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   VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10 HAL   

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VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10 HAL (https://dejure.org/2012,6542)
VG Halle, Entscheidung vom 30.04.2012 - 3 A 865/10 HAL (https://dejure.org/2012,6542)
VG Halle, Entscheidung vom 30. April 2012 - 3 A 865/10 HAL (https://dejure.org/2012,6542)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - 4 L 101/10

    Erhebung von Niederschlagswasserbeiträgen; Beseitigungspflicht;

    Auszug aus VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
    Im Hinblick darauf, wie der Begriff des "Wohls der Allgemeinheit" im Sinne des § 78 Abs. 3 WG LSA 2011 wie auch im Sinne des § 3b Abs. 1 AwS auszufüllen ist, kann das Gericht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 29. September 2010 (Az.: 4 L 101/10 -, juris) zurückgreifen.

    Nach der alten Rechtslage ebenfalls anerkannte, ein besonderes öffentliches Bedürfnis i. S. v. § 8 Nr. 2 GO LSA tragende und außerhalb des Wasserrechts liegende Gründe (vgl. dazu OVG LSA, Beschl. v. 05.11.2001 - 1 L 374/01 - zu Rentabilitätsgesichtspunkten) sind mithin nicht mehr geeignet, eine Entbindung der Grundstückseigentümer zu bewirken (so schon OVG LSA, Urt. v. 29.09.2010 - 4 L 101/10 -, zit. nach JURIS).

    Zwar ist eine Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung nach einem Urteil des Senats vom 29. September 2010 (4 L 101/10, a. a. O.) nicht ohne Weiteres möglich, weil § 151 Abs. 3 Nr. 1 WG LSA n. F. vom Grundsatz her von einer umfassenden Beseitigungspflicht des Grundstückseigentümers selbst für das Niederschlagswasser ausgeht, da dieses - wie es dem natürlichen Wasserkreislauf entspricht - aufgrund seiner geringen Belastung oder Verschmutzung grundsätzlich auch dadurch schadlos und regelmäßig wohl auch billiger beseitigt werden kann, dass es versickert (§ 150 Abs. 4 WG LSA n. F.), verrieselt oder in oberirdische Gewässer eingeleitet wird (OVG LSA, Urt. v. 29.09.2010 - 4 L 101/10 -, a. a. O.).

    Vielmehr reichen angesichts der Gewichtigkeit des in § 151 Abs. 3 Halbs. 2 WG LSA n. F. bezeichneten Schutzguts und der dem Einrichtungsträger einzuräumenden Planungssicherheit abstrakte Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit aus (OVG LSA, Urt. v. 29.09.2010, a. a. O.).

  • VerfGH Bayern, 10.11.2008 - 4-VII-06

    Verfassungswidrigkeit einer gemeindlichen Entwässerungssatzung

    Auszug aus VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
    Insoweit werden die Möglichkeiten der Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs bzw. die Pflicht zur Eigenentsorgung des Niederschlagswassers durch den Grundstückseigentümer maßgeblich davon bestimmt, ob die Grundstücks- und Bodenverhältnisse eine Beseitigung des Niederschlagswassers zulassen (vgl. dazu auch BayVerfGH, Entscheidung v. 10.11.2008 - Vf. 4-VII-06 -, zit. nach juris).

    Insoweit werden die Möglichkeiten der Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs bzw. die Pflicht zur Eigenentsorgung des Niederschlagswassers durch den Grundstückseigentümer maßgeblich davon bestimmt, ob die Grundstücks- und Bodenverhältnisse eine Beseitigung des Niederschlagswassers zulassen (vgl. dazu auch BayVerfGH, Entscheidung v. 10.11.2008 - Vf. 4-VII-06 -, zit. nach JURIS).

  • VG Halle, 17.01.2008 - 4 A 224/07
    Auszug aus VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
    Bei der Prüfung, ob derartige Gründe vorliegen, kommt es - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - nicht auf die Grundstücksverhältnisse im konkreten Einzelfall an (a. A. VG Halle, Urt. v. 17.01.2008 - 4 A 224/07 -, zit. nach juris).
  • VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10

    Gemeindliche Entwässerungsanlage

    Auszug aus VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
    Zwar ist diese Vorschrift relativ weit und offen formuliert (Soll-Vorschrift), um den unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort (z. B. vorhandene Mischkanalisation in Baugebieten) Rechnung zu tragen, so dass ihr nur für die Errichtung von neuen Anlagen Bedeutung zukommt, während bereits bestehende Mischkanalisationen im bisherigen Umfang weiter betrieben werden können (BT-Drs. 16/12275, S. 68; vgl. auch Berendes, Kommentar zum WHG, § 55 Rdnr. 3; BayVerfGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - Vf. 5-VII-10 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 12 A 2233/06

    Verbrauch von Einkommen oder Vermögen zur Begründung asylbewerberrechtlichen

    Auszug aus VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
    Insbesondere lassen die von der Vorinstanz herangezogenen allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Rechts (vgl. dazu BFH, Urt. v. 18.05.1988 - X R 63/82 - BVerwG, Urt. v. 13.05.2004 - BVerwG 5 C 47.02 - OVG NW, Beschl. v. 12.02.2008 - 12 A 2233/06 - ausführlich NdsOVG, Urt. v. 15.03.2006 - 10 LB 7/06 - alle zit. nach JURIS) eine (fortwirkende) eine Anwendung des § 151 Abs. 3 WG LSA a. F. mit der Folge, dass trotz Entstehens der sachlichen Beitragspflicht am 4. September 2009 auf die unter der Geltung des WG LSA a. F. begründete "wasserrechtliche Pflichtenstellung" der Gemeinde abzustellen ist, nicht zu, weil dieses Rechtsverhältnis nach Auffassung des Senats mit Blick auf sich verändernde wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen jederzeit einer gesetzlichen Neuregelung zugänglich ist und damit als nicht unverrückbar feststehende Pflichtenlage einer Anpassung unterliegen kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Auszug aus VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
    Diese Grundsätze hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit seinem Urteil vom 27. März 2012 (Az.: - 4 L 233/09 -) nochmals bestätigt und weitergehend Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 47.02

