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VG Halle, 31.03.2020 - 5 B 162/19 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 31.03.2020 - 5 B 162/19
- VG Halle, 03.04.2020 - 5 B 162/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen …
Auszug aus VG Halle, 31.03.2020 - 5 B 162/19
Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 - juris und vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 - juris m.w.N.).Der Antragsteller hat schon keinen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht (schon für Beförderungsverfahren zweifelnd OVG Magdeburg, Beschluss vom 3. Januar 2019 a.a.O. Rn. 3).
Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt in Beförderungsverfahren darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 3. Januar 2019 a.a.O. Rn. 4).
- BVerwG, 30.09.2020 - 5 B 31.19
Auszug aus VG Halle, 31.03.2020 - 5 B 162/19
Zwar ist ein (Beförderungs)dienstposten im Falle der Ausschreibung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen, was ein Bewerber auch mittels eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens durchsetzen kann, wie das dem Antragsteller hier auch mit Beschluss des beschließenden Gerichts vom 29. August 2019 (Az.: 5 B 31/19 HAL) gelungen ist.Das wäre auch ein Gesichtspunkt, der eine Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers und zu Gunsten seines Konkurrenten ermöglichen würde; eine Auswahlentscheidung, die aber nicht Gegenstand der Prüfung des Verwaltungsgerichts im Beschluss vom 29. August 2019 (Az.: 5 B 31/19 HAL) war.
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
Auszug aus VG Halle, 31.03.2020 - 5 B 162/19
Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 - juris und vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 - juris m.w.N.).