Rechtsprechung
   VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27913
VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09 (https://dejure.org/2010,27913)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2010 - 13 K 2959/09 (https://dejure.org/2010,27913)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2010 - 13 K 2959/09 (https://dejure.org/2010,27913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,27913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Adoption eines bereits im Bundesgebiet lebenden algerischen Kindes; Anspruch auf Eignungsbericht

  • Justiz Hamburg

    § 7 Abs 1 AdVermiG, Art 2 Abs 1 AdÜbk, § 7 Abs 2 AdVermiG, § 1 S 1 AdVermiG, § 2a Abs 1 AdVermiG
    Adoption eines bereits im Bundesgebiet lebenden algerischen Kindes; Anspruch auf Eignungsbericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein deutsch-algerisches Ehepaar hat einen Anspruch auf Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens für die Adoption eines algerischen Kindes; Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durch die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1927
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07

    Zur Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens

    Auszug aus VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09
    Auch wenn sich typischerweise bei der Adoptionsvermittlung Adoptionsbewerber und Kinder vor der Vermittlung noch nicht kennen, kann eine Adoptionsvermittlung auch dann noch stattfinden, wenn die Adoptionsbewerber - wie hier - bereits mit dem Kind zusammenleben und sich damit die Auswahl des zu adoptierenden Kindes auf ein Kind konkretisiert hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009, 3 B 8.07, juris, Rn. 50; VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, juris, Rn. 18; Maurer, in: Münchener Kommentar, BGB, Band 8, 5. Auflage 2009, Anhang zu § 1744, Adoptionsvermittlungsgesetz, Rn. 20: ...; Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, 6. Fassung 2009, Ziff. 11.2: ; a. A. OVG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006, 4 Bf 34/06, unter Hinweis auf den Zweck des Adoptionsvermittlungsverfahrens, eine Vermittlung vorzubereiten).

    Dass die Konkretisierung des Adoptionswunsches auf ein bestimmtes Kind nicht zur Unanwendbarkeit des Adoptionsvermittlungsgesetzes führt, ergibt sich auch daraus, dass die Ausländerbehörden im Rahmen eines Visumverfahrens die Erfolgsaussichten eines deutschen Adoptionsverfahrens prüfen können (siehe den Sachverhalt, der der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009, 3 B 8.07, juris, zu Grunde lag, dort insbesondere Rn. 50).

    Wenn das Adoptionsvermittlungsgesetz auf einen Fall wie den vorliegenden anwendbar ist, man den Klägern nicht die oben (I.5.1) beschriebenen Vorteile nehmen will und das Kindeswohl optimal berücksichtigen möchte, bleibt keine andere Anspruchsgrundlage für das klägerische Begehren als § 7 Abs. 1 AdVermiG (so auch VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, S. 6 UA [Urteil gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO für wirkungslos erklärt]; zustimmend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009,3 B 8.07, juris, Rn. 54; siehe auch Steiger, Das neue Recht der internationalen Adoption und Adoptionsvermittlungen, 2002, Rn. 224, ...).

    Angesichts dieser klaren gesetzlichen Regelung sieht das Gericht keinen Raum für eine analoge Anwendung des Adoptionsübereinkommens (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009,3 B 8.07, juris, Rn. 56).

  • VG Hamburg, 01.12.2005 - 13 K 3059/05
    Auszug aus VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09
    Auch wenn sich typischerweise bei der Adoptionsvermittlung Adoptionsbewerber und Kinder vor der Vermittlung noch nicht kennen, kann eine Adoptionsvermittlung auch dann noch stattfinden, wenn die Adoptionsbewerber - wie hier - bereits mit dem Kind zusammenleben und sich damit die Auswahl des zu adoptierenden Kindes auf ein Kind konkretisiert hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009, 3 B 8.07, juris, Rn. 50; VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, juris, Rn. 18; Maurer, in: Münchener Kommentar, BGB, Band 8, 5. Auflage 2009, Anhang zu § 1744, Adoptionsvermittlungsgesetz, Rn. 20: ...; Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, 6. Fassung 2009, Ziff. 11.2: ; a. A. OVG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006, 4 Bf 34/06, unter Hinweis auf den Zweck des Adoptionsvermittlungsverfahrens, eine Vermittlung vorzubereiten).

    Wenn das Adoptionsvermittlungsgesetz auf einen Fall wie den vorliegenden anwendbar ist, man den Klägern nicht die oben (I.5.1) beschriebenen Vorteile nehmen will und das Kindeswohl optimal berücksichtigen möchte, bleibt keine andere Anspruchsgrundlage für das klägerische Begehren als § 7 Abs. 1 AdVermiG (so auch VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, S. 6 UA [Urteil gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO für wirkungslos erklärt]; zustimmend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009,3 B 8.07, juris, Rn. 54; siehe auch Steiger, Das neue Recht der internationalen Adoption und Adoptionsvermittlungen, 2002, Rn. 224, ...).

  • VG Freiburg, 08.12.2003 - 8 K 1625/02

    Zur Eignung eines Adoptionsbewerbers bei Auslandsadoption

    Auszug aus VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09
    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft, weil die Durchführung eines (internationalen) Adoptionsvermittlungsverfahrens und die damit einhergehende Erstellung eines Eignungsberichts keine Regelungswirkung entfaltet und daher als schlichtes Verwaltungshandeln zu charakterisieren ist (s. auch VG Hamburg, Urt. v. 18.12.2001, 13 K 2780/01, JAmt 2002, 464, 467 f.; VG Freiburg, Urteil v. 8.12.2003, 8 K 1625/02, juris, Rn. 17).

    Die Entscheidung für bzw. gegen Kinder und die Gründung einer Familie ist der innersten Intimsphäre zuzuordnen (vgl. VG Freiburg, Urteil v. 8.12.2003, 8 K 1625/02, juris, Rn. 18; VG Hamburg, Urt. v. 18.12.2001, JAmt 2002, 464, 468).

  • VG Düsseldorf, 07.05.2007 - 19 K 900/06

    Adoptionsvermittlung als Aufgabe des Jugendamtes und Befugnis der

    Auszug aus VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09
    Der Wortlaut von § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 AdVermiG legen nämlich keine Rangfolge hinsichtlich der Zuständigkeit fest (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil v. 7.5.2007, 19 K 900/06, juris, Rn. 24f.).
  • VG München, 21.10.2015 - M 18 K 14.5346

    Anspruch auf Eignungsfeststellung für die Annahme eines Kindes

    Während die Ablehnung der Erstellung eines Sozialberichtes ein Verwaltungsakt ist, entfaltet der Eignungsbericht selbst keine Rechtswirkung nach außen, ist damit kein Verwaltungsakt sondern schlichtes Verwaltungshandeln, so dass die Leistungsklage die statthafte Klageart ist (vgl. VG Hamburg, U. v. 04.03.2010 - 13 K 2959/09 m. w. N.; VG Sigmaringen, U. v. 25.09.2008 - 8 K 159/07; VG Hamburg, U. v. 18.12.2001 - 13 VG 2780/2001).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht