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   VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18   

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VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18 (https://dejure.org/2020,45400)
VG Halle, Entscheidung vom 29.08.2020 - 8 A 386/18 (https://dejure.org/2020,45400)
VG Halle, Entscheidung vom 29. August 2020 - 8 A 386/18 (https://dejure.org/2020,45400)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Münster, 21.03.2005 - 7 K 951/00

    Errichtung einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage ; Anspruch auf

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Das Maß des Verwaltungsaufwandes, der mit der Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns verbunden ist, ergibt sich aus dem der Genehmigungsbehörde durch § 8a Abs. 1 BImSchG vorgegebenen Prüfprogramm (vgl. VG Münster, Urteil vom 21. März 2005 - 7 K 951/00 -, juris, Rn. 17).

    Dem Umstand, dass die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen dabei nicht die inhaltliche Tiefe der Genehmigungsentscheidung erreicht, sondern auf die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Genehmigungserteilung reduziert ist (vgl. VG Halle, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 4 B 408/10 -, juris, Rn. 28, m.w.N.), wird durch den Gebührentarif dadurch Rechnung getragen, dass die Gebühr für die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns auf 40 v.H. der für die Anlagengenehmigung zu erhebenden Gebühr reduziert ist (vgl. VG Münster, Urteil vom 21. März 2005, a.a.O., Rn. 17).

    Der Berücksichtigung der geringen Zahl der hiervon abweichenden atypischen Fälle bedurfte es aus Gründen der Typengerechtigkeit im Gebührentatbestand dagegen nicht (vgl. VG Münster, Urteil vom 21. März 2005, a.a.O., Rn. 17), schon weil mögliche unbillige Härten in atypischen Fällen durch eine Billigkeitsmaßnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 2 VwKostG LSA vermieden werden können.

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Die Grenze des dem Gesetz- und Verordnungsgeber damit eingeräumten Gestaltungsspielraums ist erst dann überschritten, wenn für die Gleichbehandlung verschiedener Sachverhalte oder für die Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte kein sachlich einleuchtender Grund gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 1981 - 8 C 48.81 -, juris, Rn. 14 = DVBl. 1982, 76; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, juris, Rn. 46 = BVerwGE 115, 32).

    Vielmehr ist eine Pauschalisierung aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität regelmäßig zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001, a.a.O., Rn. 46; OEufach0000000014, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 L 62/12 -, juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Diese Vorschriften verpflichten den Beklagten dazu, bereits im Festsetzungsverfahren solche Umstände zu berücksichtigen, die ihm offenkundig sind und die einen - zumindest teilweisen - Erlass aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen ohne weitere Sachaufklärung als geboten erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, juris, Rn. 22 = BVerwGE 70, 96; VG Magdeburg, Urteil vom 28. März 2017 - 1 A 1108/14 -, juris, Rn. 30).

    Denn bei der Pflicht zur Berücksichtigung von Billigkeitsgründen bereits im Festsetzungsverfahren handelt es sich um eine bloß verfahrensrechtliche Pflicht, deren Verletzung den Kostenfestsetzungsbescheid nicht rechtswidrig macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1984, a.a.O., Rn. 22; VG Magdeburg, Urteil vom 28. März 2017, a.a.O., Rn. 30).

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Die Grenze des dem Gesetz- und Verordnungsgeber damit eingeräumten Gestaltungsspielraums ist erst dann überschritten, wenn für die Gleichbehandlung verschiedener Sachverhalte oder für die Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte kein sachlich einleuchtender Grund gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 1981 - 8 C 48.81 -, juris, Rn. 14 = DVBl. 1982, 76; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, juris, Rn. 46 = BVerwGE 115, 32).

    Die Grundsätze der Typengerechtigkeit und die Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität rechtfertigen eine Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte oder eine Gleichbehandlung wesentlich verschiedener Sachverhalte erst dann nicht mehr, wenn die durch sie bedingte Gebührenmehrbelastung eine bestimmte Quantitätsgrenze überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Nach dieser Vorschrift schließt die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BImSchG andere die Anlage betreffende Genehmigungen unter Einschluss der Baugenehmigung ein, was die Erteilung einer Baugenehmigung für die zur Anlage gehörenden Gebäude ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03 -, juris, Rn. 35 = BVerwGE 121, 182).

