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   VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20   

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VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20 (https://dejure.org/2022,9786)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2022 - 7 K 1290/20 (https://dejure.org/2022,9786)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2022 - 7 K 1290/20 (https://dejure.org/2022,9786)
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  • VG Hamburg PDF

    Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Kosten für einen Abschleppvorgang wegen Parkens in einer Parkraumbewirtschaftungszone in der Nähe des Hamburger Flughafens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Hamburg, 23.08.2021 - 9 K 1327/20

    Zur Rechtmäßigkeit der Gebühren und Auslagen, insbesondere des

    Auszug aus VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20
    Bei rechtswidriger Inanspruchnahme von Parkraum, der Bevorrechtigten zur Verfügung stehen soll, darf ein Fahrzeug auch ohne konkrete Behinderung der bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer und ohne Einhaltung einer besonderen Wartezeit regelmäßig zwangsweise entfernt werden (vgl. hierzu und zum Folgenden: VG Hamburg, Urt. v. 23.8.2021, 9 K 1327/20, juris Rn. 44 zu einer Parkraumbewirtschaftungszone in der Nähe des Hamburger Flughafens).
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

    Auszug aus VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20
    Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt oder angebracht sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, dass ein Ge- oder Verbot durch ein Verkehrszeichen verlautbart wurde (BVerwG, Urt. v. 6.4.2016, 3 C 10/15, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 11.08.2003 - 3 B 74.03

    Umsetzung von einem Behindertenparkplatz entschieden

    Auszug aus VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20
    Zudem kann den Verkehrsordnungsbehörden nicht die Pflicht auferlegt werden, den Bedarf an freizuhaltenden Plätzen fortlaufend zu überprüfen und hiervon ein Einschreiten abhängig zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2014, 3 C 5/13, juris, Rn. 11 zu Taxenständen; BVerwG, Beschl. v. 11.8.2003, 3 B 74/03, juris, Rn. 3 zu Behindertenparkplätzen).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20
    Zudem kann den Verkehrsordnungsbehörden nicht die Pflicht auferlegt werden, den Bedarf an freizuhaltenden Plätzen fortlaufend zu überprüfen und hiervon ein Einschreiten abhängig zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2014, 3 C 5/13, juris, Rn. 11 zu Taxenständen; BVerwG, Beschl. v. 11.8.2003, 3 B 74/03, juris, Rn. 3 zu Behindertenparkplätzen).
  • OVG Hamburg, 27.11.2009 - 3 Bf 36/06

    Kostentragungspflicht für ein abgeschlepptes Fahrzeug eines Handwerkerbetriebes

    Auszug aus VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20
    Auch unter Berücksichtigung der bei einer Sicherstellung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 HmbSOG im Einzelfall stets zu prüfenden Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.11.2009, 3 Bf 36/06, juris, Rn. 29) ergibt sich keine andere rechtliche Bewertung.
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