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   VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17   

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VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17 (https://dejure.org/2020,34928)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.2020 - 20 K 1515/17 (https://dejure.org/2020,34928)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 2020 - 20 K 1515/17 (https://dejure.org/2020,34928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Polizeiliche Identitätsfeststellungen eines aus Togo stammenden Anwohners auf St. Pauli rechtswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Identitätsfeststellung auf St. Pauli: "Völlig anlasslose Kontrolle" war unrechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12

    Gefahrengebiete verfassungswidrig

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    Insbesondere sind mehrere der Erwägungen, aus denen heraus das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Jahre 2015 (Urt. v. 13.5.2015, 4 Bf 226/12, juris) die Ermächtigung des § 4 Abs. 2 Satz 1 PolDVG a. F. für verfassungswidrig erachtet hat, auf § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PolDVG a. F. übertragbar.

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Vorschrift u.a. deshalb als verfassungswidrig - nämlich unverhältnismäßig im engeren Sinne - angesehen, weil diese auf tatbestandlicher Seite keine besondere Nähe des Maßnahmeadressaten zu der von dem Gebiet ausgehenden Gefahr voraussetze und daher die Bestimmung der in Anspruch zu nehmenden Personen der freien Einschätzung der handelnden Polizeibeamten überlasse (OVG Hamburg, Urt. v. 13.5.2015, a.a.O., Rn. 79).

    Dabei ist das Oberverwaltungsgericht zurecht davon ausgegangen, dass auch eine "einfache" Identitätsfeststellung, die allein an die Anwesenheit an einem Ort anknüpft, im Einzelfall eine erhebliche Eingriffsintensität aufweisen kann (OVG Hamburg, Urt. v. 13.5.2015, a.a.O., Rn. 71; instruktiv Tomerius, DVBl. 2017, 1399, 1403 ff.; a. A. insoweit - in Bezug auf die Parallelvorschriften zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PolDVG a. F. in den Polizeigesetzen der jeweiligen Länder - VGH München, Beschl. v. 8.3.2012, 10 C 12.141, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.3.2010, 11 PA 191/09, juris, Rn. 6; VG Berlin, Urt. v. 15.9.2017, 1 K 229.16, juris, Rn. 18 f.).

    Dies gilt insbesondere in Bezug auf Personen, die an einem solchen Ort oder in dessen Nähe wohnen oder arbeiten bzw. bestimmten Zielgruppen angehören, gegen die sich die entsprechenden Kontrollen nach der polizeilichen Praxis weit überwiegend richten, auch da die entsprechenden Maßnahmen insoweit - gerade für letztere Personen - eine besonders stigmatisierende Wirkung entfalten können (OVG Hamburg, Urt. v. 13.5.2015, a.a.O., Rn. 71; Tomerius, DVBl. 2017, 1399, 1403 ff.).

    § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PolDVG a. F. unterscheidet sich insoweit maßgeblich von § 4 Abs. 2 Satz 1 PolDVG a. F., dessen Verfassungswidrigkeit das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bereits daraus abgeleitet hat, dass die geschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit und -bestimmtheit verstießen (OVG Hamburg, Urt. v. 13.5.2015, a.a.O., Rn. 45 ff.).

    Die dortige Anknüpfung an die Ausweisung eines ganzen Gebiets als Gefahrengebiet auf der alleinigen Grundlage polizeilicher Lageerkenntnisse ermögliche es der Polizei als Normadressaten, das Vorliegen der maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzung selbst herbeizuführen (hierzu sowie zum Folgenden: OVG Hamburg, Urt. v. 13.5.2015, a.a.O., Rn. 52 ff.).

  • VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 229.16

    Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung und einer körperlichen Durchsuchung;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    Dabei ist das Oberverwaltungsgericht zurecht davon ausgegangen, dass auch eine "einfache" Identitätsfeststellung, die allein an die Anwesenheit an einem Ort anknüpft, im Einzelfall eine erhebliche Eingriffsintensität aufweisen kann (OVG Hamburg, Urt. v. 13.5.2015, a.a.O., Rn. 71; instruktiv Tomerius, DVBl. 2017, 1399, 1403 ff.; a. A. insoweit - in Bezug auf die Parallelvorschriften zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PolDVG a. F. in den Polizeigesetzen der jeweiligen Länder - VGH München, Beschl. v. 8.3.2012, 10 C 12.141, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.3.2010, 11 PA 191/09, juris, Rn. 6; VG Berlin, Urt. v. 15.9.2017, 1 K 229.16, juris, Rn. 18 f.).