    Von dieser, die Sachkompetenz der Bauaufsichtsbehörden zur Erteilung einer Baugenehmigung ausschließenden Konzentrationswirkung erfasst sind Vorhaben jedoch nur in dem Umfang, in dem sie nach § 5 Abs. 1 BImSchG der Genehmigungspflicht unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O., Rn. 35).

  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Diese Vorschriften verpflichten den Beklagten dazu, bereits im Festsetzungsverfahren solche Umstände zu berücksichtigen, die ihm offenkundig sind und die einen - zumindest teilweisen - Erlass aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen ohne weitere Sachaufklärung als geboten erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, juris, Rn. 22 = BVerwGE 70, 96; VG Magdeburg, Urteil vom 28. März 2017 - 1 A 1108/14 -, juris, Rn. 30).

    Denn bei der Pflicht zur Berücksichtigung von Billigkeitsgründen bereits im Festsetzungsverfahren handelt es sich um eine bloß verfahrensrechtliche Pflicht, deren Verletzung den Kostenfestsetzungsbescheid nicht rechtswidrig macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1984, a.a.O., Rn. 22; VG Magdeburg, Urteil vom 28. März 2017, a.a.O., Rn. 30).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 71.82

    Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei wesentlicher

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Die in Anhang 1 zu dieser Verordnung aufgeführten technischen Verfahren und Vorgänge, die die Genehmigungspflicht auslösen, bestimmen den Kern der genehmigungsbedürftigen Anlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 7 C 71.82 -, juris, Rn. 10 = BVerwGE 69, 351; Beschluss vom 11. April 1986 - 7 B 58.86 -, juris, Rn. 2 = AgrarR 1987, 232).

    Dies trifft auf Nebenanlagen zu, die mit dem eigentlichen Anlagenkern in einem betrieblichen und räumlichen Zusammenhang stehen und für das Emissionsverhalten oder die Sicherheit der Anlage Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Berlin, 02.12.1998 - 1 B 79.94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung eines

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Hiernach steht es dem Verordnungsgeber frei, alle Fälle eines Typus einem einheitlichen Gebührenmaßstab zu unterwerfen, wenn sich die Zahl der von diesem Typus abweichenden Fälle auf wenige atypische Einzelfälle beschränkt und der Gesetz- oder Verordnungsgeber für diese Einzelfälle Billigkeitsregelungen einführt, um die im Einzelfall verfassungsrechtlich gebotene Ermäßigung der Gebühr im Festsetzungsverfahren zu ermöglichen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 2. Oktober 1992 - 13 U 2406/92 - Grundeigentum 1992, 1317, 1319; OVG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 1998 - 1 B 79/94 - NVwZ-RR 2000, 463, 464).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12

    Unrichtige Sachbehandlung bei Vermessungskosten

    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Vielmehr ist eine Pauschalisierung aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität regelmäßig zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001, a.a.O., Rn. 46; OEufach0000000014, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 L 62/12 -, juris, Rn. 23).
  • KG, 02.10.1992 - 13 U 2406/92
    Auszug aus VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Hiernach steht es dem Verordnungsgeber frei, alle Fälle eines Typus einem einheitlichen Gebührenmaßstab zu unterwerfen, wenn sich die Zahl der von diesem Typus abweichenden Fälle auf wenige atypische Einzelfälle beschränkt und der Gesetz- oder Verordnungsgeber für diese Einzelfälle Billigkeitsregelungen einführt, um die im Einzelfall verfassungsrechtlich gebotene Ermäßigung der Gebühr im Festsetzungsverfahren zu ermöglichen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 2. Oktober 1992 - 13 U 2406/92 - Grundeigentum 1992, 1317, 1319; OVG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 1998 - 1 B 79/94 - NVwZ-RR 2000, 463, 464).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 5 S 575/99

    Vermessungsgebühr - unrichtige Sachbehandlung

  • VG Halle, 30.12.2010 - 4 B 408/10

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren wegen vorzeitigen Beginns und Durchführung

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2002 - 2 M 352/02
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 B 58.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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