    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe;

    Auszug aus VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
    Insbesondere lassen die von der Vorinstanz herangezogenen allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Rechts (vgl. dazu BFH, Urt. v. 18.05.1988 - X R 63/82 - BVerwG, Urt. v. 13.05.2004 - BVerwG 5 C 47.02 - OVG NW, Beschl. v. 12.02.2008 - 12 A 2233/06 - ausführlich NdsOVG, Urt. v. 15.03.2006 - 10 LB 7/06 - alle zit. nach JURIS) eine (fortwirkende) eine Anwendung des § 151 Abs. 3 WG LSA a. F. mit der Folge, dass trotz Entstehens der sachlichen Beitragspflicht am 4. September 2009 auf die unter der Geltung des WG LSA a. F. begründete "wasserrechtliche Pflichtenstellung" der Gemeinde abzustellen ist, nicht zu, weil dieses Rechtsverhältnis nach Auffassung des Senats mit Blick auf sich verändernde wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen jederzeit einer gesetzlichen Neuregelung zugänglich ist und damit als nicht unverrückbar feststehende Pflichtenlage einer Anpassung unterliegen kann.
  • BFH, 18.05.1988 - X R 63/82

    Regelbesteuerung - Option - Optionsfrist - Unanfechtbarkeit - Steuerfestsetzung -

    Auszug aus VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
    Insbesondere lassen die von der Vorinstanz herangezogenen allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Rechts (vgl. dazu BFH, Urt. v. 18.05.1988 - X R 63/82 - BVerwG, Urt. v. 13.05.2004 - BVerwG 5 C 47.02 - OVG NW, Beschl. v. 12.02.2008 - 12 A 2233/06 - ausführlich NdsOVG, Urt. v. 15.03.2006 - 10 LB 7/06 - alle zit. nach JURIS) eine (fortwirkende) eine Anwendung des § 151 Abs. 3 WG LSA a. F. mit der Folge, dass trotz Entstehens der sachlichen Beitragspflicht am 4. September 2009 auf die unter der Geltung des WG LSA a. F. begründete "wasserrechtliche Pflichtenstellung" der Gemeinde abzustellen ist, nicht zu, weil dieses Rechtsverhältnis nach Auffassung des Senats mit Blick auf sich verändernde wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen jederzeit einer gesetzlichen Neuregelung zugänglich ist und damit als nicht unverrückbar feststehende Pflichtenlage einer Anpassung unterliegen kann.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte

    Auszug aus VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
    Insbesondere lassen die von der Vorinstanz herangezogenen allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Rechts (vgl. dazu BFH, Urt. v. 18.05.1988 - X R 63/82 - BVerwG, Urt. v. 13.05.2004 - BVerwG 5 C 47.02 - OVG NW, Beschl. v. 12.02.2008 - 12 A 2233/06 - ausführlich NdsOVG, Urt. v. 15.03.2006 - 10 LB 7/06 - alle zit. nach JURIS) eine (fortwirkende) eine Anwendung des § 151 Abs. 3 WG LSA a. F. mit der Folge, dass trotz Entstehens der sachlichen Beitragspflicht am 4. September 2009 auf die unter der Geltung des WG LSA a. F. begründete "wasserrechtliche Pflichtenstellung" der Gemeinde abzustellen ist, nicht zu, weil dieses Rechtsverhältnis nach Auffassung des Senats mit Blick auf sich verändernde wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen jederzeit einer gesetzlichen Neuregelung zugänglich ist und damit als nicht unverrückbar feststehende Pflichtenlage einer Anpassung unterliegen kann.
  • VG Cottbus, 22.03.2018 - 6 K 1975/15

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Mit der Frage, ob für das Grundstück der Klägerin bezüglich ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung nach § 5 AbfS 2009/2012 besteht, ist ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO gegeben (vgl. zu diesbezüglichen Feststellungsbegehren auch VG Cottbus, Urt. v. 18. August 2017 - 4 K 1027/13 -, juris Rn. 16; VG Halle (Saale), Urt. v. 30. April 2012 - 3 A 865/10 -, juris Rn. 20).

    Wollte man die Klägerin auf ein Verpflichtungsbegehren verweisen, wäre dies im Widerspruch zu der von der Klägerin verfolgten Rechtsauffassung (wie hier VG Halle, Urt. v. 30. April 2012, a.a.O., Rn. 21).

    Die begehrten Feststellungen sind auch geeignet, den Rechtsstreit zwischen den Beteiligten abschließend zu klären (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28. Mai 2009 - 1 S 1173/08 -, Rn. 22, juris, VGH Mannheim Urt. v. 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10, BeckRS 2012, 54430; VG Halle, Urt. v. 30. April 2012, a.a.O., Rn. 21; VG Cottbus, Urt. v. 18. August 2017, a.a.O., juris Rn. 16).

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