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VG Halle, 26.05.2021 - 5 A 41/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 2 Nr 1 EGRL 88/2003
Arbeitszeit für Beamte
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 09.03.2021 - C-580/19
Offenbach - Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft
Auszug aus VG Halle, 26.05.2021 - 5 A 41/19
Eine bestimmte Zeitspanne kann aufgrund dieser beiden Definitionen nur entweder Arbeits- oder Ruhezeit sein; enthält sie Merkmale von beidem bedarf es einer Gesamtbeurteilung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH (Große Kammer), Urteile vom 9. März 2021 - C-344/19 - ECLI:EU:C:2021:182 [Radiotelevizija Slovenija] und - C-580/19 - ECLI:EU:C:2021:183 [Stadt Offenbach am Main] beide für die Anrechnung von Rufbereitschaft). - EuGH, 09.03.2021 - C-344/19
Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem …
Auszug aus VG Halle, 26.05.2021 - 5 A 41/19
Eine bestimmte Zeitspanne kann aufgrund dieser beiden Definitionen nur entweder Arbeits- oder Ruhezeit sein; enthält sie Merkmale von beidem bedarf es einer Gesamtbeurteilung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH (Große Kammer), Urteile vom 9. März 2021 - C-344/19 - ECLI:EU:C:2021:182 [Radiotelevizija Slovenija] und - C-580/19 - ECLI:EU:C:2021:183 [Stadt Offenbach am Main] beide für die Anrechnung von Rufbereitschaft). - VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15
Auszug aus VG Halle, 26.05.2021 - 5 A 41/19
Nach dem Vorgenannten ist die im Urteil des erkennenden Gerichts vom 24. August 2016 (Az.: 5 A 80/15 HAL - juris) noch nicht entschiedene Frage dahingehend zu beantworten, dass Reisezeiten zu allein dienstlichen Tätigkeiten, die nicht mit privaten Tätigkeiten verknüpft sind, in vollem Umfang als Arbeitszeit anzuerkennen sind.