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   VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19   

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VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19 (https://dejure.org/2020,11378)
VG Halle, Entscheidung vom 30.01.2020 - 2 B 233/19 (https://dejure.org/2020,11378)
VG Halle, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 2 B 233/19 (https://dejure.org/2020,11378)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19

    Errichtung einer Kläranlage im Hochwasserschutzgebiet

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Mit Beschluss vom 25. November 2019 lehnte das Verwaltungsgericht Halle den Antrag des Eigentümers eines der geplanten Kläranlage benachbarten Grundstücks, dem Burgenlandkreis im Wege einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Arbeiten zur Ausführung des Bauvorhabens des Beigeladenen auf dem Grundstück Markt 10 in B-Stadt/ vorläufig stillzulegen, mangels Verletzung drittschützender wasserrechtlicher Normen ab (8 A 218/19 HAL; vgl. nachfolgend OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2019, Az.:2 M 110/19).

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt führte im Leitsatz seines Beschlusses vom 25. November 2019 aus, dass den Vorschriften über die Genehmigungspflicht bzw. Genehmigungsfreiheit von baulichen Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 Abs. 5 und 6 WHG) keine drittschützende Wirkung zukommt (OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2019, Az.: 2 M 110/19;LS).

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakte, den von der Antragsgegnerin vorgelegten Vorgang zum Wasserrecht sowie auf die Gerichtsakte 8 A 218/19 HAL (2 M 110/19) Bezug genommen.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22; Urteil vom 17. Februar 1984 - BRS 42 Nr. 94).

    Das Merkmal "im Zusammenhang bebaut" erfordert eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - VI C 2.66 -, BVerwGE 31, 22).

  • VG Magdeburg, 22.05.2019 - 8 A 218/19

    Einziehung zum Nationaldienst in Eritrea als ernsthafter Schaden; Einziehung von

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Mit Beschluss vom 25. November 2019 lehnte das Verwaltungsgericht Halle den Antrag des Eigentümers eines der geplanten Kläranlage benachbarten Grundstücks, dem Burgenlandkreis im Wege einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Arbeiten zur Ausführung des Bauvorhabens des Beigeladenen auf dem Grundstück Markt 10 in B-Stadt/ vorläufig stillzulegen, mangels Verletzung drittschützender wasserrechtlicher Normen ab (8 A 218/19 HAL; vgl. nachfolgend OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2019, Az.:2 M 110/19).

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakte, den von der Antragsgegnerin vorgelegten Vorgang zum Wasserrecht sowie auf die Gerichtsakte 8 A 218/19 HAL (2 M 110/19) Bezug genommen.

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22; Urteil vom 17. Februar 1984 - BRS 42 Nr. 94).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Erscheinen die Erfolgsaussichten in der Hauptsache hingegen als offen, ist eine von der Vorausbeurteilung der Hauptsache unabhängige Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. etwa auch BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 15 CS 16.2253 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 2.66

    Aberkennung einer aus politischen Gründen erlangten Rechtsstellung -

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Das Merkmal "im Zusammenhang bebaut" erfordert eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - VI C 2.66 -, BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Insoweit wirkt sich die Verletzung von Verfahrensvorschriften auf die Rechtsposition des Antragstellers als Nachbarn aus (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 50/78 -, juris; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 20. Dezember 2016 - W 4 K 14.354 - , juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Das bloße Vorliegen einer Befreiungslage genügt nicht (OVG Koblenz, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 1 B 11356/09 - OVG Koblenz, Urteil vom 01. Juni 2011 - 8 A 10196/11 - VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 23. August 2010 - 5 K 410/10.NW - offen gelassen von VGH Mannheim, Urteil vom 02. November 2016 - 5 S 2291/15 -, alle zitiert aus juris).
  • VG Neustadt, 23.08.2010 - 5 K 410/10

    Neustadt: Musikwerkstatt darf vorerst offen bleiben

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Das bloße Vorliegen einer Befreiungslage genügt nicht (OVG Koblenz, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 1 B 11356/09 - OVG Koblenz, Urteil vom 01. Juni 2011 - 8 A 10196/11 - VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 23. August 2010 - 5 K 410/10.NW - offen gelassen von VGH Mannheim, Urteil vom 02. November 2016 - 5 S 2291/15 -, alle zitiert aus juris).
  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 4 K 14.354

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für

    Auszug aus VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
    Insoweit wirkt sich die Verletzung von Verfahrensvorschriften auf die Rechtsposition des Antragstellers als Nachbarn aus (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 50/78 -, juris; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 20. Dezember 2016 - W 4 K 14.354 - , juris).
  • BVerwG, 03.01.2012 - 4 B 27.11

    Mobilfunksendeanlage; Mobilfunk-Basisstation; Nebenanlage; Hauptanlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 18.1148
  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10196/11

    Baugenehmigung für Musikwerkstatt in Neustadt a.d.W. zu Recht aufgehoben

  • VG Halle, 14.04.2021 - 2 B 100/21
    Die Voraussetzungen für die Befreiung von dem Gebietserhaltungsanspruch der Antragsteller (vgl. zum Gebietserhaltungsanspruch betreffend die hier in Rede stehende Kläranlage auch OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2020, 2 M 17/20 -, zuvor VG Halle, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 B 233/19 -) liegen jedenfalls insoweit vor als Nachbarrechte nicht verletzt werden.

    Hinsichtlich des (verletzten) Gebietserhaltungsanspruchs nimmt das Gericht Bezug auf seinen bereits hinsichtlich der hier in Rede stehenden Kläranlage ergangenen und vom Antragsteller zu 1) erwirkten Beschluss vom 30. Januar 2020 (2 B 233/19) und den darauf ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2020, 2 M 17/20 -).

    Es war bereits Gegenstand der Beiakten in dem Verfahren des Antragstellers zu 1) bei der beschließenden Kammer mit den Aktenzeichen 2 B 233/19 HAL.

    Insoweit hat das Gericht bereits in dem Beschluss 2 B 233/19 HAL vom 31. Januar 2019 ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2021 - 2 M 57/21

    Drittwiderspruch gegen eine bauplanungsrechtliche Befreiung und eine

    Mit Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 B 233/19 HAL - hatte das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet.

    Daher verletzt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Kläranlage in dem hier vorliegenden faktischen Mischgebiet - ohne Befreiung von den Vorgaben des § 6 BauNVO - auch den aus § 34 Abs. 2 BauGB abzuleitenden Gebietserhaltungsanspruch der Antragsteller, wie das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 B 233/19 HAL - und der Senat mit Beschluss vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 - festgestellt haben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Kläranlage im faktischen

    Mit Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 B 233/19 HAL - hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 15. Oktober 2019 gegen die Baugenehmigung vom 10. September 2019 angeordnet und zur Begründung ausgeführt, die Baugenehmigung für das Bauvorhaben "Neubau Kläranlage K." verstoße gegen den aus § 34 Abs. 2 BauGB abzuleitenden drittschützenden Gebietserhaltungsanspruch des Antragstellers.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2021 - 2 M 52/21

    Faktisches Baugebiet; Neubau einer Kläranlage; Befreiung; Wohl der Allgemeinheit;

    Auf den Antrag des Eigentümers zweier in der Nähe des Vorhabengrundstücks gelegener Grundstücke ordnete das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Januar 2020 (2 B 233/19 HAL) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs dieses Nachbarn gegen die Baugenehmigung an.

    Daher verletzt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Kläranlage in dem hier vorliegenden faktischen Mischgebiet - ohne Befreiung von den Vorgaben des § 6 BauNVO - auch den aus § 34 Abs. 2 BauGB abzuleitenden Gebietserhaltungsanspruch der Antragsteller, wie das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 30. Januar 2020 (2 B 233/19 HAL) und der Senat in seinem Beschluss vom 9. April 2020 (2 M 17/20) festgestellt haben.

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