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   VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15   

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VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15 (https://dejure.org/2018,45770)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2018 - 15 K 5745/15 (https://dejure.org/2018,45770)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2018 - 15 K 5745/15 (https://dejure.org/2018,45770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 12 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 51 Abs 6 AufenthG 2004, § 81 Abs 3 S 1 AufenthG 2004
    Nebenbestimmung Wohnsitzauflage-Schutz des Kindeswohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 85/10

    Rechtsgrundlage für als Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis verfügte

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Die einer Aufenthaltserlaubnis nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG beigefügte Wohnsitzauflage ist eine selbstständig anfechtbare belastende Nebenbestimmung (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 HmbVwVfG) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt (m.w.N. OVG Hamburg, Urteil vom 26.5.2010, 5 Bf 85/10, juris Rn. 30).

    § 51 Abs. 6 AufenthG beantwortet nicht die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn in eine neue Aufenthaltserlaubnis eine erneute gleichlautende Auflage aufgenommen wird (m.w.N. OVG Hamburg, Urteil vom 26.5.2010, 5 Bf 85/10, juris Rn. 32).

    Denn nach überwiegender Meinung kann im Wege einer Wohnsitzauflage nicht verfügt werden, dass ein Ausländer in einem anderen Bundesland eine Wohnung zu nehmen hat, da es hierzu an einer ausreichenden Rechtsgrundlage fehlen würde; offen bleibt allerdings, ob dies auch für den Fall der bloßen Zurückverweisung an den Ort der bisherigen Wohnsitzauflage gilt, der inzwischen verlassen wurde (grundlegend OVG Hamburg, Urteil vom 26.5.2010, 5 Bf 85/10, juris Rn. 35 ff.; so auch m.w.N. Sächs. OVG, Beschluss vom 15.4.2015, 3 E 21/15, juris Rn. 5; a.A. m.w.N. z.B. Hailbronner, AuslR, § 12 AufenthG Rn. 27 und auch Abschnitt 12.2.5.2.5 der Verwaltungsvorschrift zum AufenthG, der die Zurückverweisung eines Ausländers ausdrücklich vorsieht) .

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12

    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Auch wenn zwischenzeitliche Veränderungen der Sachlage Anlass für eine Aufhebung der als Dauerveraltungsakt zu qualifizierenden Wohnsitzauflage (BVerwG, Urteil vom 15.1.2013, 1 C 7.12, BVerwGE 145, 305 ff., Rn. 9) durch das Gericht sein können, wechselt die Passivlegitimation nicht mit dem Umzug der Kläger allein auf die Beigeladene (entsprechend für asylrechtliche räumliche Beschränkungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.11.2012, OVG 11 S 62.12, juris Rn. 10 ff.).

    Für die gerichtliche Prüfung ist deshalb nicht der Zeitpunkt des Erlasses maßgeblich, sondern, wenn - wie hier - die Dauerwirkung noch anhält, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urteil vom 15.1.2013, 1 C 7.12, BVerwGE 145, 305 ff., Rn. 9).

    Es dient einem gewichtigen öffentlichen Interesse, innerhalb der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland einer Überlastung einzelner Bundesländer und Kommunen durch ein Verteilungsverfahren und entsprechende Wohnsitzbeschränkungen beim Bezug von Leistungen der sozialen Sicherung entgegenzuwirken (BVerwG, Urteil vom 15.1.2013, 1 C 7/12, BVerwGE 145, 305 ff., juris Rn. 16).

  • VG Hamburg, 05.01.2016 - 15 E 5746/15

    Streichung einer Wohnsitzauflage - Rechtsqualität

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Mit rechtskräftigem Beschluss vom 5. Januar 2016 (15 E 5746/15) lehnte die Kammer die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab.

    Im gerichtlichen Eilverfahren 15 E 5746/15 wurde im Januar 2016 dann festgestellt, dass die Wohnsitzauflage hinsichtlich der Klägerin zu 1) nicht vollziehbar sei, sodass die Klägerin sich nunmehr legal in Köln niederließ, wo sie bis heute mit ihren Kindern lebt.

  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Rechtliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht bestehen für Ausländer mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis, die nicht der Genfer Flüchtlingskonvention unterfallen, nicht (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 19.8.2014, 1 C 3/14, juris Rn. 15).

    Ohne Bedeutung für die gerichtliche Prüfung ist deshalb, wenn die Vorgaben einer an sich zulässigen ermessensbindenden Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 19.8.2014, 1 C 3/14, juris Rn. 14) nicht hinreichend sind, um in jedem Einzelfall ein verfassungsmäßiges Ergebnis zu gewährleisten.

  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Die Bescheinigung selbst ist kein Verwaltungsakt und kann deshalb auch nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden (BVerwG, Beschluss vom 21.1.2010, 1 B 17/09, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 17.03.2014 - 4 Bs 297/13

    Erlaubnisfiktion bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Denn die Fiktionsbescheinigung hat lediglich deklaratorischen Charakter und gibt nur die kraft Gesetzes bestehende Rechtsposition des Ausländers wieder (OVG Hamburg, Beschluss vom 17.3.2014, 4 Bs 297/13, Rn. 9).
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Der Schutz der Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG beschränkt sich nicht auf die Kernfamilie, sondern umfasst auch nahe Verwandte, insbesondere die Bindungen zwischen Großeltern und ihren Enkeln (BVerfG, Beschluss vom 24.6.2014, 1 BvR 2926/13, BVerfGE 136, 382 ff., juris Rn. 21 ff. m.w.N.) .Der Schutz des Familiengrundrechts zielt nämlich generell auf den Schutz spezifisch familiärer Bindungen, wie sie auch zwischen erwachsenen Familienmitgliedern und auch - wenngleich regelmäßig weniger ausgeprägt - über mehrere Generationen hinweg zwischen den Mitgliedern einer Großfamilie bestehen können.
  • OVG Sachsen, 15.04.2015 - 3 E 21/15

    Beschwerde gegen Aussetzungsentscheidung, Zustimmung der aufnehmenden

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Denn nach überwiegender Meinung kann im Wege einer Wohnsitzauflage nicht verfügt werden, dass ein Ausländer in einem anderen Bundesland eine Wohnung zu nehmen hat, da es hierzu an einer ausreichenden Rechtsgrundlage fehlen würde; offen bleibt allerdings, ob dies auch für den Fall der bloßen Zurückverweisung an den Ort der bisherigen Wohnsitzauflage gilt, der inzwischen verlassen wurde (grundlegend OVG Hamburg, Urteil vom 26.5.2010, 5 Bf 85/10, juris Rn. 35 ff.; so auch m.w.N. Sächs. OVG, Beschluss vom 15.4.2015, 3 E 21/15, juris Rn. 5; a.A. m.w.N. z.B. Hailbronner, AuslR, § 12 AufenthG Rn. 27 und auch Abschnitt 12.2.5.2.5 der Verwaltungsvorschrift zum AufenthG, der die Zurückverweisung eines Ausländers ausdrücklich vorsieht) .
  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Dem Staat verbleibt jedoch eine Kontroll- und Sicherungsverantwortung dafür, dass sich ein Kind tatsächlich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und gesund aufwachsen kann (BVerfG, Beschluss vom 3.2.2017, 1 BvR 2569/16, juris Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15
    Auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt ist, ist die Erteilung einer Wohnsitzauflage auf dieser Grundlage zulässig, weil sie gegenüber der in der Vorschrift ausdrücklich genannten räumliche n Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis einen geringeren Eingriff darstellt (BVerwG, Urteil vom 15.1.2008, 1 C 17/07, BVerwGE 130, 148 ff., juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

  • OVG Sachsen, 12.05.2000 - 3 BS 79/00

    Zulässige Versagung auf vorläufige Verpflichtung zur Erteilung des Einvernehmens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2012 - 11 S 62.12

    Türkischer Staatsangehöriger; Asylfolgeantrag; räumliche Beschränkung aus

  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2016 - L 7 AS 1391/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der

  • VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 8316/18

    Räumliche Beschränkung des Aufenthalts

    Sie lässt sich nicht mit der Intensität des Eingriffs einer Auflage für Ausländer, die sich erlaubt im Bundesgebiet aufhalten, vergleichen (vgl. zu einem solchen Fall VG Hamburg, Urt. v. 10.09.2018 - 15 K 5745/15 - juris).
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