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   VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16   

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VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16 (https://dejure.org/2018,18160)
VG Halle, Entscheidung vom 31.05.2018 - 4 A 527/16 (https://dejure.org/2018,18160)
VG Halle, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 4 A 527/16 (https://dejure.org/2018,18160)
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  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Da es sich bei der verweisenden Regelung des § 9 Abs. 5 Satz 2 AbwAG um eine Rechtsgrundverweisung handelt, setzt die Abgabesatzermäßigung für die Schadstoffeinleitungen, an die in der AbwV keine Anforderungen gestellt werden, voraus, dass hinsichtlich dieser im Veranlagungszeitraum der Stand der Technik eingehalten wird (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 30.96 - Juris Rn. 13 ff. zu § 9 Abs. 5 AbwAG 1991).

    Werden die in der AbwV für den CSB-Wert (als dem Stand der Technik entsprechend) festgelegten Anforderungen eingehalten, dann kann davon ausgegangen werden, dass eine biologische Grundreinigung nach dem Stand der Technik erfolgt und dass es auch zu einem angemessenen Abbau von Phosphor kommt (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 30.96 - Juris Rn. 23 ff.; OVG RP, Urteil vom 29. April 1999 - 12 A 13126/96 - Juris Rn. 24 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 9 A 5803/96 - Juris Rn. 11).

  • BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04

    Abwasserabgabe; staatliche Überwachung; Eigenmessergebnis; Selbstüberwachung;

    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Diesem Ziel widerspräche es, die Berechnung der Abwasserabgabe mit zusätzlichen Prüfungsschritten zu belasten, die unter Umständen mit den der Abwasserabgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und Kenntnissen allein nicht bewältigt werden könnten (BVerwG, Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 9 C 3.04 - Juris Rn. 22).

    Jedoch lässt die Regelung, mit der im Hinblick auf in der Praxis aufgekommene Fragen eine "Klarstellung" der Rechtslage erreicht werden sollte, die Absicht des Normgebers erkennen, die wasserrechtliche Überwachung von der Notwendigkeit der Berücksichtigung von Messtoleranzen freizuhalten (BVerwG, Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 9 C 3.04 - Juris Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LC 201/04

    Zulässigkeit und Umfang der Teilanfechtung eines Verwaltungsaktes; Anforderungen

    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Dabei darf eine Klageschrift nicht nur aus sich heraus ausgelegt werden, vielmehr sind die mit ihr abgegebenen Erklärungen zu den vorangegangenen Bescheiden in Beziehung zu setzen und Unterlagen, die der Klageschrift beigefügt oder in dieser genau bezeichnet sind, ebenso zu berücksichtigen wie in der Klageschrift enthaltene Bezugnahmen auf ein vorhergehendes Rechtsbehelfsverfahren (NdsOVG, Urteil vom 30. September 2009 - 12 LC 201/04 - Juris Rn. 32 m.w.N.).

    Für die fristwahrende Wirkung der Klage ist es deshalb ausreichend, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, wer die Klage erhebt und gegen wen sie sich richtet (BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24/97 - Juris Rn. 41; NdsOVG, Urteil vom 30. September 2009 - 12 LC 201/04 - Juris Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 9 A 5803/96
    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Werden die in der AbwV für den CSB-Wert (als dem Stand der Technik entsprechend) festgelegten Anforderungen eingehalten, dann kann davon ausgegangen werden, dass eine biologische Grundreinigung nach dem Stand der Technik erfolgt und dass es auch zu einem angemessenen Abbau von Phosphor kommt (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 30.96 - Juris Rn. 23 ff.; OVG RP, Urteil vom 29. April 1999 - 12 A 13126/96 - Juris Rn. 24 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 9 A 5803/96 - Juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99

    Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder

    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Dem Erfordernis, ein Überschreiten des Erklärungs- oder Bescheidwerts zu sanktionieren, wird durch die Regelung des § 4 Abs. 4 AbwAG hinreichend Rechnung getragen (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 B 45.99 - Juris Rn. 4 ff. zu § 9 Abs. 5 AbwAG 1991).
  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 5.06

    Überwachungswert; gemessener Einzelwert; Messergebnis; Erhöhung der Zahl der

    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Dagegen sind im Rahmen der Ermittlung der Erhöhung der Schadeinheiten nach § 4 Abs. 4 Satz 3 AbwAG alle tatsächlich gemessenen Werte zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 02. November 2006 - BVerwG 7 C 5.06 - Juris Rn. 15 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1999 - 12 A 13126/96

    Normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift; Abgabesatzreduzierung; Allgemein

    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Werden die in der AbwV für den CSB-Wert (als dem Stand der Technik entsprechend) festgelegten Anforderungen eingehalten, dann kann davon ausgegangen werden, dass eine biologische Grundreinigung nach dem Stand der Technik erfolgt und dass es auch zu einem angemessenen Abbau von Phosphor kommt (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 30.96 - Juris Rn. 23 ff.; OVG RP, Urteil vom 29. April 1999 - 12 A 13126/96 - Juris Rn. 24 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 9 A 5803/96 - Juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 9 A 189/02

    Ermittlung einer Erhöhung der Schadeinheiten eines Gewässers; Zugrundelegung der

    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Ist diese ordnungsgemäß durchgeführt und sind dabei insbesondere die vorgeschriebenen Mess- und Analyseverfahren angewendet worden, so ist das sich aus der amtlichen Überwachung ergebende Messergebnis der Ermittlung der Erhöhung nach § 4 Abs. 4 Satz 4 AbwAG zugrunde zu legen, und zwar unabhängig davon, ob das Ergebnis dem "tatsächlichen" Wert entspricht oder das Verfahren mit einer gewissen Fehlertoleranz behaftet ist (OVG NRW, Beschluss vom 02. September 2004 - 9 A 189/02 - Juris Rn. 4).
  • VG Neustadt, 20.10.2005 - 4 K 957/05

    Reduzierte Abwasserabgabe bei Heraberklärung der Schmutzwassermenge

    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Begründet die Erklärung des Einleiters nämlich nicht einen nur vorübergehenden Charakter der geringeren Schädlichkeit, so kann die zuständige Wasserbehörde die Angaben des Einleiters in der Erklärung gegebenenfalls zum Anlass nehmen, um den Einleitungsbescheid entsprechend einzuschränken (VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 20. Oktober 2005 - 4 K 957/05 - Juris Rn. 19).
  • BVerwG, 05.01.1999 - 8 B 153.98
    Auszug aus VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
    Die Zahl der Schadeinheiten ist nur dann auf der Grundlage der Erklärung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 AbwAG zu ermitteln, wenn in der Erklärung die Umstände dargelegt sind, auf denen die Abweichung von den Festlegungen des Wasserrechtsbescheids beruht (BVerwG, Beschluss vom 05. Januar 1999 - BVerwG 8 B 153.98 - Juris Rn. 5).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

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