Rechtsprechung
   VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27833
VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18 HAL (https://dejure.org/2018,27833)
VG Halle, Entscheidung vom 29.08.2018 - 8 A 331/18 HAL (https://dejure.org/2018,27833)
VG Halle, Entscheidung vom 29. August 2018 - 8 A 331/18 HAL (https://dejure.org/2018,27833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,27833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Altbatterierücknahme: Umweltbundesamt verliert gegen CCR

  • euwid-recycling.de (Kurzinformation)

    Rücknahmesystem CCR Rebat: UBA-Leitfaden rechtswidrig

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Dokumentationspflicht der Betreiber von Rücknahmesystemen für Altbatterien

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18
    Es kann hier offen bleiben, ob eine Regelung durch Verwaltungsvorschrift auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung zulässig ist und wenn ja, ob hier eine Parallele zu einem Verweis auf andere Regelungen verweisen darf, und zwar auch auf Regelwerke, die nicht von staatlichen Normungsgremien geschaffen wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013, - 3 C 21.12 -, BVerwGE 147, 100, zitiert nach juris Rdnr. 39 ff.) zu ziehen ist.

    Nur soweit der Inhalt der von einem Privaten, also nicht Normgebungsberechtigten erlassenen Regelungen, auf die staatliche Rechtsnormen verweisen, im Wesentlichen feststeht, genügt die verweisende Norm den Anforderungen, die sich aus Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013, a.a.O., zur Wesentlichkeitstheorie, siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 08. August 1978, 2 BvL 8/77, BVerfGE 49, 89, 126 - Kalkar I; BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1989, - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218 - Rechtschreibreform, 251 f.).

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18
    Da zum Einen nach Artikel 30 GG die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder ist und zum anderen Artikel 83 GG ebenso grundsätzlich bestimmt, dass die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten ausführen, das heißt, sie verwaltungsmäßig umsetzen (BVerfG, Beschluss vom 15. März 1960, 2 BvG 1/57 - BVerfGE 11, 6 [15], eröffnet sich im Regelfall ein Rechtsverhältnis zwischen Normadressaten und Normanwender (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. August 2007, - 7 C 13/06 -, Juris zu Rücknahme- und Pfandpflichten nach Verpackungsverordnung; vgl. hierzu auch Schoch/Schneider/Bier/Pietzcker, VwGO § 42 Rdnr. 25 ff.).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18
    Da zum Einen nach Artikel 30 GG die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder ist und zum anderen Artikel 83 GG ebenso grundsätzlich bestimmt, dass die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten ausführen, das heißt, sie verwaltungsmäßig umsetzen (BVerfG, Beschluss vom 15. März 1960, 2 BvG 1/57 - BVerfGE 11, 6 [15], eröffnet sich im Regelfall ein Rechtsverhältnis zwischen Normadressaten und Normanwender (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. August 2007, - 7 C 13/06 -, Juris zu Rücknahme- und Pfandpflichten nach Verpackungsverordnung; vgl. hierzu auch Schoch/Schneider/Bier/Pietzcker, VwGO § 42 Rdnr. 25 ff.).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18
    Nur soweit der Inhalt der von einem Privaten, also nicht Normgebungsberechtigten erlassenen Regelungen, auf die staatliche Rechtsnormen verweisen, im Wesentlichen feststeht, genügt die verweisende Norm den Anforderungen, die sich aus Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013, a.a.O., zur Wesentlichkeitstheorie, siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 08. August 1978, 2 BvL 8/77, BVerfGE 49, 89, 126 - Kalkar I; BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1989, - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218 - Rechtschreibreform, 251 f.).
  • OVG Bremen, 28.03.2000 - 1 A 314/99

    Gewerberecht: Anfechtung der Satzung einer Handwerksinnung

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18
    Lässt sich ihr Begehren (auch) in diesem Sinne verstehen, bedarf es auch keiner entsprechenden Klage- bzw. Antragsänderung (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 28. März 2000, 1 A 314/99, NVwZ-RR 2001 378; in diesem Sinne aber wohl Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier/Pietzcker, VwGO, § 43 Rdnr. 25).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis in diesem Sinne verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, juris, Rn. 10 = BVerwGE 100, 264).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18
    Feststellungsfähig sind hier auch einzelne einer selbständigen Feststellung fähige Teile von Rechtsverhältnissen, u.a. einzelne sich aus einem Rechtsverhältnis ergebende Rechte und Pflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 1 C 69.86 -, juris, Rn. 28 = BVerwGE 79, 130; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 43 Rn. 12).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18
    Nur soweit der Inhalt der von einem Privaten, also nicht Normgebungsberechtigten erlassenen Regelungen, auf die staatliche Rechtsnormen verweisen, im Wesentlichen feststeht, genügt die verweisende Norm den Anforderungen, die sich aus Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013, a.a.O., zur Wesentlichkeitstheorie, siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 08. August 1978, 2 BvL 8/77, BVerfGE 49, 89, 126 - Kalkar I; BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1989, - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218 - Rechtschreibreform, 251 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht