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   VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/2002   

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VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/2002 (https://dejure.org/2003,8747)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2003 - 4 VG 4640/2002 (https://dejure.org/2003,8747)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 4 VG 4640/2002 (https://dejure.org/2003,8747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    VwGO § 80 Abs. 3
    Errichtung einer Mobilfunkanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschaftsstreit über die Rechtmäßigkeit der Errichtung und Inbetriebnahme einer Mobilfunkanlage; Verstoß des Vorhabens gegen nachbarschützende Vorschriften des hamburgischen Bauplanungsrechts; Anforderungen an die Errichtung von Hochfrequenzanlagen zum Schutz vor ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mobilfunkanlage in einem Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Beschwerde gegen erstmaligen gerichtlichen Baustopp für Mobilfunk-Sendeanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    Gewerbliche Nutzungen sind deshalb vom Begriff "Gewerbebetrieb" umfasst (so auch OVG Münster, Beschl. vom 25.02.2003, 10 B 2417/02, S. 13 UA).

    Auch die hierzu vorliegende Rechtsprechung ergibt kein einheitliches Bild (VGH München, Beschl. vom 08.07.1997, BRS 59 Nr. 181; VGH Kassel, Beschl. vom 29.07.1999, BRS 62 Nr. 83; OVG Münster, Beschl. vom 25.02.2003, 10 B 2417/02, S. 10 ff. UA, Fickert/Fieseler, a.a.O, § 14 Rz. 11.5).

    Dieser Mangel führt nach der Rechtsprechung des OVG Münster (Beschl. vom 25.02.2003, a.a.O.), der sich die Kammer anschließt, dazu, dass die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller anzuordnen ist, weil ernstlich in Betracht kommt, dass den Antragstellern ein drittschützendes Recht auf fehlerfreie Würdigung ihrer gegenläufigen Interessen zusteht.

  • VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fernmeldedienstgebäudes mit Sendefunkanlage

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    Nach der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können bei Einhaltung dieser Verordnung - jedenfalls soweit sie drittschützend ist keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk erkannt werden (vgl. VGH München, Beschl. vom 08.07.1997, NVwZ 1998, 419; VG Schleswig, Urt. vom 22.08.1997, NVwZ 1998, 434; OVG Dresden, Beschl. vom 17.12.1997, DÖV 1998, 431; VGH Mannheim, Urt. vom 15.04.1997, NVwZ 1998, 416; VGH Kassel, Beschl. vom 29.07.1999 4 TG 2118/99 ; VG Gießen, Beschl. vom 29.08.2000 1 G 2224/00 ; dass., Beschluss vom 18.06.2002 1 G 1689/02 ).

    Auch die hierzu vorliegende Rechtsprechung ergibt kein einheitliches Bild (VGH München, Beschl. vom 08.07.1997, BRS 59 Nr. 181; VGH Kassel, Beschl. vom 29.07.1999, BRS 62 Nr. 83; OVG Münster, Beschl. vom 25.02.2003, 10 B 2417/02, S. 10 ff. UA, Fickert/Fieseler, a.a.O, § 14 Rz. 11.5).

  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    Nach der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können bei Einhaltung dieser Verordnung - jedenfalls soweit sie drittschützend ist keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk erkannt werden (vgl. VGH München, Beschl. vom 08.07.1997, NVwZ 1998, 419; VG Schleswig, Urt. vom 22.08.1997, NVwZ 1998, 434; OVG Dresden, Beschl. vom 17.12.1997, DÖV 1998, 431; VGH Mannheim, Urt. vom 15.04.1997, NVwZ 1998, 416; VGH Kassel, Beschl. vom 29.07.1999 4 TG 2118/99 ; VG Gießen, Beschl. vom 29.08.2000 1 G 2224/00 ; dass., Beschluss vom 18.06.2002 1 G 1689/02 ).

    Schließlich ist eine bauplanungsrechtliche Relevanz für das Ortsbild zu bejahen, weil die Antennenanlage erhöht angebracht werden soll und bei der Betrachtung auffällt (vgl. VGH Kassel, NVwZ 2000, 694, 695; VG München, NVwZ 2001, 461).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    Dem Leitbild, eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten, kann eine Stadtplanung nicht gerecht werden, die den Zweck der Baugebiete und die in ihnen zulässigen Nutzungen ausschließlich nach dem Störgrad oder der Störanfälligkeit von Nutzungen im Hinblick auf Immissionen bestimmen könnte (Urt. vom 25.11.1983, BVerwGE 68, 207).
  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    Die zweite Variante entspräche im Übrigen dem Maßstab der älteren Rechtsprechung des VGH Kassel in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, wonach bei Nachbarwidersprüchen dieser VorsorgeFaktor bereits immissionsschutzrechtlich vor Erlass der 26. BImSchV - als angemessen angesehen wurde (vgl. Beschlüsse vom 30.12.1994, NVwZ 1995, 1010 und ZUR 1995, 205).
  • OVG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Bf 22/97

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung dreier Wohngebäude in ein

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    Im Verfahren 2 Bf 22/97 kam das HmbOVG zu dem Ergebnis, dass nur der Typ "kleiner Beherbergungsbetrieb" den Wohnbedürfnissen der BPVO dient, während nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO Betriebe des Beherbergungsgewerbes grundsätzlich ohne Beschränkung im Wege der Ausnahme zugelassen werden können (HmbOVG, Urt. vom 13. Februar 2002, a.a.O.).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84

    Pumazwinger - Nachbarschaft - Psychische Belastung - Einfügen - Wohnbebauung

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    Dabei wird vom BVerwG auf das Empfinden "durchschnittlicher Bewohner" auf die objektiven Gegebenheiten der "näheren Umgebung" abgestellt und nicht etwa auf persönliche Verhältnisse und Einschätzungen der jeweiligen Grundstückseigentümer (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984, NVwZ 1984, 647).
  • OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96

    Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung;

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    (2) Nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (HmbOVG), der das Gericht folgt, haben Baugebietsfestsetzungen, die auf der Grundlage der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (BPVO) erfolgt sind, nachbarschützende Wirkung (Urt. vom 10.04.1997, NordÖR 1999, 354).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Errichtung gewerblicher Sendeanlage

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    Nach der Rechtsprechung des VGH Mannheim, der die Kammer folgt, ändert sich damit die Funktion dieses Hauses, was zur Annahme einer Nutzungsänderung ausreicht (Urt. vom 26.10.1998, DÖV 2000, 82).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 10 S 4/96

    Anfechtungsklage gegen raumordnerische Genehmigung einer Hochspannungsfreileitung

    Auszug aus VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02
    Nach der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können bei Einhaltung dieser Verordnung - jedenfalls soweit sie drittschützend ist keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk erkannt werden (vgl. VGH München, Beschl. vom 08.07.1997, NVwZ 1998, 419; VG Schleswig, Urt. vom 22.08.1997, NVwZ 1998, 434; OVG Dresden, Beschl. vom 17.12.1997, DÖV 1998, 431; VGH Mannheim, Urt. vom 15.04.1997, NVwZ 1998, 416; VGH Kassel, Beschl. vom 29.07.1999 4 TG 2118/99 ; VG Gießen, Beschl. vom 29.08.2000 1 G 2224/00 ; dass., Beschluss vom 18.06.2002 1 G 1689/02 ).
  • VG München, 13.11.2000 - M 1 K 96.1078
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • VG Schleswig, 22.08.1997 - 12 A 77/93

    Unterlassung des Betriebes des D-Netzes auf einem Funkturm; Erleiden von

  • VG Gießen, 29.08.2000 - 1 G 2224/00

    MOBILFUNKSENDEANLAGE; BAUGENEHMIGUNGSFREIHEIT; VORLAGE EINES BAUANTRAGES;

  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

  • OVG Sachsen, 17.12.1997 - 1 S 746/96

    Genehmigungsfähigkeit; Mobilfunksendeanlage; Außenbereich; Schmalseitenprivileg;

  • VG Gießen, 08.09.2003 - 1 E 1173/03

    Mobilfunk-Sendeanlage im allgemeinen Wohngebiet; Nachbarschutz -

    Die Bedenken des Verwaltungsgerichts Hamburg in dem von der Klägerseite in der mündlichen Verhandlung vom 08.09.2003 vorgelegten Beschluss (Az.: 4 VG 4640/2002) teilt das erkennende Gericht nicht.
  • VG Oldenburg, 05.11.2003 - 4 B 3537/03

    Antennenträger; faktisches Mischgebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Auch das Verwaltungsgericht Hamburg geht in seinem Beschluss vom 1. Juli 2003 (4 VG 4640/02) bei einer Mobilfunkanlage nicht von einem störenden Gewerbebetrieb aus, sondern erklärt die gewerbliche Anlage in einem Wohngebiet grundsätzlich für nicht zulässig (S. 14 BA; Hervorhebung durch die beschließende Kammer).
  • VG Oldenburg, 05.11.2003 - 7 B 3537/03
    Auch das Verwaltungsgericht Hamburg geht in seinem Beschluss vom 1. Juli 2003 ( 4 VG 4640/02 ) bei einer Mobilfunkanlage nicht von einem störenden Gewerbebetrieb aus, sondern erklärt die gewerbliche Anlage in einem Wohngebiet grundsätzlich für nicht zulässig (S. 14 BA; Hervorhebung durch die beschließende Kammer).
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