Rechtsprechung
   VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39026
VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20 (https://dejure.org/2020,39026)
VG Halle, Entscheidung vom 26.08.2020 - 8 B 147/20 (https://dejure.org/2020,39026)
VG Halle, Entscheidung vom 26. August 2020 - 8 B 147/20 (https://dejure.org/2020,39026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 02.03.2005 - 7 B 16.05

    Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Entsprechend Sinn und Zweck des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, den Außenbereich nach Möglichkeit von jeder wesensfremden Bebauung freizuhalten, sind deshalb die Umgebung erheblich störende Bauvorhaben im Außenbereich nicht zuzulassen, die auch - und sogar sachgerechter - in Industriegebieten errichtet werden können (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - juris Rn. 20; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16/05 - juris; SächsOVG, Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 B 128/01 - m.w.N.).

    Dies entscheidet sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nach der Beschaffenheit von Innenbe- reichen "im allgemeinen", sondern nach der Beschaffenheit des Innenbereichs "hier und so", also des Innenbereichs der jeweiligen Gemeinde (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1976 - 4 C 42.74 - juris Rn. 18 und vom 7. Mai 1976 - 4 C 62.74 - juris Rn. 26; Beschlüsse vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - NVwZ 1984, 169 und vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - BauR 2014, 1129 = juris Rn. 12), mithin nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - juris Rn. 7; Urteil vom 01. November 2018 - 4 C 5/17 -, BVerwGE 163, 313) im Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag.

    Das Bundesverwaltungsgericht weist vielmehr in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass eine fehlende Genehmigungsmöglichkeit nach § 30 oder § 34 BauGB noch nicht bedeute, dass damit schon die Voraussetzung gegeben wäre, dass das Vorhaben "im Außenbereich ausgeführt werden soll" (BVerwG Urteil vom 14. März 1975 - 4 C 41.73; Urteil vom 7. Mai 1976 - 4 C 62.74, a.a.O.; Urteil vom 28. April 1978 - 4 C 53.76 -, a.a.O.; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 -, a.a.O.).

    Diese Prüfung setzt aber Feststellungen zur konkreten Zulassungsfähigkeit des Vorhabens an einem anderen Standort im Gemeindegebiet nicht voraus; und sie kann auch dazu führen, dass auf die Ausführung eines Vorhabens dieser Art - wie hier - überhaupt zu verzichten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1974 - 4 B 7.74 -, a.a.O. ; Urteil vom 14. März 1975 - 4 C 41.73 -, a.a.O. ; Urteil vom 16. Juni 1994 - C 4 20.93 -, a.a.O.; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05-, juris).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Entsprechend Sinn und Zweck des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, den Außenbereich nach Möglichkeit von jeder wesensfremden Bebauung freizuhalten, sind deshalb die Umgebung erheblich störende Bauvorhaben im Außenbereich nicht zuzulassen, die auch - und sogar sachgerechter - in Industriegebieten errichtet werden können (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - juris Rn. 20; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16/05 - juris; SächsOVG, Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 B 128/01 - m.w.N.).

    Hinzu kommen muss vielmehr - wie bereits ausgeführt - eine davon unabhängige Prüfung dieser Voraussetzung, also eine Wertung, ob das Vorhaben in einer Weise billigenswert ist, die es rechtfertigt, es bevorzugt im Außenbereich zuzulassen, und dies unter dem Gesichtspunkt, dass der Außenbereich die ihm wesentlich zukommende Funktion erfüllen muss, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erholung für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen und vor einer unangemessenen Inanspruchnahme zu schützen (BVerwG Urt. v. 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 -, juris ).

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Dies entscheidet sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nach der Beschaffenheit von Innenbe- reichen "im allgemeinen", sondern nach der Beschaffenheit des Innenbereichs "hier und so", also des Innenbereichs der jeweiligen Gemeinde (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1976 - 4 C 42.74 - juris Rn. 18 und vom 7. Mai 1976 - 4 C 62.74 - juris Rn. 26; Beschlüsse vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - NVwZ 1984, 169 und vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - BauR 2014, 1129 = juris Rn. 12), mithin nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - juris Rn. 7; Urteil vom 01. November 2018 - 4 C 5/17 -, BVerwGE 163, 313) im Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag.

