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   VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22   

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VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22 (https://dejure.org/2022,25911)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.2022 - 15 E 3142/22 (https://dejure.org/2022,25911)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 2022 - 15 E 3142/22 (https://dejure.org/2022,25911)
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Volltextveröffentlichung

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Verpflichtung, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs eine FFP2-Maske tragen zu müssen

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Verpflichtung, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    Bei der Prüfung der Geeignetheit ist es vielmehr ausreichend, dass der verfolgte Zweck durch die Maßnahmen gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 17.1.2022, 5 Bs 262/21, juris Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 9.2.2001, 1 BvR 781/98, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    Der Antragsteller kann dieses Ziel im Wege des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht erreichen, da dies zu einer Umgehung der nur im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO bestehenden Möglichkeit zur Unwirksamkeitserklärung untergesetzlicher Normen bzw. der insoweit eröffneten gerichtlichen Befugnisse zur vorläufigen Außervollzugsetzung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO führen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2007, 7 C 13/06, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    Bei der Kontrolle prognostischer Entscheidungen setzt dies wiederum voraus, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruht (BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 216 f.).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2022 - 14 MN 171/22

    Corona; Diskotheken; Maskenpflicht

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    Für die Kammer steht fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in sich tragen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.12.2021, 13 MN 464/21, juris Rn. 24, Beschluss vom 25.11.2020, 13 MN 487/20, juris Rn. 83 m.w.N.; Beschluss vom 11.3.2022, 14 MN 171/22, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    Derart erhöhte Maßstäbe sind auch deshalb anzulegen, weil der Sache nach die Gültigkeit einer Rechtsnorm vorübergehend suspendiert werden soll, wofür auch in einem Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO eine besonders strenge Interessenabwägung vorzunehmen wäre (vgl. zum Maßstab: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.6.2016, 4 B 504/16, juris Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    Dies setzt hinsichtlich des Anordnungsanspruches hohe Erfolgsaussichten, also eine überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache, und auf Ebene des Anordnungsgrundes schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile im Falle des Abwartens in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris Rn. 8, sowie Beschluss vom 6.7.2018, 3 Bs 97/18, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 14 MN 217/22

    FFP-2; Maskenpflicht; Verkehrsmittel

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    des Personennahverkehrs, wirkt einer unkontrollierten Verbreitung des Virus in einem großen und in seiner Zusammensetzung unüberschaubaren Personenkreis entgegen und leistet damit zugleich einen Beitrag, die Verbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen (vgl. OVG Niedersachen, Beschluss vom 13. April 2022 - 14 MN 217/22, Rn. 17, juris).
  • OVG Hamburg, 17.01.2022 - 5 Bs 262/21

    Corona-Pandemie: Erforderlichkeit des "2-G-" bzw. des "2-G-Plus-" Zugangsmodells

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    Bei der Prüfung der Geeignetheit ist es vielmehr ausreichend, dass der verfolgte Zweck durch die Maßnahmen gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 17.1.2022, 5 Bs 262/21, juris Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 9.2.2001, 1 BvR 781/98, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 13 MN 487/20

    Folgenabwägung; gebietsbezogen; Infektionsgeschehen; Mund-Nasen-Bedeckung;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    Für die Kammer steht fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in sich tragen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.12.2021, 13 MN 464/21, juris Rn. 24, Beschluss vom 25.11.2020, 13 MN 487/20, juris Rn. 83 m.w.N.; Beschluss vom 11.3.2022, 14 MN 171/22, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21

    2-G-Plus-Regelung; Diskothek; Kapazitätsbeschränkung; Maskenpflicht; Warnstufen

    Auszug aus VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22
    Für die Kammer steht fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in sich tragen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.12.2021, 13 MN 464/21, juris Rn. 24, Beschluss vom 25.11.2020, 13 MN 487/20, juris Rn. 83 m.w.N.; Beschluss vom 11.3.2022, 14 MN 171/22, juris Rn. 22).
  • OVG Hamburg, 18.11.2020 - 5 Bs 209/20

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 B 11345/20

    Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

  • OVG Hamburg, 01.04.2021 - 5 Bs 54/21

    Distanzunabhängige Maskenpflicht an Alster, Elbe und im Jenischpark

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