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   VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20   

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https://dejure.org/2020,7548
VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20 (https://dejure.org/2020,7548)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2020 - 11 E 1630/20 (https://dejure.org/2020,7548)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2020 - 11 E 1630/20 (https://dejure.org/2020,7548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung steht Besuch eigener Kinder in einem Kinderschutzhaus nicht entgegen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Besuchsrechte von Eltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hamburger Corona-Verordnung - und der Besuch im Kinderschutzhaus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Besuch eigener Kinder in Kinderschutzhaus trotz Coronavirus-Eindämmungsverordnung ... - Corona-Virus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Elternbesuche bei Kindern in Kinderschutzeinrichtung möglich

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 928
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Hamburg, 09.04.2020 - 9 E 1605/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Verbot von

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20
    Da sich die Antragstellerin gegen ein unmittelbar aus der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO folgendes Verbot wendet, das keines Umsetzungsakts bedarf, und die Möglichkeit einer prinzipalen Normenkontrolle durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO) nicht besteht, kann Rechtsschutz in der Hauptsache (nur) durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage erlangt werden (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 31.3.2020, 1 BvR 712/20, juris Rn. 15; VG Hamburg, Beschl. v. 9.4.2020, 9 E 1605/20, n.v., S. 4).
  • BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12

    Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch den (nachträglichen) Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem (zuvor) in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind an Art. 6 Abs. 3 GG gemessen und dabei die "strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen" betont, denen ein solcher Eingriff in das elterliche Umgangsrecht unterliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.11.2012, NJW 2013, 1867, 1868).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20
    Derart erhöhte Maßstäbe sind hier auch schon deshalb anzulegen, da der Sache nach die Gültigkeit einer Rechtsnorm vorübergehend suspendiert werden soll, wofür in einem Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO auch eine besonders strenge Interessenabwägung vorzunehmen wäre (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 10.6.2016, NVwZ-RR 2016, 868, 869 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20
    Da sich die Antragstellerin gegen ein unmittelbar aus der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO folgendes Verbot wendet, das keines Umsetzungsakts bedarf, und die Möglichkeit einer prinzipalen Normenkontrolle durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO) nicht besteht, kann Rechtsschutz in der Hauptsache (nur) durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage erlangt werden (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 31.3.2020, 1 BvR 712/20, juris Rn. 15; VG Hamburg, Beschl. v. 9.4.2020, 9 E 1605/20, n.v., S. 4).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20
    Erfasst werden nicht nur die tatsächliche Trennungshandlung als solche, sondern auch weitere Entscheidungen über die Aufrechterhaltung dieses Zustands (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.10.1984, BVerfGE 68, 176, 187).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20
    Unter einer Trennung i.S.d. Art. 6 Abs. 3 GG ist grundsätzlich die Entfernung des Kindes aus der mit den Erziehungsberechtigten gelebten (häuslichen) Gemeinschaft zugunsten der Begründung eines staatlichen Erziehungseinflusses anzusehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.7.1968, BVerfGE 24, 119, 139 ff.; Uhle, in: Epping/Hillgruber, BeckOK, GG, Stand Dezember 2019, Art. 6 Rn. 67 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20
    Dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache, sowie schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile im Falle des Abwartens in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2018, 3 Bs 97/18, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2020 - 20 L 516/20

    Coronavirus: Kein Besuchsverbot für Eltern eines 4-jährigen schwerstbehinderten

    vgl. auch zum Besuchsrecht der Mutter ihres im Kinderschutzhaus untergebrachten Kindes: VG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2020 - 11 E 1630/20 -, abrufbar unter openjur.de.
  • VG Hamburg, 22.04.2020 - 13 E 1707/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Betreibers von Restaurants in Warenhäusern gegen die

    Da ein Verstoß gegen die Betriebsuntersagung nach § 13 Abs. 1 HmbSARS-CoV EindämmungsVO gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 25 HmbSARS-CoV EindämmungsVO als Ordnungswidrigkeit sanktioniert wird, ist der Antragstellerin ein Abwarten auf den Normvollzug nicht zumutbar (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 31.3.2020, 1 BvR 712/20, juris Rn. 15; VG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 2 E 1671/20; Beschl. v. 16.4.2020; 11 E 1630/20, alle veröffentlicht auf https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).
  • VG Hamburg, 21.04.2020 - 6 E 1689/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die auf der Corona-Verordnung beruhende Schließung

    Der Antrag ist insoweit aber jedenfalls unbegründet, denn dem Antragsteller kommt kein Anordnungsanspruch dergestalt zu, dass die individuelle Unverbindlichkeit der angegriffenen Vorschrift festzustellen wäre (vgl. zum Gegenstand der Feststellung BVerfG, Beschl. v. 31.3.2020, 1 BvR 712/20, juris Rn. 15; auch VG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 11 E 1630/20, n.v., S. 3).
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