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   VG Hamburg, 06.02.2008 - 15 K 1956/07   

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https://dejure.org/2008,28440
VG Hamburg, 06.02.2008 - 15 K 1956/07 (https://dejure.org/2008,28440)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2008 - 15 K 1956/07 (https://dejure.org/2008,28440)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 15 K 1956/07 (https://dejure.org/2008,28440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Zusatzversorgungskasse auf kostenfreie Auskunft aus dem Gewerberegister; Zusatzversorgungskasse als Träger öffentlicher Verwaltung i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus VG Hamburg, 06.02.2008 - 15 K 1956/07
    Zwar beruht die Tätigkeit der Klägerin damit insofern auf einer gesetzlichen Grundlage, als die Normsetzung durch die Tarifvertragsparteien kraft der Allgemeinverbindlicherklärung Gesetzgebung im materiellen Sinne darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.07.1980, BVerfGE 55 S. 7, 23).

    Doch lässt die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages als Rechtssetzungsakt eigener Art die in Art. 9 Abs. 3 GG wurzelnde Kompetenz der Koalitionen zur Ausgestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in eigener Verantwortung unberührt (BVerfG, Beschl. V. 15.07.1980, a.a.O. S. 24).

    Die Sozialkassen fungieren so gesehen als überbetriebliche Verrechnungsstellen, welche tarifvertraglich festgelegte Leistungen der Arbeitgeber einziehen und an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer weiterleiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.07.1980, a.a.O. S. 22).

    Es handelt sich bei der Tätigkeit der Klägerin, die insofern als eine Art Gesamtarbeitgeber fungiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.07.1980, a.a.O. S. 26), somit um die Erbringung von Lohnnebenleistungen, die ihrem Wesen nach zivilrechtliches Äquivalent der Arbeitnehmerleistung sind.

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.86

    Behördenauskünfte - Sozialhilfeträger - Fahrzeugregister - Fahrzeughalter -

    Auszug aus VG Hamburg, 06.02.2008 - 15 K 1956/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 26.06.1987, BVerwGE 77 S. 364; im Anschluss hieran BVerwG, Urt. v. 18.12.1987, BVerwGE 78 S. 363), welcher das erkennende Gericht folgt, erweitert die Vorschrift die Kostenfreiheit auch auf solche Behörden, die nicht unter die Vorschriften des Sozialgesetzbuches fallen.
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85

    Datenübermittlung - Melderegister einer Gemeinde - Sozialhilfeempfänger -

    Auszug aus VG Hamburg, 06.02.2008 - 15 K 1956/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 26.06.1987, BVerwGE 77 S. 364; im Anschluss hieran BVerwG, Urt. v. 18.12.1987, BVerwGE 78 S. 363), welcher das erkennende Gericht folgt, erweitert die Vorschrift die Kostenfreiheit auch auf solche Behörden, die nicht unter die Vorschriften des Sozialgesetzbuches fallen.
  • VGH Bayern, 14.08.2009 - 22 BV 07.1725

    Keine Kostenfreiheit bei der Einholung von Gewerberegisterauskünften für

    Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass insoweit eine dem Gesetzgeber entgangene Gesetzeslücke besteht, die eine analoge Anwendung der Kostenfreistellungsregelung auch auf die Klägerin zuließe (vgl. auch VG Hamburg vom 6.2.2008 Az. 15 K 1956/07).
  • LG Koblenz, 18.12.2019 - 2 T 38/19

    Justizverwaltungsrecht: Kostentragungspflicht einer Gemeinde bei Auskunft zu

    Der Begriff der "Geschäfte und Verhandlungen" ist zwar weit auszulegen und umfasst alle mit der Beantragung, Erbringung oder Erstattung von Sozialleistungen im Zusammenhang stehenden Verwaltungstätigkeiten, wenn die eigentlich gebührenpflichtige Leistung in einem zumindest funktionalen Zusammenhang zur erbrachten Sozialleistung steht (vgl. insbesondere OLG Hamm a. a. O., Rn. 20; BayObLGZ 1994, 63 BVerwG, NVwZ 1988, 624 VG Hamburg, BeckRS 2008, 34187, beck-online, Rn. 20).
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