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   VG Hamburg, 06.09.2000 - 3 VG 1658/00   

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https://dejure.org/2000,19453
VG Hamburg, 06.09.2000 - 3 VG 1658/00 (https://dejure.org/2000,19453)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.09.2000 - 3 VG 1658/00 (https://dejure.org/2000,19453)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. September 2000 - 3 VG 1658/00 (https://dejure.org/2000,19453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Abschleppen vom Behindertenparkplatz nach 3 Minuten? JA!

  • archive.org

    Zur Frage, ob ein auf einem Behindertenparkplatz verbotswidrig abgestellter PKW bereits nach drei Minuten abgeschleppt werden darf

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 15.06.1987 - 11 UE 2521/84
    Auszug aus VG Hamburg, 06.09.2000 - 3 VG 1658/00
    Das erkennende Gericht folgt insoweit den Entscheidungen des VGH Kassel (NVwZ 1987, 910 f) und des VGH München (NJW 1989, 245 f), wonach zugunsten der Schwerbehinderten an der Freihaltung der Behindertenparkplätze von Kraftfahrzeugen, die nicht diesem Personenkreis zuzuordnen sind, in aller Regel ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, das den privaten Belangen der hier nicht parkberechtigten Fahrer oder Halter auch dann, wenn sie durch das Abschleppen ihrer Kraftfahrzeuge mit den Abschleppkosten und gewissen Mühen zur Wiedererlangung ihres Fahrzeuges belastet sind, vorgeht.

    Insoweit folgt es allerdings nicht der Rechtsprechung des VGH Kassel (NVwZ 1987, S. 910, 911), wonach in stark frequentierten großstädtischen Innenstadtbereichen das Abschleppen verbotswidrig auf Schwerbehindertenparkplätzen abgestellter Fahrzeuge (erst) bei einem Verkehrsverstoß von etwa 15 Minuten Dauer zulässig ist.

  • VGH Bayern, 11.07.1988 - 21 B 88.00504
    Auszug aus VG Hamburg, 06.09.2000 - 3 VG 1658/00
    Das erkennende Gericht folgt insoweit den Entscheidungen des VGH Kassel (NVwZ 1987, 910 f) und des VGH München (NJW 1989, 245 f), wonach zugunsten der Schwerbehinderten an der Freihaltung der Behindertenparkplätze von Kraftfahrzeugen, die nicht diesem Personenkreis zuzuordnen sind, in aller Regel ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, das den privaten Belangen der hier nicht parkberechtigten Fahrer oder Halter auch dann, wenn sie durch das Abschleppen ihrer Kraftfahrzeuge mit den Abschleppkosten und gewissen Mühen zur Wiedererlangung ihres Fahrzeuges belastet sind, vorgeht.
  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Hamburg, 06.09.2000 - 3 VG 1658/00
    Nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, der sich das erkennende Gericht anschließt, erfaßt § 1 Abs. 2 der aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 77 VwVG erlassenen VKO auch Aufwendungen für abgebrochene Abschleppvorgänge (vgl. HmbOVG, Urteil vom 28.3.2000 - 3 Bf 215/98 -).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Hamburg, 06.09.2000 - 3 VG 1658/00
    Denn die Bekanntgabe eines Verkehrsschildes erfolgt nach bundesrechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (§§ 39 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, 45 Abs. 4 StVO) durch Aufstellung, die eine besondere Form der öffentlichen Bekanntgabe beinhalten (vgl. BVerwG, NJW 1997, S. 1021 ff).
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