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   VG Hamburg, 04.02.2022 - 5 K 2345/21   

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VG Hamburg, 04.02.2022 - 5 K 2345/21 (https://dejure.org/2022,2601)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2022 - 5 K 2345/21 (https://dejure.org/2022,2601)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2022 - 5 K 2345/21 (https://dejure.org/2022,2601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 49 Abs 4 SchulG HA 2005
    Überprüfung eines schriftlichen Schulverweises am Maßstab der Rechtmäßigkeit; Besetzungsfehler der Schulkonferenz, Heilung; Befangenheit; Anhörung

  • VG Hamburg PDF

    Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer schulrechtlichen Ordnungsmaßnahme (erfolglose Klage eines Schülers)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VG Hamburg, 04.02.2022 - 5 K 2345/21
    Entscheidungserheblich sind nur diejenigen Tatsachen, auf die es nach der rechtlichen Einschätzung der entscheidenden Behörde bei Erlass des Verwaltungsakts ankommt (BVerwG, Urt. v. 14.10.1982, 3 C 46/81, BVerwGE 66, 184, juris Rn. 44).
  • VG Hamburg, 08.09.2022 - 5 E 3639/22

    Erfolgloser Eilantrag eines Schülers der 8. Jahrgangsstufe gegen den wegen

    Tatbestandlich setzt eine Ordnungsmaßnahme ein zu ihr Anlass gebendes Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers voraus (VG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2022, 5 K 2345/21, juris Rn. 82).

    Den Vorsitz dürfte nach §§ 49 Abs. 6 Satz 1, 89 Abs. 1 Satz3 HmbSG zu Recht der Abteilungsleiter geführt haben (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 4.2.2022, a.a.O. Rn. 58).

    Insofern müssen sich die Gerichte daher weitgehend zurücknehmen, da sie nur unsachliche und offensichtlich übermäßige Reaktionen auf das Verhalten des Schülers beanstanden können (Rux, a.a.O., Rn. 455; VG Hamburg, Urt. v. 4.2.2022, a.a.O. Rn. 96 m.w.N.).

  • VG Hamburg, 16.02.2024 - 5 E 385/24

    Erfolgloser Eilantrag eines Schülers gegen die von ihm besuchte Schule auf

    Denn der Anlass ist zur Anhörung der Schülerin oder des Schülers und der Sorgeberechtigten notwendig in zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu konkretisieren (VG Hamburg, Urt. v. 4.2.2022, 5 K 2345/21, juris Rn. 71).

    Da das schulische Fehlverhalten bei Ergreifen der Ordnungsmaßnahme zur Überzeugung feststehen muss (dazu VG Hamburg, Urt. v. 4.2.2022, a. a. O., juris Rn. 82 m. w. N.), sind von der Schule entsprechende Ermittlungen anzustellen und Beweise zu erheben, je nach Fall etwa die Einnahme des Augenscheins oder die Befragung von Zeugen.

  • VG Hamburg, 06.05.2022 - 5 K 3223/19

    Anspruch auf Vermerk im Abgangszeugnis, dass die schulischen Voraussetzungen für

    Der Akt der Übertragung von der Schulleitung an die Abteilungsleitung bedarf keiner besonderen Form (VG Hamburg, Urt. v. 4.2.2022, 5 K 2345/21, juris Rn. 58).
  • VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines Vaters gegen die vorläufige Beurlaubung seines

    Es handelt sich nicht um eine Ordnungsmaßnahme, da sie zum einen nicht im Katalog des § 49 Abs. 4 HmbSG genannt ist und zum anderen nach § 49 Abs. 9 HmbSG "bis zur Entscheidung" - d. h. längstens bis zur Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme - ergehen kann (zum Ganzen: VG Hamburg, Urt. v. 4.2.2022, 5 K 2345/21, juris Rn. 98).
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