    Auch im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, die zusammenhanglose und unorganische Streubebauung mit Vorhaben, die dem Außenbereich nicht wesensgemäß sind, verhindern soll, macht es keinen Unterschied, ob die unerwünschte Bebauung aus Wohnhäusern, Wochenendhäusern oder - wie hier - aus solchen Gebäuden bestehen, die von Menschen zu Zwecken der Arbeit, der Reparatur oder der Reinigung der Anlage betreten werden können (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1976 - 4 C 42.74 -, DÖV 1976, 572 für eine KFZ-Pflegehalle).

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 62.74

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung eines

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Dies entscheidet sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nach der Beschaffenheit von Innenbe- reichen "im allgemeinen", sondern nach der Beschaffenheit des Innenbereichs "hier und so", also des Innenbereichs der jeweiligen Gemeinde (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1976 - 4 C 42.74 - juris Rn. 18 und vom 7. Mai 1976 - 4 C 62.74 - juris Rn. 26; Beschlüsse vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - NVwZ 1984, 169 und vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - BauR 2014, 1129 = juris Rn. 12), mithin nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - juris Rn. 7; Urteil vom 01. November 2018 - 4 C 5/17 -, BVerwGE 163, 313) im Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag.

    Das Bundesverwaltungsgericht weist vielmehr in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass eine fehlende Genehmigungsmöglichkeit nach § 30 oder § 34 BauGB noch nicht bedeute, dass damit schon die Voraussetzung gegeben wäre, dass das Vorhaben "im Außenbereich ausgeführt werden soll" (BVerwG Urteil vom 14. März 1975 - 4 C 41.73; Urteil vom 7. Mai 1976 - 4 C 62.74, a.a.O.; Urteil vom 28. April 1978 - 4 C 53.76 -, a.a.O.; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Dies entscheidet sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nach der Beschaffenheit von Innenbe- reichen "im allgemeinen", sondern nach der Beschaffenheit des Innenbereichs "hier und so", also des Innenbereichs der jeweiligen Gemeinde (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1976 - 4 C 42.74 - juris Rn. 18 und vom 7. Mai 1976 - 4 C 62.74 - juris Rn. 26; Beschlüsse vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - NVwZ 1984, 169 und vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - BauR 2014, 1129 = juris Rn. 12), mithin nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - juris Rn. 7; Urteil vom 01. November 2018 - 4 C 5/17 -, BVerwGE 163, 313) im Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag.

    Es kommt somit insoweit darauf an, ob das Vorhaben in der Gemeinde, in der es errichtet werden soll, in einem Gebiet nach § 30 oder § 34 BauGB oder ggf. im Fall der Aufstellung eines hierfür in Betracht kommenden Bebauungsplans nach § 33 BauGB zugelassen werden könnte (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - NVwZ 1984, 169 = juris Rn. 3).

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Das Bundesverwaltungsgericht weist vielmehr in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass eine fehlende Genehmigungsmöglichkeit nach § 30 oder § 34 BauGB noch nicht bedeute, dass damit schon die Voraussetzung gegeben wäre, dass das Vorhaben "im Außenbereich ausgeführt werden soll" (BVerwG Urteil vom 14. März 1975 - 4 C 41.73; Urteil vom 7. Mai 1976 - 4 C 62.74, a.a.O.; Urteil vom 28. April 1978 - 4 C 53.76 -, a.a.O.; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 -, a.a.O.).

    Diese Prüfung setzt aber Feststellungen zur konkreten Zulassungsfähigkeit des Vorhabens an einem anderen Standort im Gemeindegebiet nicht voraus; und sie kann auch dazu führen, dass auf die Ausführung eines Vorhabens dieser Art - wie hier - überhaupt zu verzichten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1974 - 4 B 7.74 -, a.a.O. ; Urteil vom 14. März 1975 - 4 C 41.73 -, a.a.O. ; Urteil vom 16. Juni 1994 - C 4 20.93 -, a.a.O.; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05-, juris).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Damit setzt er voraus, dass sie - neben anderen Gesichtspunkten - Grundlage für die bauplanungsrechtliche Beurteilung sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. März 2005 - 7 C 7/92 -, juris, Rn. 12).

