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   VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12   

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VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12 (https://dejure.org/2014,38825)
VG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2014 - 4 K 2865/12 (https://dejure.org/2014,38825)
VG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 4 K 2865/12 (https://dejure.org/2014,38825)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31

    Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip;

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Nach der neueren Rechtsprechung kann jedoch jede Art von Nebenbestimmungen mit der Anfechtungsklage isoliert angefochten werden (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.11.2000, 11 C 2/00, juris).

    Denn nach der Systematik des Glücksspielstaatsvertrages besteht ein umfassendes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. zum GlüStV a.F. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696).

    Im Vordergrund steht danach die Förderung der Ziele des § 1 GlüStV, soweit nicht ein Widerspruch zu diesen Zielen bereits den zwingenden Versagungsgrund nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GlüStV begründet (vgl. zu § 4 Abs. 1 GlüStV a.F. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696).

    Nebenbestimmungen sind danach nur dann zulässig, wenn sie dem Zweck des Verwaltungsaktes in der Hauptsache bzw. der gesetzlichen Regelungen, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich sind, dienen (VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696).

    Sie dient dem Ziel des § 1 Nr. 4 GlüStV, sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden sowie der ordnungsgemäßen Umsetzung von § 23 Abs. 6 GlüStV und dem Jugend- und Spielerschutz nach § 1 Nr. 3 GlüStV (vgl. auch VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, Rn. 77) und konnte daher nach der o.g. genannten Maßgabe, dass Nebenbestimmungen zulässig sind, wenn sie dem Zweck des Verwaltungsaktes in der Hauptsache bzw. der gesetzlichen Regelungen, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich sind, dienen, auf § 9 Abs. 4 Satz 3 GlüStV gestützt werden.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Soweit die Klägerin angesichts der im Verhältnis zu anderen Glücksspielen geringeren Suchtgefahren von Lotterien (siehe dazu näher VG Saarlouis, Urt. v. 19.1.2012, 6 K 521/10, juris, Rn. 113 ff.) die Unverhältnismäßigkeit der rechtlichen Ausgestaltung rügt, kann auf die bereits zum Glücksspielstaatsvertrag a.F. ergangenen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts verwiesen werden (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08, juris, Rn. 30):.

    Auch die schwerwiegenderen Beschränkungen der unternehmerischen Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV a.F., nach dem die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet umfänglich verboten waren, hat das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (Beschl. v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08, Rn. 58 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08, juris, Rn. 53):.

    Die von der Klägerin in Zweifel gezogene gesetzgeberische Wertung, dass die mit einer Teilnahme Minderjähriger an Lotterien verbundenen Gefahren so groß sind, dass diese ausgeschlossen werden muss, ist angesichts der besonderen Bedeutung, die dem Jugendschutz im Rahmen der Suchtprävention zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08, juris, Rn. 40), nicht zu beanstanden.

  • VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.1196

    Lotterievermittlung im Internet, Kohärenz des § 4 Abs. 4 GlüStV und § 5 Ab. 3

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Die nicht monopolspezifischen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und des diesen ergänzenden Landesrechts, insbesondere der Erlaubnisvorbehalt und die Versagungsgründe des § 4 GlüStV, haben unabhängig davon Bestand (VG Saarlouis, Urt. v. 28.9.2011, 6 K 1081/10, juris, Rn. 65; VG Regensburg, Urt. v. 28.2.2013, RO 5 K 12.1196, juris).

    Der im Glücksspielstaatsvertrag unter den "allgemeinen Vorschriften" normierte Erlaubnisvorbehalt ist ebenso wie die weiteren in § 4 GlüStV geregelten Voraussetzungen nicht derart (untrennbar) mit dem staatlichen Monopol verknüpft, dass dessen Unanwendbarkeit zwangsläufig auch zur Unanwendbarkeit dieses Erlaubnisvorbehalts führen müsste (VG Regensburg, Urt. v. 28.2.2013, RO 5 K 12.1196, juris, Rn. 79; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, 8 C 13/09, juris, Rn. 77).

    Daneben dient es der Ermöglichung der Steuerung des Glücksspielangebotes der Länder in eigener Verantwortung (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 28.2.2013, RO 5 K 12.1196, juris, Rn. 129), der Verhinderung des Wettbewerbes verschiedener Veranstalter um potenzielle Spieler und der sozialverträglichen Begrenzung des Angebotes (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 757/10, juris, Rn. 73).

    Einer strikten territorialen Bindung der Spielvermittlung bedarf es, damit das Erfordernis einer länderbezogenen Erlaubnis für öffentliches Glücksspiel nicht unterlaufen wird (VG Regensburg, Urt. v. 28.2.2013, RO 5 K 12.1196, juris, Rn. 129).

  • VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10

    Rechtmäßigkeit dreier Nebenbestimmungen einer erteilten Erlaubnis zur

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Die Pflicht zur Erstellung einer Abrechnung dient der Kontrolle der gewerblichen Spielvermittlung und soll sicherstellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 948/10, juris, Rn. 87; vgl. auch VG Saarlouis, Urt., keine Datumsangabe, 6 K 177/10, juris, Rn. 161).

    Durch die jährliche Prüfung kann die Erlaubnisvoraussetzung der Zuverlässigkeit überwacht werden (VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 948/10, juris, Rn. 87; VG Saarlouis, Urt., keine Datumsangabe, 6 K 177/10, juris, Rn. 161 f. m.w.N.).

    Soweit die Klägerin als Aktiengesellschaft ohnehin nach den Regeln des Handelsgesetzbuches einen Jahresabschluss zu erstellen und zu veröffentlichen hat, ist insofern schon keine Beschwer erkennbar, weil die mit der Auflage verbundene Belastung allein in der Übersendung und Ausfertigung eines weiteren Exemplars liegt (vgl. für die Rechtsform der GmbH VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 948/10, juris, Rn. 87).

  • VG Regensburg, 28.01.2010 - RO 5 K 08.2047

    Nebenbestimmungen; Auflagen; Minderjährigen- und Jugendschutz;

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Hierbei handelt es sich um ein restriktives Verbot (vgl. zu § 4 Abs. 3 Satz 2 GlüStV a.F. VG Regensburg, Urt. v. 28.1.2010, RO 5 K 08.2047, juris, Rn. 50).

    Bereits die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 3 Satz 2 GlüStV a.F. gingen über die allgemeinen Anforderungen des Jugendschutzgesetzes hinaus (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 28.1.2010, RO 5 K 08.2047, juris, Rn. 50).

    Soweit die Klägerin geltend macht, dass die Anwendung der KJM-Kriterien zur sogenannten geschlossenen Benutzergruppe dazu führe, dass eine exorbitant hohe Anzahl potenzieller Kunden das Registrierungsverfahren abbreche, ist dem entgegenzuhalten, dass die danach vorgesehenen Verfahren der sicheren persönlichen Identifikation von Personen geeignet und erforderlich sind, um den legitimen Zweck des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Jugendschutzes zu gewährleisten (vgl. für das Post-Ident-Verfahren VG Regensburg, Urt. v. 28.1.2010, RO 5 K 08.2047, juris, Rn. 53 ff.).

  • VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10

    Zulässigkeit der Begrenzung der Erlaubnis auf die Spielvermittlung im Auftrag von

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Das Regionalitätsprinzip ist in erster Linie zwingende Folge aus der Kompetenzverteilung im Föderalismus und der Ländertreue (vgl. hierzu und zum Folgenden VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 757/10, juris, Rn. 72 f.).

    Daneben dient es der Ermöglichung der Steuerung des Glücksspielangebotes der Länder in eigener Verantwortung (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 28.2.2013, RO 5 K 12.1196, juris, Rn. 129), der Verhinderung des Wettbewerbes verschiedener Veranstalter um potenzielle Spieler und der sozialverträglichen Begrenzung des Angebotes (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 757/10, juris, Rn. 73).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Der Erlaubnisvorbehalt kann grenzüberschreitende Auswirkungen haben, etwa weil er auch für gewerbliche Spielvermittler aus anderen Mitgliedstaaten gilt, die ihr Geschäft auf Deutschland ausdehnen möchten (BGH [Kartellsenat], Beschl. v. 14.8.2008, KVR 54/07, juris, Rn. 141).

    Denn es kommt nicht darauf an, ob sich eine Beschränkung abstrakt unter bestimmten Voraussetzungen grenzüberschreitend auswirken kann, sondern darauf, ob dies konkret in dem von dem Gericht zu entscheidenden Fall so ist (vgl. zu Art. 49 EGV BGH [Kartellsenat], Beschl. v. 14.8.2008, KVR 54/07, juris, Rn.141).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Nach der neueren Rechtsprechung kann jedoch jede Art von Nebenbestimmungen mit der Anfechtungsklage isoliert angefochten werden (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.11.2000, 11 C 2/00, juris).

    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000, 11 C 2/00, juris, m.w.N.).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Zwar handelt es sich bei Tätigkeiten, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Geldspiel zu ermöglichen, um Dienstleistungen i.S.v. Art. 56 AEUV (vgl. zu Art. 49 EGV EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, juris, Rn. 40).

    Dies gilt insbesondere bei Dienstleistungen, die ein Leistungserbringer potenziellen Empfängern, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, über das Internet anbietet und die er ohne Ortswechsel von dem Mitgliedstaat aus erbringt, in dem er ansässig ist (EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, juris, Rn. 41).

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin

    Auszug aus VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
    Ausreichend für die Geltung der Dienstleistungsfreiheit ist es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch, dass die Dienstleistung selbst die Grenze überschreitet, ohne dass Leistungserbringer oder Leistungsempfänger die Grenze überschreiten - sogenannte Korrespondenzdienstleistung (Randelzhofer/Forsthoff, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union Bd. 1, Stand: März 2011, Art. 56/57 AEUV Rn. 54; VG Berlin, Urt. v. 22.9.2008, 35 A 15.08, juris, Rn. 171).

    Ein grenzüberschreitender Bezug ist immer dann gegeben, wenn die betreffende wirtschaftliche Tätigkeit die innergemeinschaftlichen Grenzen überschreitet, überschritten hat oder überschreiten soll (vgl. VG Berlin, Urt. v. 22.9.2002, 35 A 15.08, juris, Rn. 171; Pache, in: Schulze/Zuleeg/Kadelbach, Europarecht, 2. Aufl. 2010, § 10 Rn. 13).

  • VG Saarlouis, 21.02.2012 - 6 K 521/10

    Glücksspielrechtlicher Erlaubnisvorbehalt und Verbot der Vermittlung von

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • VG Düsseldorf, 04.11.2009 - 18 K 551/09

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung;

  • VG Hannover, 14.12.2009 - 10 A 538/09

    Doch noch Lotto im Internet?

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

  • VG Saarlouis, 28.09.2011 - 6 K 1081/10

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bei unterstellter

  • VG Hannover, 15.03.2017 - 10 A 12223/14

    Bestimmtheitsgebot; Glücksspiel; Hinweis; Nebenbestimmung; Regionalitätsprinzip;

    Nebenbestimmungen sind danach nur dann zulässig, wenn sie dem Zweck des Verwaltungsaktes in der Hauptsache bzw. der gesetzlichen Regelungen, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich sind, dienen (VG B-Stadt, Urteil vom 3.7.2014 - 4 K 2865/12 -, juris Rn. 78).

    Der Erlaubnisvorbehalt steht schließlich auch in einem angemessenen Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Klägerin (vgl. zum Glücksspielstaatsvertrag 2008 mit ausführlicher Begründung der Rechtfertigung des Eingriffs: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.10.2008, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, juris Rn. 27 ff, 31 ff, 43 ff, 51 ff; vgl. zum Erlaubnisvorbehalt nach § 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV: VG Berlin, Urteil vom 19.3.2015 - a. a. O. -, Rn. 41; VG Düsseldorf, Urteil vom 22.1.2016 - 3 K 2472/14 -, juris Rn. 52 ff; VG B-Stadt, Urteil vom 3.7.2014 - 4 K 2865/12 -, juris Rn. 75ff.; zum Erlaubnisvorbehalt nach § 4 Abs. 1 GlüStV VG B-Stadt, Urteil vom 13.9.2016, a. a. O.).

    Die in der Rechtsprechung vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Übertragung dieser Entscheidungskompetenz auf das Glücksspielkollegium (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 16.10.2015 - 8 B 1028/15 -, juris Rn. 33ff.) teilt das Gericht - nicht zuletzt wegen der Vergleichbarkeit des Glücksspielkollegiums mit den aufgrund des Rundfunkstaatsvertrags errichteten Organen, deren Verfassungsmäßigkeit höchstrichterlich geklärt ist - weder im Hinblick auf das Demokratieprinzip noch im Hinblick auf das bundesstaatliche Kompetenzgefüge (so auch BayVerfGH, Entscheidung vom 25.9.2015 - 9-VII-13, 4-VII-14, 10-VII-14 -, juris Rn. 142ff.; vgl. VG Berlin, Urteil vom 19.3.2015, a. a. O., Rn. 49f.; VG Düsseldorf, Urteil vom 22.1.2016 - 3 K 2472/14 -, juris Rn. 81ff.; VG B-Stadt, Urteil vom 3.7.2014 - a. a. O. -, Rn. 70; Urteil vom 13.9.2016 - a. a. O. -, Rn. 44).

    Da § 3 Abs. 4 GlüStV zusätzlich bestimmt, dass ein Glücksspiel dort veranstaltet bzw. vermittelt wird, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird, ist eine bundeslandübergreifende Vermittlung nach dem Glücksspielstaatsvertrag nicht zulässig (vgl. auch VG B-Stadt, Urteil vom 3.7.2014 - a. a. O. -, Rn. 81 ff.).

    Das Regionalitätsprinzip ist zwingende Folge aus der Kompetenzverteilung im Föderalismus und der Gebot der Ländertreue, dient der Steuerung des Glücksspielangebotes der Länder in eigener Verantwortung, der Verhinderung des Wettbewerbes verschiedener Veranstalter um potenzielle Spieler und der sozialverträglichen Begrenzung des Angebotes (im Einzelnen: VG B-Stadt, Urteil vom 3.7.2014, a. a. O.).

    Soweit sich die Klägerin gleichwohl gegen die Einhaltung der KJM-Richtlinien wegen der hiermit verbundenen höheren Kosten insbesondere des Identifizierungsverfahrens wendet, erweist sich die Nebenbestimmung Nr. 9 jedenfalls deshalb als verhältnismäßig, weil sie die Beachtung der KJM-Richtlinien nicht zwingend vorschreibt, sondern dem Spielvermittler die Möglichkeit eröffnet, auch "ähnlich qualifizierte Alternativen" zur Identifizierung oder "in der Schutzwirkung gleichwertige Verfahren" zur Authentifizierung zu verwenden (so auch VG B-Stadt, Urteil vom 3. Juli 2014 - 4 K 2865/12 -, Rn. 87, juris).".

    Die Pflicht zur Vorlage der Abrechnung und nicht lediglich der Vorlage der Bestätigung dient der Kontrolle der gewerblichen Spielvermittlung und soll sicherstellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden (vgl. im Einzelnen VG B-Stadt, Urteil vom 3.7.2014 - a. a. O. -, Rn. 94 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.5.2016 - a. a. O. -, Rn. 196).

    Das Argument der Klägerin, dass die Pflicht zum Nachweis eines entsprechenden Zertifikats aufgrund der damit verbundenen Kosten unverhältnismäßig sei, greift nicht durch, da dieser Gesichtspunkt als ein rein wirtschaftlicher hinter den mit der Auflage verfolgten schützenswerten Zielen zurücktreten muss (vgl. VG B-Stadt, Urteil vom 3.7.2014 - a. a. O. -, Rn. 97).

  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 3. Juli 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg - 4 K 2865/12 - teilweise zu ändern und.
  • VG Hamburg, 13.09.2016 - 4 K 303/13

    Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential; isolierte Anfechtbarkeit von

    Abgesehen davon, dass sich ein solcher Abgleich mangels praktischer Konsequenzen - selbst wenn der Abgleich die Sperre eines Spielers offenbart, dürfte dieser trotzdem an der Lotterie teilnehmen - als wenig sinnvoll erweist (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 3.7.2014, 4 K 2865/12, juris - Rn. 80), erweist sich eine solche Verpflichtung aus Rechtsgründen als unzulässig.

    Der Erlaubnisvorbehalt steht schließlich auch in einem angemessenen Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Klägerin (vgl. zum Glücksspielstaatsvertrag 2008 mit ausführlicher Begründung der Rechtfertigung des Eingriffs: BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 14.10.2008, aaO, Rn. 27ff, 31ff, 43ff, 51ff; vgl. zum Erlaubnisvorbehalt nach § 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV: VG Berlin, Urt. v. 19.3.2015, 23 K 261.13, juris - Rn. 41; VG Düsseldorf, Urt. v. 22.1.2016, 3 K 2472/14, juris - Rn. 52ff; VG Hamburg, Urt. v. 3.7.2014, 4 K 2865/12, juris - Rn. 75ff; vgl. schließlich auch VGH Mannheim, Urt. v. 13.12.2011, 6 S 2577/10, juris - Rn. 33).

    v. 25.9.2015, 9-VII-13, 4-VII-14, 10-VII-14, juris - Rn. 142ff; vgl. VG Berlin, Urt. v. 19.3.2015, aaO, Rn. 49f; VG Düsseldorf, Urt. v. 22.1.2016, 3 K 2472/14, juris - Rn. 81ff; VG Hamburg, Urt. v. 3.7.2014, 4 K 2865/12, juris - Rn. 91; Urt. v. 3.7.2014, 4 K 1368/14, juris - Rn. 81f; Makswit , Auswirkungen des Föderalismus im Glücksspielrecht, 2015, S. 247f).

  • VG Berlin, 24.02.2015 - 23 K 390.14

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

    Hierbei kann an die Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des generellen Verbots der Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im Internet in § 4 Abs. 4 des bis zum 30. Juni 2012 geltenden Glücksspielstaatsvertrags (a.F.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 27 ff.; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 5.10 -, Rn. 19 ff.; juris) angeknüpft werden (so auch VG Hamburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - 4 K 2865/12 -, Rn. 75 ff., juris).

    Soweit sich die Klägerin gleichwohl gegen die Einhaltung der KJM-Richtlinien wegen der hiermit verbundenen höheren Kosten insbesondere des Identifizierungsverfahrens wendet, erweist sich die Nebenbestimmung Nr. 9 jedenfalls deshalb als verhältnismäßig, weil sie die Beachtung der KJM-Richtlinien nicht zwingend vorschreibt, sondern dem Spielvermittler die Möglichkeit eröffnet, auch "ähnlich qualifizierte Alternativen" zur Identifizierung oder "in der Schutzwirkung gleichwertige Verfahren" zur Authentifizierung zu verwenden (so auch VG Hamburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - 4 K 2865/12 -, Rn. 87, juris).

    Die Vorschrift des § 22 Abs. 2 S. 1 GlüStV, wonach gesperrte Spieler (nur) von der Teilnahme an Lotterien ausgeschlossen sind, die - anders als die hier vermittelten - häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, enthält damit, anders als die Klägerin meint, keine abschließende Regelung des gesetzlichen Teilnahmeverbots, sondern wird für den Fall, dass die Vermittlung der Lotterie über das Internet erfolgt, durch die weitergehende Anforderung des § 4 Abs. 5 Nr. 4 GlüStV überlagert (a.A. VG Hamburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - 4 K 2865/12 -, Rn. 80).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 3 K 5661/14

    Veranstaltungs- und Vertriebserlaubnis für Lotterien mit geringem

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - 4 K 2865/12 -, juris Rn. 86 ff.; VG Berlin, Urteil vom 24. Februar 2015 - 23 K 390.14 -, juris Rn. 71.
  • VG München, 21.02.2019 - M 27 K 17.3958

    Vermittlungserlaubnis für Lotterien im Internet

    An der Verfassungsgemäßheit des Regionalitätsprinzips bestehen nach überwiegender verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsauffassung keine Zweifel (vgl. BVerfG, B.v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - juris Rn. 53; VG Arnsberg, U.v. 27.11.2018 - 1 K 9200/17 - juris Rn. 161 f.; VG Hannover, U.v. 15.3.2017 - 10 A 12223/14 - juris Rn. 86 f.; VG Hamburg, U.v. 3.7.2014 - 4 K 2865/12 - juris Rn. 81; VG Schwerin, U.v. 14.3.2013 - 7 A 1430/08 - juris Rn. 59; VG Regensburg, U.v. 28.2.2013 - RO 5 K 12.1196 - juris Rn. 127 f.; VG Leipzig, U.v. 20.9.2012 - 5 K 757/10 - juirs Rn. 72 ff.; VG Saarlouis, U.v. 19.1.2012 - 6 K 521/10 - juris Rn. 136 f.; VG Wiesbaden, U.v. 17.2.2011 - 5 K 1328/09.WI - juris Rn. 110 ff.; anders VG Gelsenkirchen U.v. 17.5.2016 - 19 K 3334/14 - juris Rn. 188 ff. und U.v. 17.5.2016 - 19 K 4119/13 - juris Rn. 187 ff.).

    Er begründet einen im Vergleich zum § 20 Abs. 2 Satz 1 GlüStV - der keine abschließende Regelung darstellt - weitergehenden Spielerausschluss betreffend die Lotterievermittlung im Internet (VG Berlin, U.v. 24.2.2015 - 23 K 390.14 - juris Rn. 72; a.A. etwa VG Arnsberg, U.v. 27.11.2018 - 1 K 9200/17 - juris Rn. 102 ff.; VG Hamburg, U.v. 3.7.2014 - 4 K 2865/12 - juris Rn. 80; offen gelassen in VG Gelsenkirchen, U.v. 17.5.2016 - 19 K 3334/14 - juris Rn. 198).

  • VG Arnsberg, 27.11.2018 - 1 K 9200/17
    vgl. VG Hamburg, Urteile vom 13. September 2016 - 4 K 303/13 -, juris, Rn. 37 und vom 3. Juli 2014 - 4 K 2865/12 -, juris, Rn. 80; VG Gelsenkirchen, Urteile vom 17. Mai 2016 - 19 K 3334/14 -, juris, Rn. 199 und - 19 K 4119/13 -, juris, Rn. 201; a. A.: VG Hannover, Urteil vom 15. März 2017 - 10 A 12223/14 -, juris, Rn. 99 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 4 A 1443/16

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    vgl. die Rechtmäßigkeit bejahend: VG Düsseldorf, Urteil vom 21.6.2016 - 3 K 5661/14 -, juris, Rn. 176 ff.; VG München, Urteil vom 21.2.2019 - M 27 K 17.3958 -, juris, Rn. 69 ff.; VG Berlin, Urteil vom 24.2.2015 - 23 K 390.14 -, juris, Rn. 72; die Rechtsmäßigkeit - wie das Verwaltungsgericht hier - verneinend: VG Hamburg, Urteile vom 3.7.2014 - 4 K 2865/12 -, juris, Rn. 80, und vom 13.9.2016 - 4 K 303/13 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 27.11.2018 - 1 K 9200/17 -, juris, Rn. 98 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 4 A 1444/16

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    vgl. die Rechtmäßigkeit bejahend: VG Düsseldorf, Urteil vom 21.6.2016 - 3 K 5661/14 -, juris, Rn. 176 ff.; VG München, Urteil vom 21.2.2019 - M 27 K 17.3958 -, juris, Rn. 69 ff.; VG Berlin, Urteil vom 24.2.2015 - 23 K 390.14 -, juris, Rn. 72; die Rechtsmäßigkeit - wie das Verwaltungsgericht hier - verneinend: VG Hamburg, Urteile vom 3.7.2014 - 4 K 2865/12 -, juris, Rn. 80, und vom 13.9.2016 - 4 K 303/13 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 27.11.2018 - 1 K 9200/17 -, juris, Rn. 98 ff.
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