Rechtsprechung
VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Art 8 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 43 Abs 1 VwGO
Nachträglicher Rechtsschutz gegen polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Versammlungsteilnehmer im Randbereich des "G 20-Gipfels" - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit einer Versammlung während des G20-Treffens rechtswidrig
- zeit.de (Pressemeldung, 06.06.2018)
Ingewahrsamnahme von G20-Gegner war rechtswidrig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit einer Versammlung während des G20-Treffens rechtswidrig
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
- VG Hamburg, 10.07.2018 - 17 K 1823/18
- OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- VG Hamburg, 30.10.1986 - 12 VG 2442/86
Hamburger Kessel - § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO analog, Art. 8 GG, …
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
Es entspricht gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass unter den genannten Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer grundsätzlich keinen staatlichen Maßnahmen unterworfen werden darf, welche, wie ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme, seine Teilnahme an einer Versammlung beenden (vgl. etwas BVerfG, Beschl. v. 30.4.2007 - 1 BvR 1090/06 - Rn 40; VG Hamburg, Urt. v. 30.10.1986 - 12 VG 2442/86 - NVwZ 87, 829, 831 f.;… VG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2010 - 18 K 3033/09 - juris Rn 64).Ob der grundrechtliche Schutz auch die gesamte Phase des Abzugs von einer Versammlung umfasst (so VG Hamburg, Urt. v. 30.10.1986 a.a.O.), bedarf keiner näheren Erörterung.
Ein derartiger Erklärungsinhalt wäre für den Kläger nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit erkennbar gewesen (…vgl. a. VG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2010 -18 K 3033/09 - juris Rn. 61; VG Hamburg, Urt. v. 30.10.1986, a.a.O.).
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
Mit dieser "Polizeifestigkeit" der Versammlungen wird der großen Bedeutung des Versammlungsrechts, das für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierend ist (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - BVerfGE 128, 226, zit. n. juris Rn 63), Rechnung getragen.Das ist jedoch ohne weiteres legitim und bildet als "gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen" (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011, a.a.O. Rn 63) die eigentliche Funktion des durch die Verfassung geschützten Versammlungsrechts.
- OVG Hamburg, 04.06.2009 - 4 Bf 213/07
Zur Verfassungsmäßigkeit einer Öffentlichkeitsfahndung:
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
Ein anderes Verständnis wäre mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar (vgl. OVG Hamburg, Urt. vom 4.6.2009 - 4 Bf 213/07 - juris Rn. 33 m. Nw. der verfassungsger. Rspr.) Eine Freiheitsentziehung ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff.Sie entschiede derart ohne Bindung an gesetzliche Vorgaben über die Grenzen der Freiheit des Bürgers, indem sie sich die Maßstäbe dafür selbst zurechtlegte (vgl. a. OVG Hamburg, Urt. v. 4.6.2009 - 4 Bf 213/07 - juris Rn 57).
- BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer …
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
Es ist Sache des angerufenen Gerichts, die erforderliche Bewertung im Rahmen der uneingeschränkten Überprüfung der Rechtsanwendung der Behörden zu treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn 46).Das Bundesverfassungsgericht verweist in seiner oben (unter 2. b) bereits zitierten Entscheidung auf diese Rechtsprechung, wonach es insoweit konkreter Tatsachen bedarf, die die Annahme begründen, dass der Schaden sofort oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten werde (Beschl. v. 20.4.2017, - 2 BvR 1754/14 - juris Rn 46).
- BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
Es entspricht gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass unter den genannten Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer grundsätzlich keinen staatlichen Maßnahmen unterworfen werden darf, welche, wie ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme, seine Teilnahme an einer Versammlung beenden (vgl. etwas BVerfG, Beschl. v. 30.4.2007 - 1 BvR 1090/06 - Rn 40;… VG Hamburg, Urt. v. 30.10.1986 - 12 VG 2442/86 - NVwZ 87, 829, 831 f.;… VG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2010 - 18 K 3033/09 - juris Rn 64).Dies schließt es aus, gegen einzelne Versammlungsteilnehmer, die, wie der Kläger, friedlich und unbewaffnet sind, auf polizeirechtlicher Grundlage vorzugehen, solange nicht die Versammlung als solche aufgelöst oder der betroffene Teilnehmer ausdrücklich von ihr ausgeschlossen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 30.4.2007, a.a.O. Rn 40).
- VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09
Versammlung Aufzug Ausschluss Polizeifestigkeit der Versammlung strafprozessuale …
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
Es entspricht gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass unter den genannten Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer grundsätzlich keinen staatlichen Maßnahmen unterworfen werden darf, welche, wie ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme, seine Teilnahme an einer Versammlung beenden (vgl. etwas BVerfG, Beschl. v. 30.4.2007 - 1 BvR 1090/06 - Rn 40;… VG Hamburg, Urt. v. 30.10.1986 - 12 VG 2442/86 - NVwZ 87, 829, 831 f.; VG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2010 - 18 K 3033/09 - juris Rn 64).Ein derartiger Erklärungsinhalt wäre für den Kläger nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit erkennbar gewesen (vgl. a. VG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2010 -18 K 3033/09 - juris Rn. 61;… VG Hamburg, Urt. v. 30.10.1986, a.a.O.).
- BVerfG, 02.11.2016 - 1 BvR 289/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung und …
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
Unverzüglich bedeutet, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (BVerfG, Beschl. v. 2.11.2016 - 1 BvR 289/15 - juris Rn. 22 m.w.Nw.). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
Die Polizeiführung hat damit gegen die sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts treffende Verpflichtung zu versammlungsfreundlichem Verhalten (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 - BVerfGE 69, 315, zit. n. juris Rn 83) verstoßen. - VG Hamburg, 15.09.2014 - 2 K 2225/14
Klageverfahren: Statthafte Klageart gegen eine beendete Ingewahrsamnahme
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
§ 13 SOG ist somit nicht auf die Bewirkung von Rechtsfolgen, sondern einzig auf den tatsächlichen Erfolg, den Gewahrsam über die betroffene Person zu erlangen, gerichtet (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 15.9.2014 - 2 K 2225/14 - juris Rn 4;… a.A., die Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bejahend, etwa VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 6.9.2017 - 5 K 783/16.NW - juris Rn 27). - VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08
Aufenthaltsverbot zur Verhütung von Straftaten: Ermessensfehler bei fehlerhafter …
Auszug aus VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
Zwar bezieht sich die Klage auf ein vergangenes Rechtsverhältnis, doch ist ein solches Rechtsschutzbegehren nach allgemeiner Auffassung zulässig, sofern ein Rechtsschutzbedürfnis in Gestalt eines Feststellungsinteresses fortbesteht (VG Hamburg, Urt. v. 20.10.2011 - 17 K 3395/08 - juris Rn 20). - VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
Zum fehlenden Anspruch regionaler Kabelnetzbetreiber auf Abschluss entgeltlicher …
- VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14
Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration
- VG Neustadt, 06.09.2017 - 5 K 783/16
Berechtigtes Interesse zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner