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   VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21   

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VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21 (https://dejure.org/2021,2610)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09.02.2021 - 15 E 355/21 (https://dejure.org/2021,2610)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 15 E 355/21 (https://dejure.org/2021,2610)
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    Fahrunterricht während der Corona-Pandemie - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Hamburg, 18.11.2020 - 5 Bs 209/20

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    Hier kann offenbleiben, ob der auf vorläufige Feststellung gerichtete Hilfsantrag zulässig ist (dies bezweifelt OVG Hamburg, Beschluss vom 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris Rn. 13 ff.), oder ob er nicht im Wege der Auslegung (oder ggf. nach Korrektur durch den Antragsteller) so verstanden werden muss, dass der Antragsteller begehrt, das Abhalten theoretischen Fahrunterrichts als Präsenzunterricht und praktischen Fahrunterrichts im Rahmen nicht-berufsbezogener Ausbildungen zu dulden (so die zulässigen Anträge in OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris Rn. 3, 8; so auch OVG Hamburg, Beschluss vom 21.1.2021, 5 Bs 233/20, n.V.).

    Dies setzt hinsichtlich des Anordnungsanspruches hohe Erfolgsaussichten, also eine überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache, und auf Ebene des Anordnungsgrundes schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile im Falle des Abwartens in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris Rn. 8, sowie Beschluss vom 6.7.2018, 3 Bs 97/18, juris Rn. 35 m.w.N.).

    Insoweit verweist die Kammer weiterhin auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. November 2020 (5 Bs 209/20, juris Rn. 13 ff.).

    Es muss derzeit angesichts der durch die Corona-Pandemie bedingten Gefahren für Leib und Leben zurücktreten (entsprechend in Bezug auf ein Fitnessstudio: OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris Rn. 34).

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    Das Gleichheitsgrundrecht ist dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.1.2003, 1 BvR 487/01, juris Rn. 25, m.w.N.).

    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind dabei umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.1.2003, 1 BvR 487/01, juris Rn. 25, m.w.N.).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    Das vorübergehende Verbot der Durchführung theoretischen Fahrunterrichts als Präsenzunterricht und praktischen Fahrunterrichts im Rahmen nicht-berufsbezogener Ausbildungen erscheint zur Gewährleistung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung, einem mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.7.2008, 1 BvR 3262/07 u.a., BVerfGE 121, 317, juris Rn. 119 m. w. N.), derzeit in einem Maße notwendig, dass es die wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers überwiegt.

    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.7.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, juris Rn. 150, m.w.N.).

  • BVerwG, 05.01.1994 - 1 A 14.92

    Anspruch auf Aufhebung einer Verbotsverfügung gegen einen Verein

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe ist es daher nicht erforderlich, dass der Prozesserfolg schon sicher ist, sondern dass - wie im vorliegenden Verfahren - mehr als nur entfernte Erfolgschancen bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.1.1994, 1 A 14/92, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    An die die Beurteilung der Erfolgsaussicht dürfen jedoch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, 1 BvR 596/03, juris Rn. 8 ff.).
  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.7.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, juris Rn. 150, m.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 906/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.7.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, juris Rn. 150, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 6 B 11642/20

    Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    Insbesondere können Differenzierungen in einer solchen Situation auch ohne strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit zulässig sein (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Januar 2021, 6 B 11642/20, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich vielmehr je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2006, 1 BvL 10/02, juris Rn. 93 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
    Derart erhöhte Maßstäbe sind auch deshalb anzulegen, weil der Sache nach die Gültigkeit einer Rechtsnorm vorübergehend suspendiert werden soll, wofür auch in einem Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO eine besonders strenge Interessenabwägung vorzunehmen wäre (vgl. zum Maßstab: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.6.2016, 4 B 504/16, juris Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20

    Eilantrag einer Hotelbetreiberin gegen coronabedingte Einschränkungen auch in

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2020 - 13 MN 568/20

    Corona; Corona-Pandemie; Feuerwerk; Verkaufsverbot

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • VG Hamburg, 10.11.2020 - 13 E 4550/20

    Erfolgreicher Antrag der Betreiberin eines Fitnessstudios auf einstweilige

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

  • VG Hamburg, 05.11.2020 - 17 E 4568/20

    Erfolgloser Antrag der Betreiberin eines Tattoo- und Piercingstudios auf

  • OVG Hamburg, 02.02.2021 - 5 Bs 217/20

    CoronaVV HA; Gaststättenschließung; Begrenzung der Geltungsdauer von

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • VG Hamburg, 21.12.2021 - 21 E 5155/21

    Erfolgloser Antrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das Zwei-G-Zugangsmodell

    Sie sind aber allein auf das Ereignis der Corona-Pandemie zugeschnitten und bestehen jedenfalls flächendeckend nur, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellt hat (zum Vorstehenden VG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 15 E 355/21, n.v., BA S. 7 f. m.w.N.).
  • VG Hamburg, 19.03.2021 - 5 E 643/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Grundschülerin auf uneingeschränkte Wiederaufnahme

    Sie sind aber allein auf das Ereignis der Corona-Pandemie zugeschnitten und bestehen jedenfalls flächendeckend nur, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellt hat (zum Vorstehenden VG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2021, 15 E 355/21, n.v., S. 7 f. m.w.N.).
  • VG Hamburg, 01.03.2021 - 20 E 753/21

    Erfolgloser Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das aus der

    Sie sind aber allein auf das Ereignis der Corona-Pandemie zugeschnitten und bestehen jedenfalls flächendeckend nur, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellt hat (zum Vorstehenden VG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 15 E 355/21, n.v., BA S. 7 f. m.w.N.).
  • VG Hamburg, 29.12.2021 - 7 E 5406/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Verbot von

    Sie sind aber allein auf das Ereignis der COVID Pandemie zugeschnitten und bestehen jedenfalls flächendeckend nur, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG (zum Vorstehenden VG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 15 E 355/21, n.v., BA S. 7 f. m.w.N.) bzw. das Landesparlament wie vorliegend die Gefahr einer epidemischen Ausbreitung für das jeweilige Land festgestellt hat, zumal auf eine landesparlamentarische Feststellung gestützte Maßnahmen gemäß § 28a Abs. 10 Satz 2 IfSG in zeitlicher Hinsicht bis zum 19. März 2022 begrenzt sind.
  • VG Hamburg, 23.03.2021 - 5 E 828/21

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Elektrofachmarktes gegen das aus der

    Sie sind aber allein auf das Ereignis der Corona-Pandemie zugeschnitten und bestehen jedenfalls flächendeckend nur, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellt hat (zum Vorstehenden VG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2021, 15 E 355/21, S. 7 f. m.w.N., abrufbar unter: https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/, zuletzt abgerufen am Tag der Entscheidung).
  • VG Hamburg, 01.03.2021 - 20 E 754/21

    Keine Öffnung von Einzelhandelsfilialen mit Mischsortiment

    Sie sind aber allein auf das Ereignis der Corona-Pandemie zugeschnitten und bestehen jedenfalls flächendeckend nur, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellt hat (zum Vorstehenden VG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 15 E 355/21, n.v., BA S. 7 f. m.w.N.).
  • VG Hamburg, 03.05.2021 - 5 E 1482/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Aufnahme der Beschulung im Präsenzunterricht in Form

    Sie sind aber allein auf das Ereignis der Corona-Pandemie zugeschnitten und bestehen jedenfalls flächendeckend nur, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellt hat (zum Vorstehenden VG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2021, 15 E 355/21, n.v., S. 7 f. m.w.N.).
  • VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 E 718/21

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Fitnessstudios gegen das aus der

    Sie sind aber allein auf das Ereignis der Corona-Pandemie zugeschnitten und bestehen jedenfalls flächendeckend nur, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellt hat (zum Vorstehenden VG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 15 E 355/21, n.v., BA S. 7 f. m.w.N.).
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