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   VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18   

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VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18 (https://dejure.org/2018,30820)
VG Halle, Entscheidung vom 28.09.2018 - 3 B 422/18 (https://dejure.org/2018,30820)
VG Halle, Entscheidung vom 28. September 2018 - 3 B 422/18 (https://dejure.org/2018,30820)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    Ein bloßer Verdacht oder Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 223, 341/81 - BVerfGE 69, 315; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 - juris).

    Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei dem Erlass von Auflagen insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 13 Abs. 4 VersG LSA verbleibt (vgl. zu allem BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - BVerfGE 69, 315, 342 ff; ThürOVG, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 EO 147/93 - ThürVBl.

  • VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 3392/10

    Clowns Army; Versammlungsbeschränkung

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 06. August 2010 (siehe VG Hannover, Beschluss vom 03. März 2010 - 10 A 3392/10, S. 6) hierzu ausgeführt:.
  • OVG Bremen, 19.04.2016 - 1 LB 25/14
    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    Hinzu kommt, dass die Band selbst einräumt, gewaltverherrlichende Lieder zu produzieren und zu singen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 19. April 2016 - 1 LB 25/14, Rdnr. 19).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2014 - 11 ME 273/14

    Beschränkungen der Versammlung "Europa gegen den Terror des Islamismus" am

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    In der nachfolgenden Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. November 2014 - 11 ME 273/14 - wird dargestellt, dass nach Erkenntnismitteilung des Polizeipräsidiums Brandenburg, Landeskriminalamt, vom 30. August 2013, die Musik dieser Band einen wesentlichen identitätsbildenden Faktor der gewaltbereiten Fußballszene darstellt und Besucher der Konzerte dabei gegen Strafgesetze verstoßen haben, wobei zwischen den Fans der Band und der Band eine enge gefestigte Bindung bestehe, die dazu führe, dass bei Anstimmen bestimmter Lieder Sprechchöre und sonstige einstudierte bzw. ritualisierte Meinungskundgebungen unter anderem auch mit strafbarem Inhalten erwartet werden können.
  • VG Hannover, 14.11.2014 - 10 B 12963/14

    Gericht lehnt Eilantrag gegen Beschränkungen zur Versammlung Europa gegen den

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    Insoweit wird auf die von dem Antragsgegner angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. November 2014 - 10 B 12963/14 verwiesen, in der dies näher dargestellt wird.
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13

    Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    Ausgehend von § 13 Abs. 1 VersG LSA, ist bei der Frage, ob die Voraussetzungen für die Anordnung der streitigen Auflagen vorlagen, auf die zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umstände abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.2014 - 6 C 1/13 - juris).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    Die Versammlung selbst muss die Schwelle zur Gewaltanwendung überschreiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris).
  • OVG Thüringen, 12.11.1993 - 2 EO 147/93

    Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung einer Kundgebung der Nationaldemokratischen

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei dem Erlass von Auflagen insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 13 Abs. 4 VersG LSA verbleibt (vgl. zu allem BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - BVerfGE 69, 315, 342 ff; ThürOVG, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 EO 147/93 - ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 348/98
    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    Diese Beschränkung stellt sich als unverhältnismäßig dar, weil sie dazu führt, dass die beabsichtigte Öffentlichkeitswirkung ersichtlich nicht erreicht werden kann (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 13. März 1998 - 2 ZEO 348/98 - juris).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18
    Der Begriff der "unmittelbaren Gefährdung" in § 13 Abs. 1 VersG LSA stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und damit auch strengere Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsgrad in dem Sinne, dass ein zum Eingriff berechtigender Sachverhalt (erst) vorliegt, wenn der Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit, das heißt "fast mit Gewissheit" zu erwarten ist (vgl. zur früherer entsprechenden Regelung des § 15 Abs. 1 VersG: BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 6 C 21/07 - DVBl 2008, 1248).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

  • VG Halle, 17.04.2020 - 5 B 190/20

    Eilantrag gegen Untersagung einer Versammlung am 18. April 2020 in Halle

    Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei dem Erlass von Auflagen insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 13 Abs. 4 VersammlG LSA verbleibt (vgl. zu allem VG Halle, Beschluss vom 28. September 2018 - 3 B 422/18 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - BVerfGE 69, 315, 342 ff; ThürOVG, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 EO 147/93 - ThürVBl.
  • VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei dem Erlass von Auflagen insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 13 Abs. 4 VersG LSA verbleibt (vgl. zu allem VG Halle, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - 5 B 313/20 HAL und vom 28. September 2018 - 3 B 422/18 HAL mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - BVerfGE 69, 315, 342 ff).
  • VG Halle, 31.08.2020 - 5 B 372/20
    Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei dem Erlass von Auflagen insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 13 Abs. 4 VersammlG LSA verbleibt (vgl. VG Halle, Beschluss vom 28. September 2018 - 3 B 422/18 - unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 1 BvR 341/81 - a.a.O.; Thüringer OVG, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 EO 147/93 - juris).
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