Rechtsprechung
   VG Hamburg, 12.04.2022 - 5 E 1630/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9986
VG Hamburg, 12.04.2022 - 5 E 1630/22 (https://dejure.org/2022,9986)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2022 - 5 E 1630/22 (https://dejure.org/2022,9986)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2022 - 5 E 1630/22 (https://dejure.org/2022,9986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,9986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus VG Hamburg, 12.04.2022 - 5 E 1630/22
    Zwar kann die Schriftform nach Maßgabe des § 3a Abs. 2 HmbVwVfG durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.12.2016, 6 C 12/15, NVwZ 2017, 967 Rn. 20).
  • VG Hamburg, 08.09.2022 - 5 E 3639/22

    Erfolgloser Eilantrag eines Schülers der 8. Jahrgangsstufe gegen den wegen

    Doch setzt ein solcher Antrag, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, einen bereits erhobenen Anfechtungsrechtsbehelf in der Hauptsache (Widerspruch oder Klage) gegen einen bereits zugegangenen Verwaltungsakt mit bereits zugegangener Anordnung der sofortigen Vollziehung voraus (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22, juris Rn. 16).

    In Anlehnung an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird wegen einer endgültigen Vorwegnahme der Hauptsache der volle Auffangstreitwert für das Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes in Ansatz gebracht (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22, juris Rn. 20).

  • VG Hamburg, 27.04.2022 - 5 E 1707/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen

    Im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist, wie es die Zulässigkeit des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz voraussetzt (VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22), in der Hauptsache der Anfechtungsrechtsbehelf gegen den Verwaltungsakt bereits eingelegt.
  • VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines Vaters gegen die vorläufige Beurlaubung seines

    Wie erforderlich (dazu VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22, juris Rn. 14 ff.), liegt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein formgültiger Widerspruch vor.

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG und lehnt sich an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit an (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22, juris Rn. 20).

  • VG Potsdam, 08.05.2023 - 14 L 603/22
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO muss der Anfechtungsrechtsbehelf (Widerspruch oder Klage) spätestens im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erhoben sein (VG Hamburg, Beschluss vom 12. April 2022 - 5 E 1630/22 -, juris, Leitsatz).
  • VG Hamburg, 04.07.2023 - 5 E 2561/23

    Zur Auswahl der Seelotsenanwärter (erfolgreicher Eilantrag auf vorläufige

    Der Antragsteller hat, wie es die Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes erfordert (dazu VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22, juris Rn. 19), unter dem 14. Juni 2023 gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO fristgemäß und formwirksam Widerspruch eingelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht