Rechtsprechung
VG Hamburg, 03.01.2017 - 9 E 5500/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 17 Abs 3 UVPG, § 2 Abs 4 BauGB
Umweltverträglichkeitsprüfung; Anwendung der Abschichtungsregelung; Flächennutzungsplan - VG Hamburg
Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorprüfung für immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Öffentlichkeit ist nicht zu beteiligen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 03.01.2017 - 9 E 5500/16
- OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Hamburg, 07.06.2018 - 1 Bs 248/17
Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen; …
Nachdem das Verwaltungsgericht den Antrag als unbegründet abgelehnt hatte (Beschl. v. 3.1.2017, 9 E 5500/16, juris), änderte das Oberverwaltungsgericht auf die Beschwerde der Antragsgegner diesen Beschluss und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsgegner gegen die Genehmigung vom 20. April 2016 bis einen Monat nach Zustellung eines Widerspruchsbescheides an sie insoweit wieder her, als es den Betrieb der Windenergieanlagen betrifft (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, 1 Bs 14/17, NuR 2018, 118, juris).In Gestalt des Vorprüfungsvermerks vom 15. August 2017 lagen gegenüber dem Eilverfahren im "ersten Durchgang" (Verfahren 9 E 5500/16 bzw. 1 Bs 14/17) veränderte Umstände vor.
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis wird zunächst auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 3. Januar 2017 (9 E 5500/16, S. 6 f.;… juris Rn. 9) und des Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2017 (1 Bs 14/17, S. 9 f.;… juris Rn. 23 ff.) Bezug genommen.
Auch die weiteren Maßnahmen wie ein in den Turm integrierter Trockentransformator oder eine kontinuierliche Fernüberwachung sind seitens des Vorhabenträgers entweder in den genehmigten Antragsunterlagen (Bestandteil der Genehmigung;… siehe Genehmigungsbescheid vom 20.4.2016, S. 2) vorgesehen oder anderweitig nachgewiesen worden; auf den im Verfahren 9 E 5500/16 bzw. 1 Bs 14/17 eingereichten Wartungsvertrag Premium (Anlage zum dortigen Schriftsatz der hiesigen Antragstellerin vom 15.5.2017) wird insoweit hingewiesen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2018 - 8 B 10260/18
Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung im Rahmen der …
Die Vorschrift wird in Teilen der Rechtsprechung und der Literatur über den Wortlaut hinaus auch auf im Rahmen der Aufstellung, Ergänzung oder Änderung von Flächennutzungsplänen durchgeführte Umweltprüfungen entsprechend angewendet (vgl. insbesondere VG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 9 E 5500/16 -, juris, Rn. 26 ff, m.w.N., insoweit bestätigt durch OVG Hamburg…, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Bs 14/17 -, NUR 2018, 118 und juris, Rn. 51). - VG Mainz, 23.02.2018 - 3 L 1470/17 Nach dieser Vorschrift - die entgegen der Ansicht der Antragstellerin in entsprechender Anwendung auch für Flächennutzungspläne gilt (vgl. OVG HH…, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Bs 14/17 -, juris Rn. 51; VG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 9 E 5500/16 -, juris Rn. 26 f. [jeweils zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 17 Abs. 3 UVPG a.F.]; i.E. auch Krautzberger/Stüer, Städtebaurecht 2004: Umweltprüfung und Abwägung, DVBl. 2004, 914, 922) - soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (oder UVP-Vorprüfung) in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden, wenn bereits in einem Bauleitplanverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung (oder Umweltprüfung) durchgeführt wurde.