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   VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22   

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https://dejure.org/2022,8233
VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22 (https://dejure.org/2022,8233)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13.04.2022 - 2 E 1542/22 (https://dejure.org/2022,8233)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13. April 2022 - 2 E 1542/22 (https://dejure.org/2022,8233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 32 S 1 IfSG, § 28 Abs 1 S 1 Halbs 1 IfSG, § 28a Abs 8 S 1 IfSG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 15 CoronaVV HA, § 4 Abs 1 S 2 CoronaVV HA
    Corona- Maskenpflicht in einer Tanzschule

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Tanzschulen ("Hotspot"-Regelung)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Tanzschulen ("Hotspot"-Regelung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Hamburg, 25.03.2021 - 5 Bs 57/21

    Trainingsangebot von Fitnessstudios im Freien bleibt untersagt

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    (b) Dabei steht dem Landesparlament hinsichtlich der Bewertung der tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere auch der Leistungsfähigkeit der regionalen Krankenhausversorgung und deren möglicher Reaktion auf verschiedene Infektionslagen, ein weiter Einschätzungsspielraum zu; es handelt sich insoweit um die Beurteilung einer komplexen Gefahrenlage auf unsicherer Entscheidungsgrundlage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.2020, 1 BvR 1021/20, Rn. 10; vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 25.3.2021, 5 Bs 57/21, juris Rn. 39 zur Beurteilung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit bei komplexen Gefahrenlagen; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 4.10.2021, 20 N 20.767, juris Rn. 56 ff., für die Frage, ob die Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, § 2 Nr. 3a IfSG, droht).

    Hinsichtlich der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit von Schutzmaßnahmen steht auch der Verordnungsgeberin ein weiter Einschätzungsspielraum zu (OVG Hamburg, Beschl. v. 25.3.2021, 5 Bs 57/21, juris Rn. 39), der vorliegend nicht überschritten worden ist.

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    Das Element der Erforderlichkeit setzt voraus, dass der Staat unter mehreren, zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln dasjenige wählt, das die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.9.2014, 1 BvR 2108/14, juris Rn. 19; Beschl. v. 28.2.2012, 1 BvR 3116/11, juris Rn. 30; Urt. v. 14.7.1999, 1 BvR 2226/94,juris Rn. 219).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    Angemessen ist eine freiheitseinschränkende Regelung, wenn das Maß der Belastung des Einzelnen noch in einem vernünftigen Verhältnis zu den der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen steht (hierzu und zum Folgenden: BVerfG, Urt. v. 26.2.2020, 2 BvR 2347/15, BVerfGE 153, 182, juris Rn. 265 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    Das Element der Erforderlichkeit setzt voraus, dass der Staat unter mehreren, zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln dasjenige wählt, das die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.9.2014, 1 BvR 2108/14, juris Rn. 19; Beschl. v. 28.2.2012, 1 BvR 3116/11, juris Rn. 30; Urt. v. 14.7.1999, 1 BvR 2226/94,juris Rn. 219).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    Die Maskenpflicht in Innenräumen und damit auch Tanzschulen ist nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, auf den in der Verordnungsbegründung ausdrücklich Bezug genommen wird, geeignet, nämlich zumindest förderlich (zum Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 26.4.1995, 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94, juris Rn. 52), eine Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen, da das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske das Ausmaß verringert, in dem andere mit infektiösen Tröpfchen und Aerosolen in Berührung kommen.
  • BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    Das Element der Erforderlichkeit setzt voraus, dass der Staat unter mehreren, zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln dasjenige wählt, das die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.9.2014, 1 BvR 2108/14, juris Rn. 19; Beschl. v. 28.2.2012, 1 BvR 3116/11, juris Rn. 30; Urt. v. 14.7.1999, 1 BvR 2226/94,juris Rn. 219).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20

    Antragsbefugnis des Betreibers von Drogeriemärkten für einen Antrag auf

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    Insoweit wäre insbesondere mit Blick auf faktische Beeinträchtigungen dadurch, dass Kund:innen wegen der Maskenpflicht dem Betrieb fernbleiben, die berufsregelnde Tendenz näher zu erwägen (vgl. hierzu OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.72020, 3 R 126/20, juris).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    Soweit in der öffentlichen Debatte die genaue Reichweite des Anwendungsbereichs der Vorschrift in Frage gestellt wird, führt dies jedenfalls nicht zu einem offensichtlichen Verstoß gegen die Anforderungen der Wesentlichkeitstheorie, insbesondere das aus der Wesentlichkeitstheorie folgende Bestimmtheitsgebot, das für Verordnungsermächtigungen in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG konkretisiert worden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.9.2018, 2 BvF 1/15, BVerfGE 150, 1-163, Rn. 196 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 B 11345/20

    Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    Gerade im Hinblick auf die Regelungsgegenstände aus dem Bereich des Infektionsschutzes - als besonderem Gefahrenabwehrrecht - muss eine behauptete Verfassungswidrigkeit in einem Eilverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellbar sein (OVG Koblenz, Beschl. v. 9.11.2020, 6 B 11345/20, juris Rn. 8; vgl. auch Bostedt in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 123 VwGO Rn. 47 f.).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand;

    Auszug aus VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
    Selbst wenn man anderer Auffassung wäre, dürfte hinsichtlich der Feststellung der Bürgerschaft zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes eine Prüfungs- und Verwerfungskompetenz bestehen, womit das Vorliegen der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage inzident zu überprüfen wäre (anders zum Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Feststellung des Deutschen Bundestages nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG, das "rechtlich irrelevant" sei: OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.12.2020, 13 MN 506/20, juris Rn. 45; dem folgend: OVG Hamburg, Beschl. v. 2.2.2021, 5 Bs 217/20, juris Rn. 14).
  • OVG Hamburg, 18.11.2020 - 5 Bs 209/20

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

  • OVG Hamburg, 02.02.2021 - 5 Bs 217/20

    CoronaVV HA; Gaststättenschließung; Begrenzung der Geltungsdauer von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2022 - 13 B 195/22

    Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahme der Anordnung der sog. 2Gplus-Regel für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • OVG Hamburg, 26.04.2022 - 5 Bs 59/22

    Beschwerde gegen sog. Hotspotregelung ohne Erfolg

    Die Kammer 2 des Verwaltungsgerichts Hamburg habe in einem Parallelverfahren (2 E 1542/22) diesen Punkt in ihrem Beschluss vom 13. April 2022 korrekt erfasst und sich zumindest mit dem richtigen Prüfungsmaßstab der Frage gewidmet, ob die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage vorlägen.

    bbb) Die Darstellung der Antragsteller, im Gegensatz zur Kammer 5 des Verwaltungsgerichts Hamburg, die den hier angefochtenen Beschluss gefasst hat, habe die dortige Kammer 2 in ihrem Beschluss vom 13. April 2022 (2 E 1542/22, veröffentlicht unter: https://justiz.hamburg.de/contentblob/16082494/c7364e43abf8fb05a7c421995083ab72/data/2-e-1542-22-beschluss-vom-13-04-2022.pdf) den aus ihrer Sicht zutreffenden Maßstab einer unbeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit der Einschätzung, dass im Entscheidungszeitpunkt eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage vorgelegen habe, angelegt, trifft nicht zu.

  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

    Die Kammer hat hierzu im Beschluss vom 13. April 2022 (2 E 1542/22, juris Rn. 34 zur Hotspot-Regelung) ausgeführt:.
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