    Etwas anderes gilt etwa dann, wenn das immissionsschutzrechtliche Genehmigungserfordernis für den Anlagentyp nicht oder jedenfalls nicht in erster Linie wegen der Gefahr schädlicher Umwelteinwirkungen für die Umgebung besteht oder aber wenn der jeweilige Betrieb in der Weise atypisch ist, dass er nach seiner Art und Betriebsweise von vornherein keine Störungen befürchten lässt und damit seine Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. März 2005, a.a.O.).

  • VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 247/15
    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Soweit die Antragstellerin die Zuständigkeit des Landkreises W. für die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens anzweifele, mache er sich in Anlehnung an die Rechtsprechung des VG Halle im Urteil vom 13. Juni 2017 (2 A 247/15 HAL) ausdrücklich den angefochtenen Ersetzungsbescheid des Landkreises W. zu eigen.

    Man wird aber davon ausgehen können, dass diese Änderung der Terminologie ohne sachliche Folgen ist, da nicht erkennbar ist, dass und weshalb für die Verfahren nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB eine Ersetzungsbefugnis der Bauaufsichtsbehörde anstatt der das fachrechtliche Anlagenzulassungsverfahren führenden Behörde geschaffen werden sollte, so dass es hier jedenfalls in entsprechender Anwendung der Vorschrift bei der Zuständigkeit der das fachrechtliche Anlagenzulassungsverfahren führenden Behörde auch für die Einvernehmensersetzung verbleibt (vgl. Jäde in: Jäde/Dirnberger: Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, § 70 Rn. 9; vgl. hierzu auch VG Halle, Urteil vom 13. Juni 2017, Az. 2 A 247/15 HAL, juris Rn. 88 ff.).

  • OVG Sachsen, 18.06.2003 - 4 B 128/01

    Außenbereich, Bauschuttrecyclinganlage, Eigenart der Landschaft, Privilegiertes

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Entsprechend Sinn und Zweck des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, den Außenbereich nach Möglichkeit von jeder wesensfremden Bebauung freizuhalten, sind deshalb die Umgebung erheblich störende Bauvorhaben im Außenbereich nicht zuzulassen, die auch - und sogar sachgerechter - in Industriegebieten errichtet werden können (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - juris Rn. 20; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16/05 - juris; SächsOVG, Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 B 128/01 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 06.07.2017 - 1 A 117/16

    Splittersiedlung, Ortsteil

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Dahinstehen kann insbesondere, ob - wofür einiges spricht - das Vorhaben angesichts der in Anspruch genommenen Fläche und im Hinblick auf den zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehr ein Planungsbedürfnis auslöst und ob dies dem Vorhaben als entgegenstehender, ungeschriebener öffentlicher Belang i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB entgegenzuhalten wäre (vgl. hierzu: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 06. Juli 2017 - 1 A 117/16 -, juris m.w.N.; Kümper, NVwZ 2019, 206).
  • OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18

    Nicht privilegiertes sonstiges Vorhaben im Außenbereich; Baugenehmigung für Boxen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2010 - 2 M 64/10

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche

  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76

    Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen

  • VGH Bayern, 17.10.2007 - 1 ZB 06.3059

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsänderung im Außenbereich (Umbau einer

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 2 A 1170/15

    Begehren eines positiven Vorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14

    Maßgeblicher Innenbereich für Beurteilung der baurechtlichen Privilegierung; zu

  • BVerwG, 13.06.1974 - IV B 7.74

    Zulässigkeit einer Lager- und Wagenstandhalle eines Speditionsbetriebs im

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 201.82

    Privilegierung von Bauvorhaben zur gewerblichen Massentierhaltung - Begriff

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 11 K 11.01753

    Im Einzelfall unbegründete Klage einer Standortgemeinde gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1993 - 8 S 1132/93

    Beurteilung eines Bauvorhabens im wegen Nichtigkeit des erlassenen Bebauungsplans

  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11446/19

    Städtebauliche Erforderlichkeit einer Ergänzungssatzung

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 01.11.2018 - 4 C 5.17

    Außenbereich; Gewerbliche Tierhaltung; Innenbereich; Konzentrationszonenplanung;

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2009 - 11 S 62.08

    Gefahrenabwehrrecht: Anforderung an den Erkenntnisumfang für einen hinreichenden

  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856

    Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

  • VG München, 06.05.2022 - M 2 K 20.3842

    Substantiierungspflicht nach § 6 UmwRG

    Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass die Behördenakten generell Grundlage der Urteilsfindung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind und deshalb die Ermittlung des Sachverhalts durch Aktenstudium nicht von vornherein als Aufwand für das Gericht verstanden werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 22 ZB 18.856 - juris Rn. 73; VG Halle, B.v. 26.8.2020 - 8 B 147/20 - juris Rn. 61; weitergehend wohl OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 150; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: EL 38, Januar 2020, § 87b Rn. 65), kann jedenfalls die Auswertung und Durchdringung von in den Akten befindlichen Gutachten oder Stellungnahmen - etwa zur Notwendigkeit einer Trassenführung, zur Beachtung technischer Vorgaben, der naturschutzfachlichen Verträglichkeit des Vorhabens oder die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - nach Schlüssigkeit oder methodischen Fehlern nicht ohne Substantiierungsleistung des Klägers ergehen.

    Den Planfeststellungsbeschluss kann das Gericht den Behördenakten entnehmen - insoweit ist das Aktenstudium auch nicht von vornherein als Aufwand für das Gericht zu verstehen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 22 ZB 18.856 - juris Rn. 73; VG Halle, B.v. 26.8.2020 - 8 B 147/20 - juris Rn. 61; weitergehend wohl OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 150; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: EL 38, Januar 2020, § 87b Rn. 65) - und auf diesem Wege auch die rudimentären Einwände des Klägers, soweit sie aus der Klageschrift nicht selbst verständlich sind, einem ersten Sinngehalt zuführen.

  • VG München, 06.05.2022 - M 2 K 20.3844

    Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der

    Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass die Behördenakten generell Grundlage der Urteilsfindung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind und deshalb die Ermittlung des Sachverhalts durch Aktenstudium nicht von vornherein als Aufwand für das Gericht verstanden werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 22 ZB 18.856 - juris Rn. 73; VG Halle, B.v. 26.8.2020 - 8 B 147/20 - juris Rn. 61; weitergehend wohl OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 150; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: EL 38, Januar 2020, § 87b Rn. 65), kann jedenfalls die Auswertung und Durchdringung von in den Akten befindlichen Gutachten oder Stellungnahmen - etwa zur Notwendigkeit einer Trassenführung, zur Beachtung technischer Vorgaben, der naturschutzfachlichen Verträglichkeit des Vorhabens oder die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - nach Schlüssigkeit oder methodischen Fehlern nicht ohne Substantiierungsleistung des Klägers ergehen.

    Den Planfeststellungsbeschluss kann das Gericht den Behördenakten entnehmen - insoweit ist das Aktenstudium auch nicht von vornherein als Aufwand für das Gericht zu verstehen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 22 ZB 18.856 - juris Rn. 73; VG Halle, B.v. 26.8.2020 - 8 B 147/20 - juris Rn. 61; weitergehend wohl OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 150; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: EL 38, Januar 2020, § 87b Rn. 65) - und auf diesem Wege auch die rudimentären Einwände des Klägers, soweit sie aus der Klageschrift nicht selbst verständlich sind, einem ersten Sinngehalt zuführen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20

    Drittanfechtung einer Genehmigung für eine Klärschlammtrocknungs- und

    Mit Beschluss vom 26. August 2020 - 8 B 147/20 HAL - hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 23. Dezember 2019 wiederhergestellt und die Sofortvollzugsanordnung des Antragsgegners vom 27. April 2020 aufgehoben.
  • VG München, 26.10.2021 - M 2 K 20.2234

    Zur Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage nach § 6 Satz 1

    Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass die Behördenakten generell Grundlage der Urteilsfindung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind und deshalb die Ermittlung des Sachverhalts durch Aktenstudium nicht von vornherein als Aufwand für das Gericht verstanden werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 22 ZB 18.856 - juris Rn. 73; VG Halle, B.v. 26.8.2020 - 8 B 147/20 - juris Rn. 61; weitergehend wohl vgl. OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 150; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: EL 38, Januar 2020, § 87b Rn. 65), kann jedenfalls die Auswertung und Durchdringung von in den Akten befindlichen Gutachten oder Stellungnahmen - etwa zur Notwendigkeit einer Trassenführung, zur Beachtung technischer Vorgaben, der naturschutzfachlichen Verträglichkeit des Vorhabens oder die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - nach Schlüssigkeit oder methodischen Fehlern nicht ohne Substantiierungsleistung der Klägerin ergehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht