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   VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18   

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VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18 (https://dejure.org/2018,52434)
VG Halle, Entscheidung vom 27.08.2018 - 8 A 383/18 (https://dejure.org/2018,52434)
VG Halle, Entscheidung vom 27. August 2018 - 8 A 383/18 (https://dejure.org/2018,52434)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    Eine Verletzung dieses Prinzips durch die Gebührennorm liegt nicht bereits dann vor, wenn die festgesetzte Gebühr den Verwaltungsaufwand im Einzelfall um ein Vielfaches übersteigt; die Gültigkeit der Gebührennorm als solche bleibt hiervon unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 5.99 -, NVwZ-RR 2000, 533 und vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 -, NVwZ 2003, 1385; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2009 - 9A3541/06 -, Juris Rn. 20 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat z.B. Verwaltungsgebühren wegen Verletzung des Äquivalenzprinzips verworfen, weil ihre Höhe die Kosten des Verwaltungsaufwandes um etwa das 4444 -fache überstiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 -, a.a.O.).

  • VG Halle, 28.05.2013 - 4 A 241/11

    Kostenfestsetzung für einen Ablehnungsbescheid hinsichtlich einer

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    Diese Befugnis zur Ermäßigung der Gebühr soll zum Einen dem Umstand Rechnung tragen, dass bei der Rücknahme des Antrages, ähnlich einem Ablehnungsbescheid (vergleiche hierzu VG Halle, Urteil vom 28. Mai 2013, 4 A 241/11 HAL, juris), in der Regel nicht das gesamte Spektrum der öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft werden muss, deren Einhaltung Voraussetzung für die Vornahme der beantragten Amtshandlung ist.

    So wurde die Ermäßigung der Gebühr um 20 % bei Erlass eines Ablehnungsbescheides für ermessensgerecht erachtet, wenn die Behörde nachvollziehbar dargelegt hat, dass bis zum Erlass des Ablehnungsbescheides bereits ein hoher Bearbeitungsaufwand entstanden war, der dem Aufwand für die Erteilung einer Genehmigung nahe kommt (vgl. VG Halle, Urteil vom 28. Mai 2013, 4 A 241/11 HAL, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - 9 A 2206/07

    Verletzung des in § 3 S. 1 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) konkretisierten

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    In anderen obergerichtlichen Entscheidungen wurde ein Verstoß bei einem Verhältnis von 1 zu 1000 angenommen (vergleiche OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 9 A 2206/07 -, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2017 - 9 B 189/17

    Erhebung von Gebühren für die Entscheidung über den Erlass eines

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    Gleichwohl kann es im Einzelfall billig sein, dem verminderten Wert der durch die Behörde erbrachten Leistung für den Antragsteller durch eine Gebührenreduzierung Rechnung zu tragen, wenn auch dies vornehmlich dann geboten sein wird, wenn der versursachte Verwaltungsaufwand infolge der Rücknahme relativ gering war (vgl. hierzu auch Loeser/M., NVwKostG, § 11, 5.; zur Ermäßigung bei Antragsablehnung vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. August 2017, 9 B 189/17, juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12

    Unrichtige Sachbehandlung bei Vermessungskosten

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    Zwar kann grundsätzlich auch eine Entscheidung ermessensgerecht sein, die Gebühr gar nicht zu ermäßigen (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04. Juni 2013, 2 L 62/12, juris Rn. 7), z.B. wenn davon auszugehen ist, dass das Interesse des Kostenschuldners am behördlichen Tätigwerden durch die Antragsrücknahme nicht spürbar gemindert ist.
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück -

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    Denn insoweit handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des §§ 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Juni 1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3. Oktober 1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    Denn insoweit handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des §§ 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Juni 1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3. Oktober 1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1985 - 2 S 1377/83

    Abwassergebührenforderung - Auslegung eines Abgabenbescheides - Verwirkung -

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    Denn insoweit handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des §§ 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Juni 1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3. Oktober 1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    Eine Verletzung dieses Prinzips durch die Gebührennorm liegt nicht bereits dann vor, wenn die festgesetzte Gebühr den Verwaltungsaufwand im Einzelfall um ein Vielfaches übersteigt; die Gültigkeit der Gebührennorm als solche bleibt hiervon unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 5.99 -, NVwZ-RR 2000, 533 und vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 -, NVwZ 2003, 1385; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2009 - 9A3541/06 -, Juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Auszug aus VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18
    Denn insoweit handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des §§ 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Juni 1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3. Oktober 1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).
  • VG Magdeburg, 22.08.2023 - 4 A 129/21

    Kostenfestsetzung für einen Ablehnungsbescheid

    Die Rechtmäßigkeit der insoweit getroffenen Entscheidung ist mithin für den Erfolg der erhobenen Anfechtungsklage ohne Belang (ebenso: VG Halle, Urteil vom 27.08.2018 - 8 A 383/18 -, juris Rn. 38).

    § 12 Abs. 3 VwKostG LSA stellt dabei eine spezielle Regelung zu der Regelung allgemeiner Billigkeitsgesichtspunkte dar, die in § 12 Abs. 1 und Abs. 2 VwKostG LSA erfolgt ist (VG Halle, Urteil vom 27.08.2018 - 8 A 383/18 -, juris Rn. 48; ähnlich zur gebührenrechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen: OVG NRW, Beschluss vom 08.08.2017 - 9 B 189/17 -, juris Rn. 32).

  • VG Neustadt, 09.10.2020 - 4 K 220/20

    Verwaltungsgebühr für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Zudem wird durch die in Nr. 4.1.1.1 Besonderes Gebührenverzeichnis vorgesehene gestaffelte Berechnungsmethode dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verwaltungsaufwand - wiederum bei typisierender Betrachtung - nicht proportional mit der Höhe der Errichtungskosten zunimmt (vgl. VG Halle, Urteil vom 27. August 2018 - 8 A 383/18 -, juris).
  • VG Greifswald, 25.06.2020 - 3 A 1353/18

    Höhe der Verwaltungsgebühren bei Rücknahme eines Genehmigungsantrages

    Zwar hat das Gericht mit Blick auf das Urteil des VG Halle/Saale vom 27. August 2018 (- 8 A 383/18 -, juris) erwogen, ob dem Klageziel nicht mit einer Verpflichtungsklage besser Rechnung getragen werden kann.
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