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   VG Hamburg, 12.07.2006 - 13 E 2153/06   

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https://dejure.org/2006,27498
VG Hamburg, 12.07.2006 - 13 E 2153/06 (https://dejure.org/2006,27498)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2006 - 13 E 2153/06 (https://dejure.org/2006,27498)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 13 E 2153/06 (https://dejure.org/2006,27498)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht bestätigt vorläufig den Widerruf der Anerkennung des Vereins ICCO als Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Zulassung einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz; Verstöße gegen das Haager Adoptionsübereinkommen; Verdacht des Kinderhandels; Anhörung zum Widerruf der Zulassung als internationale Adoptionsvermittlungsstelle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Hamburg, 12.07.2006 - 13 E 2153/06
    Davon ließe sich allenfalls dann abweichen, wenn im Einzelfall einmal außergewöhnliche Umstände eine sofortige Vollziehung des Bescheids nicht notwendig machten (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 14.4. 2005, BVerwGE 123, 241 [BVerwG 14.04.2005 - 4 VR 1005/04] = NVwZ 2005, 717 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.04.2004 - 20 B 1470/03] ).
  • VG Hamburg, 20.02.2006 - 13 E 3690/05
    Auszug aus VG Hamburg, 12.07.2006 - 13 E 2153/06
    Ferner sei der Auslandsvermittlungsstelle des Antragstellers Fehlverhalten in Bezug auf die Vermittlung mit Vietnam vorzuwerfen, was durch das gerichtliche Verfahren 13 E 3690/05 bestätigt werde (jetzt im Beschwerdeverfahren 4 Bs 56/06 beim OVG anhängig).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Baugenehmigung zur

    Auszug aus VG Hamburg, 12.07.2006 - 13 E 2153/06
    Davon ließe sich allenfalls dann abweichen, wenn im Einzelfall einmal außergewöhnliche Umstände eine sofortige Vollziehung des Bescheids nicht notwendig machten (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 14.4. 2005, BVerwGE 123, 241 [BVerwG 14.04.2005 - 4 VR 1005/04] = NVwZ 2005, 717 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.04.2004 - 20 B 1470/03] ).
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