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   VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12   

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VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12 (https://dejure.org/2014,52786)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2014 - 19 K 504/12 (https://dejure.org/2014,52786)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 19 K 504/12 (https://dejure.org/2014,52786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 1 S 4 SeeAnlV, § 42 Abs 1 Alt 1 VwGO
    Anfechtungsklage bei Konkurrentenklage gegen die Genehmigung für einen Offshore-Windenergiepark; Vorliegen benachbarter Standorte; Genehmigungsfähigkeit eines Offshore-Windenergiepark-Vorhabens; Vorliegen von Entscheidungsreife bei pflichtwidrigem Unterlassen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 01.02.2010 - 5 Bs 225/09

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung eines so genannten "Offshore

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12
    Benachbarte Standorte i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 4 SeeAnlV a.F. können dann vorliegen, wenn die Vorhaben in einer "gewissen räumlichen Nähe" voneinander geplant sind (Anschluss an OVG Hamburg, Beschl. v. 1.2.2010, 5 Bs 225/09, NordÖR 2010, 364, juris Rn. 23) und sich gegenseitig verstärkende, ungünstige Auswirkungen auf die Meeresumwelt in Betracht kommen.

    Dies habe das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 1.2.2010, 5 Bs 225/09) entschieden.

    Nichts anderes könne der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1.2.2010, 5 Bs 225/09) entnommen werden.

    Zwar ist der Beklagten bei einer funktionalen Auslegung dieser Bestimmung (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 1.2.2010, 5 Bs 225/09, NordÖR 2010, 364, juris Rn. 24) darin zu folgen, dass bei einem Mindestabstand von 1.200 m keine negativen Auswirkungen auf die Standsicherheit benachbarter WEA zu befürchten sein dürften.

    Wird diese verwaltungsverfahrensrechtliche Regelung für die prioritäre Behandlung eines Antrages auf Genehmigung eines OWP von der Genehmigungsbehörde nicht eingehalten, muss dem Konkurrenten grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, das Verfahrensrecht durchzusetzen (vgl. das Urt. der Kammer v. 19.6.2009, 19 K 1782/08, juris Rn. 35; so wohl auch OVG Hamburg, Beschl. v. 1.2.2010, 5 Bs 225/09, NordÖR 2010, 364, juris Rn. 27).

    Zielsetzung des § 5 Abs. 1 Satz 4 SeeAnlV a.F. ist es damit, eine schnelle und möglichst effektive Nutzbarmachung der AWZ zu ermöglichen (OVG Hamburg, Beschl. v. 1.2.2010, 5 Bs 225/09, NordÖR 2010, 364, juris Rn. 28).

    Dieses hat mit Beschluss vom 1. Februar 2010 (5 Bs 225/09, NordÖR 2010, 364, juris Rn. 28) ausgeführt:.

    Dies steht nach der Rechtsprechung der Kammer (Urt. v. 19.6.2009, 19 K 1782/08, juris, Rn. 29 ff. u. 43 ff.) und der des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1.2.2010, 5 Bs 225/09 , juris Rn. 31 f.) fest und wird von den Beteiligten auch nicht in Frage gestellt, sodass es hierzu keiner vertiefenden Ausführungen bedarf.

  • VG Hamburg, 19.06.2009 - 19 K 1782/08

    Seeanlagenverordnung; Offshore-Anlage; Konkurrent; Prioritätsregelung

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12
    Wird diese verwaltungsverfahrensrechtliche Regelung für die prioritäre Behandlung eines Antrages auf Genehmigung eines OWP von der Genehmigungsbehörde nicht eingehalten, muss dem Konkurrenten grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, das Verfahrensrecht durchzusetzen (vgl. das Urt. der Kammer v. 19.6.2009, 19 K 1782/08, juris Rn. 35; so wohl auch OVG Hamburg, Beschl. v. 1.2.2010, 5 Bs 225/09, NordÖR 2010, 364, juris Rn. 27).

    Dies steht nach der Rechtsprechung der Kammer (Urt. v. 19.6.2009, 19 K 1782/08, juris, Rn. 29 ff. u. 43 ff.) und der des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1.2.2010, 5 Bs 225/09 , juris Rn. 31 f.) fest und wird von den Beteiligten auch nicht in Frage gestellt, sodass es hierzu keiner vertiefenden Ausführungen bedarf.

  • OVG Thüringen, 17.07.2012 - 1 EO 35/12

    Windparks: Behandlung konkurrierender Anträge?

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12
    Auch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Weimar (Urt. v. 17.7.2012, 1 EO 35/12, juris Rn. 30) bestärke diese Rechtsauffassung.

    Ebenso wenig vermag die zitierte obergerichtliche Rechtsprechung (OVG Münster, Urt. v. 1.12.2011, 8 D 58/08.AK, juris Rn. 627; OVG Weimar, Urt. v. 17.7.2012, 1 EO 35/12, juris Rn. 30; OVG Greifswald, Beschl. v. 28.3.2008, 3 M 188/07, juris Rn. 32 f.) den Standpunkt der Klägerin zu stützen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12
    Der von ihr, der Klägerin, vertretene Standpunkt werde überdies durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urt. v. 1.12.2011, 8 D 58/08.AK, juris Rn. 627) gestützt.

    Ebenso wenig vermag die zitierte obergerichtliche Rechtsprechung (OVG Münster, Urt. v. 1.12.2011, 8 D 58/08.AK, juris Rn. 627; OVG Weimar, Urt. v. 17.7.2012, 1 EO 35/12, juris Rn. 30; OVG Greifswald, Beschl. v. 28.3.2008, 3 M 188/07, juris Rn. 32 f.) den Standpunkt der Klägerin zu stützen.

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 9.06

    Lizenz; Beförderungslizenz; Exklusivlizenz; Briefsendung; Briefbeförderung;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12
    a) Dritte werden durch die Unbestimmtheit eines Verwaltungsakts nur dann in ihren Rechten verletzt, wenn sich diese gerade auf die Merkmale eines Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung erforderlich ist, um die Verletzung solcher Vorschriften auszuschließen, die dem Schutz des Dritten zu dienen bestimmt sind (vgl. zum Maßstab: BVerwG, Urt. v. 27.6.2007, 6 C 9/06, juris Rn. 12; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 37 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12
    Ebenso ist als spezielle Ausprägung dieses Grundsatzes § 162 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012, 5 C 22/11, BVerwGE 144, 313, juris Rn. 26 für § 162 Abs. 2 BGB), wonach eine Bedingung als eingetreten gilt, wenn der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert wird.
  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 11.12

    Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12
    Auch gilt der Grundsatz von Treu und Glauben, der für das Zivilrecht in § 242 BGB normiert ist, nach ständiger Rechtsprechung gewohnheitsrechtlich oder als allgemeiner Rechtsgedanke auch im Verwaltungsrecht (BVerwG, Urt. v. 11.9.2013, 8 C 11/12, BVerwGE 147, 348, juris Rn. 44).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 19 K 504/12
    Ebenso wenig vermag die zitierte obergerichtliche Rechtsprechung (OVG Münster, Urt. v. 1.12.2011, 8 D 58/08.AK, juris Rn. 627; OVG Weimar, Urt. v. 17.7.2012, 1 EO 35/12, juris Rn. 30; OVG Greifswald, Beschl. v. 28.3.2008, 3 M 188/07, juris Rn. 32 f.) den Standpunkt der Klägerin zu stützen.
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