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   VG Hamburg, 15.05.2017 - 2 E 4217/17   

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https://dejure.org/2017,37449
VG Hamburg, 15.05.2017 - 2 E 4217/17 (https://dejure.org/2017,37449)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.2017 - 2 E 4217/17 (https://dejure.org/2017,37449)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 2017 - 2 E 4217/17 (https://dejure.org/2017,37449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 3 Abs 1 GG, § 46 Abs 2 SchulG HA 2005
    Überweisung eines Schülers in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss wegen sexueller Belästigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hamburg, 13.02.2013 - 15 K 368/12

    Unterrichtsausschluss als Ordnungsmaßnahme; keine sofortige Vollziehung;

    Auszug aus VG Hamburg, 15.05.2017 - 2 E 4217/17
    Dahinstehen kann, ob hinsichtlich der Ordnungsmaßnahme ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer "Bewertungsspielraum" besteht (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 13.2.2013, 15 K 368/12, juris Rn. 33).

    Eine Ordnungsmaßnahme ist damit eine Maßnahme der Gefahrenabwehr (VG Hamburg, Beschl. v. 8.5.2015, 4 K 2748/14; Urt. v. 13.2.2013, 15 K 368/12, juris Rn. 43), wobei bei der Ordnungsmaßnahme einer Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss die abzuwehrende Gefahr für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule oder beteiligte Personen aus einem schweren Fehlverhalten des betroffenen Schülers der Sekundarstufe I oder II folgen muss.

    Dahinstehen kann, ob der Behörde für Schule und Berufsbildung hinsichtlich der Ordnungsmaßnahme der Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss ein gerichtlich nur eingeschränkter "Bewertungsspielraum" zukommt, wie es zum Teil für die Klassenkonferenz bei der Anordnung und Auswahl einer in ihre Zuständigkeit fallenden schulischen Ordnungsmaßnahme angenommen wird (so VG Hamburg, Urt. v. 13.2.2013, 15 K 368/12, juris Rn. 33).

    Da Ordnungsmaßnahmen die Erziehungs- und Unterrichtarbeit der Schule sichern und betroffene Personen schützen sollen, stellen sie schulrechtliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr dar und dulden schon deshalb regelmäßig keinen Aufschub (VG Hamburg, Urt. v. 13.2.2013, 15 K 368/12, juris Rn. 43).

  • VG Stuttgart, 03.05.2016 - 12 K 2336/16

    Schulausschluss wegen sexueller Belästigung minderjähriger Schülerin

    Auszug aus VG Hamburg, 15.05.2017 - 2 E 4217/17
    Selbst gegen einen nur zwölf Jahre alten Schüler kann auch ohne körperlichen Übergriff eine sexuelle Belästigung die Überweisung in eine andere Schule rechtfertigen (VG Stuttgart, Beschl. v. 3.5.2016, 12 K 2336/16, juris Rn. 17).
  • OVG Hamburg, 22.08.2012 - 1 Bs 197/12
    Auszug aus VG Hamburg, 15.05.2017 - 2 E 4217/17
    Ausgegangen wird vom Schulweg-Routenplaner der Behörde für Schule und Berufsbildung, der im Internet frei verfügbar ist und dessen Anwendung gleichmäßige Ergebnisse sicherstellt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2012, 1 Bs 197/12, VG Hamburg, Beschl. v. 16.7.2013, 2 E 2258/13).
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