.05.1995 - 5 K 235/94
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81

    Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Festzeltes an die örtliche

  • BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis - Besonderer Anlaß - Eigenständiges Ereignis

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