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   VG Hamburg, 10.02.2017 - 19 E 1318/17   

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https://dejure.org/2017,34560
VG Hamburg, 10.02.2017 - 19 E 1318/17 (https://dejure.org/2017,34560)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2017 - 19 E 1318/17 (https://dejure.org/2017,34560)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - 19 E 1318/17 (https://dejure.org/2017,34560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 6 Abs 1 FreizügG/EU, § 6 Abs 2 FreizügG/EU, Art 27 Abs 3 EGRL 38/2004
    Verlust des Freizügigkeitsrechts; Verwertung ausländischer Strafregisterauszüge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.02.2017 - 19 E 1318/17
    Ob die Begehung einer Straftat nach Art und Schwere ein persönliches Verhalten erkennen lässt, das ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, lässt sich nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei die Tatumstände und die Persönlichkeitsstruktur des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1977, C-30/77, Slg. 1977, 1999, "Bouchereau"; Urt. v. 4.10.2007, C-349/06, juris Rn. 39, "Polat"; BVerwG, Urt. v. 3.8.2004, 1 C 30/02, BVerwGE 121, 297, 304 ff.).

    Die Prognose ist aufgrund derjenigen Tatsachen zu treffen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung festzustellen sind (BVerwG, Urt. v. 3.8.2004, 1 C 30/02, BVerwGE 121, 297, 308 f.).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

    Auszug aus VG Hamburg, 10.02.2017 - 19 E 1318/17
    Ob die Begehung einer Straftat nach Art und Schwere ein persönliches Verhalten erkennen lässt, das ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, lässt sich nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei die Tatumstände und die Persönlichkeitsstruktur des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1977, C-30/77, Slg. 1977, 1999, "Bouchereau"; Urt. v. 4.10.2007, C-349/06, juris Rn. 39, "Polat"; BVerwG, Urt. v. 3.8.2004, 1 C 30/02, BVerwGE 121, 297, 304 ff.).

    Dies kann auch der Fall sein, wenn eine Vielzahl von kleineren Straftaten vorliegt, welche für sich allein genommen nicht geeignet sind, eine hinreichend schwere Gefährdung zu begründen (vgl.EuGH,Urt. v. 4.10.2007, C-349/06, juris Rn. 17, 39, "Polat").

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742

    Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus VG Hamburg, 10.02.2017 - 19 E 1318/17
    Die Eintragungen aus dem polnischen Strafregister sind als Grundlage für die Prognose heranzuziehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8.10.2014, 10 ZB 12.2742, juris Rn. 47 sowie Kloesel/Christ/Häuser, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, 76. Lfg., Januar 2016, § 6 FreizügG/EU, Rn. 104).
  • VG Hamburg, 22.03.2012 - 19 E 448/12

    Verlust des Freizügigkeitsrecht wegen hinreichend schwerer Gefährdung des

    Auszug aus VG Hamburg, 10.02.2017 - 19 E 1318/17
    Das Grundinteresse der Gesellschaft besteht vorliegend in der Sicherung des friedlichen Zusammenlebens seiner Bürger unter Einhaltung der geltenden Rechtsordnung, insbesondere des darin gewährleisteten Eigentumsschutzes (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 22.3.2012, 19 E 448/12, juris Rn. 26) sowie des Schutzes vor Gewalttaten.Die hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung, welche das Grundinteresse der Gesellschaft berührt, ergibt sich einerseits aus der Schwere der Tat und andererseits aus dem Umstand dass die Tat nur wenige Tage nach der Einreise ins Bundesgebiet verübt wurde.
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus VG Hamburg, 10.02.2017 - 19 E 1318/17
    Ob die Begehung einer Straftat nach Art und Schwere ein persönliches Verhalten erkennen lässt, das ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, lässt sich nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei die Tatumstände und die Persönlichkeitsstruktur des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1977, C-30/77, Slg. 1977, 1999, "Bouchereau"; Urt. v. 4.10.2007, C-349/06, juris Rn. 39, "Polat"; BVerwG, Urt. v. 3.8.2004, 1 C 30/02, BVerwGE 121, 297, 304 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.02.2017 - 19 E 1318/17
    Allein der Umstand, dass er sich bisher im Strafvollzug beanstandungsfrei geführt hat, führt nicht zu einer positiven Gefahrenprognose (in diesem Sinne auch BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, 1 C 20/11, juris Rn. 21).
  • SG Hamburg, 16.04.2018 - S 35 AS 1018/18
    Die Anwendbarkeit des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU, auf welches sich der Antragsteller beruft, setzt aber voraus, dass sich der Antragsteller hier länger als 10 Jahre rechtmäßig, also freizügigkeitsberechtigt aufhält (VG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2017 - 19 E 1318/17; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht,12. Aufl. 2018, § 6 FreizügG/EU Rn. 56).
  • VG München, 08.05.2019 - M 25 K 17.3672

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts

    Das Grundinteresse der Gesellschaft besteht vorliegend in der Sicherung des friedlichen Zusammenlebens seiner Bürger unter Einhaltung der geltenden Rechtsordnung, insbesondere des darin gewährleisteten Eigentumsschutzes (VG Hamburg, B.v. 10.2.2017 - 19 E 1318/17 - juris Rn 20).
  • VG München, 23.10.2019 - M 25 K 18.56

    Verlust der unionsrechtlichen Freizügigkeit wegen der Gefährdung der öffentlichen

    Das Grundinteresse der Gesellschaft besteht vorliegend in der Sicherung des friedlichen Zusammenlebens seiner Bürger unter Einhaltung der geltenden Rechtsordnung, insbesondere des darin gewährleisteten Eigentumsschutzes (VG Hamburg, B.v. 10.2.2017 - 19 E 1318/17 - juris Rn 20).
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