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   VG Hamburg, 09.04.2021 - 17 E 1245/21   

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VG Hamburg, 09.04.2021 - 17 E 1245/21 (https://dejure.org/2021,7936)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2021 - 17 E 1245/21 (https://dejure.org/2021,7936)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2021 - 17 E 1245/21 (https://dejure.org/2021,7936)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag eines Bekleidungsgeschäfts gegen das aus der Corona-Verordnung folgende ...

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Hamburg, 22.04.2021 - 21 E 1813/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte vorübergehende Schließung eines

    (4) Das aus § 4c Abs. 1 HmbSARS-CoV EindämmungsVO folgende Verbot, die streitgegenständliche Filiale für den Publikumsverkehr zu öffnen, ist voraussichtlich auch angemessen (so auch VG Hamburg, Beschl. v. 9.4.2021, 17 E 1245/21; Beschl. v. 8.4.2021, 13 E 1380/21).

    vor dem Hintergrund der pandemiebedingt stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitgestaltung und dem seit Monaten geltenden Gebot, körperliche Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren (hierzu und zum Folgenden: VG Hamburg, 9.4.2021, 17 E 1245/21, a.a.O.; so im Ergebnis auch VG Hamburg, Beschl. v. 23.3.2021, 5 E 828/21, n.v.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.3.2021, OVG 11 S 42/21, juris, Rn. 57; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 57; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.3.2021, 1 S 677/21, juris, Rn. 72).

    Die Annahme des Verordnungsgebers, das Friseurhandwerk zähle zur Grundversorgung der Bevölkerung, überschreitet den dem Verordnungsgeber insofern eingeräumten Einschätzungsspielraum deshalb nicht (zum Ganzen VG Hamburg, 9.4.2021, 17 E 1245/21, a.a.O, m.w.N.).

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