    Hierdurch wird für die Gerichte im Wege der Auslegung hinreichend bestimmbar, unter welchen Umständen und insbesondere auch welchen Adressaten gegenüber eine Maßnahme nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PolDVG a. F. im Einzelfall zulässig sein kann (vgl. i. E. in Bezug auf die Parallelvorschriften in den Polizeigesetzen der jeweiligen Länder: OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.3.2010, 11 PA 191/09, juris, Rn. 7; VG Berlin, Urt. v. 15.9.2017, 1 K 229.16, juris, Rn. 18 f.).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 11 PA 191/09

    Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Streit über die Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    Dabei ist das Oberverwaltungsgericht zurecht davon ausgegangen, dass auch eine "einfache" Identitätsfeststellung, die allein an die Anwesenheit an einem Ort anknüpft, im Einzelfall eine erhebliche Eingriffsintensität aufweisen kann (OVG Hamburg, Urt. v. 13.5.2015, a.a.O., Rn. 71; instruktiv Tomerius, DVBl. 2017, 1399, 1403 ff.; a. A. insoweit - in Bezug auf die Parallelvorschriften zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PolDVG a. F. in den Polizeigesetzen der jeweiligen Länder - VGH München, Beschl. v. 8.3.2012, 10 C 12.141, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.3.2010, 11 PA 191/09, juris, Rn. 6; VG Berlin, Urt. v. 15.9.2017, 1 K 229.16, juris, Rn. 18 f.).

    Hierdurch wird für die Gerichte im Wege der Auslegung hinreichend bestimmbar, unter welchen Umständen und insbesondere auch welchen Adressaten gegenüber eine Maßnahme nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PolDVG a. F. im Einzelfall zulässig sein kann (vgl. i. E. in Bezug auf die Parallelvorschriften in den Polizeigesetzen der jeweiligen Länder: OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.3.2010, 11 PA 191/09, juris, Rn. 7; VG Berlin, Urt. v. 15.9.2017, 1 K 229.16, juris, Rn. 18 f.).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Rechtssache eine in der Rechtsprechung bislang noch nicht geklärte fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und damit klärungsfähig ist, und deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (BVerfG, Beschl. v. 18.6.2019, 1 BvR 587/17, juris, Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 294/16

    An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei am

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    Hierunter fallen insbesondere auch polizeiliche Identitätsfeststellungen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 7.8.2018, 5 A 294/16, juris, Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    Schließlich war die Durchführung von Widerspruchsverfahren im vorliegenden Fall entbehrlich, weil sich die Identitätsfeststellungen jeweils vor Ablauf der Widerspruchsfrist und Erhebung eines Widerspruchs erledigt hatten (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.2.1967, I C 49.64, juris, Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist entsprechend anzuwenden, wenn der Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines ihn belastenden Verwaltungsaktes begehrt, der sich vor Klageerhebung erledigt hat (BVerwG, Urt. v. 28.2.1961, I C 54.57, juris, Rn. 44).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    Ein solches ist gegeben, wenn bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit begegnet werden könnte (BVerwG, Urt. v. 21.3.2013, 3 C 6/12, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    Im Bereich der Eingriffsverwaltung bedeutet dies, dass die Behörde die Folgen der Ungewissheit des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen der zu einem Eingriffsakt ermächtigenden Rechtsnorm gegen sich gelten lassen muss (st. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 25.3.1964, VI C 150.62, juris, Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 27.09.2017 - 8 C 21.16

    Heranziehung zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17
    Soweit die Beklagte den Klageantrag anerkannt hat, war sie nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 307 Satz 1 ZPO gemäß ihrem Anerkenntnis zu verurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2017, 8 C 21/16, juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.03.2012 - 10 C 12.141

    Polizeiliche Durchsuchung einer Person nach Identitätsfeststellung; Aufenthalt an

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung;

  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

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