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   VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14   

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https://dejure.org/2014,54399
VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14 (https://dejure.org/2014,54399)
VG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2014 - 2 E 4793/14 (https://dejure.org/2014,54399)
VG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 2 E 4793/14 (https://dejure.org/2014,54399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 70 Abs 2 VwGO, § 58 Abs 1 VwGO, Art 12 Abs 1 GG, § 14 Abs 1 SPBReWiPrO HA
    Erste Prüfung für Juristen; Schwerpunktbereichsprüfung; Rechtsbehelfsbelehrung; Zugang; Bekanntgabe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86

    Ein Urteil gegen Häme - Prüfungsfragen müssen fair und angemessen sein

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Diesbezüglich beschränkt sich aber die grundrechtliche Bindung des Normgebers auf das Gebot der Wahrung eines sachlichen Zusammenhangs mit den Anforderungen des betreffenden Berufs (vgl. Urteil vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - BVerwGE 78, 55 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242 S. 15).

    Sogar ein gewisser "Überschuss" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als zulässig zu erachten (vgl. Beschluss vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301 m.w.N.; aufgegriffen durch BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1987 a.a.O. S. 57 bzw. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - 5 A 924/07

    Richtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung i.S.v. § 58 Abs. 2

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Für die Fehlerhaftigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung kommt es allein auf die generelle Eignung an, durch einen möglichen Irrtum die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren; ob eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, kann deshalb nicht davon abhängen, ob im konkreten Fall Zustellung und Bekanntgabe überhaupt auseinander fallen und inwieweit sich dies gegebenenfalls auf die Fristberechnung auswirkt (OVG Münster, Beschl. v. 4.3.2009, 5 A 924/07, NJW 2009, 1833, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 24.05.1991 - 7 NB 5.90

    Erteilung eines Leistungsnachweises

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Die oben aufgezeigten Anforderungen an die Zulässigkeit prüfungsrechtlicher Bestehensregeln könnten die Lehrfreiheit allenfalls dann beeinträchtigen - und so ausnahmsweise eine ausgleichsbedürftige grundrechtliche Kollisionslage herbeiführen -, wenn von ihnen Rückwirkungen auf die inhaltliche und methodische Gestaltung der Lehrveranstaltungen ausgingen (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 1991 - BVerwG 7 NB 5.90 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 134 S. 40 und vom 22. August 2005 - BVerwG 6 BN 1.05 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 263 S. 25).
  • BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05

    Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor;

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Die oben aufgezeigten Anforderungen an die Zulässigkeit prüfungsrechtlicher Bestehensregeln könnten die Lehrfreiheit allenfalls dann beeinträchtigen - und so ausnahmsweise eine ausgleichsbedürftige grundrechtliche Kollisionslage herbeiführen -, wenn von ihnen Rückwirkungen auf die inhaltliche und methodische Gestaltung der Lehrveranstaltungen ausgingen (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 1991 - BVerwG 7 NB 5.90 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 134 S. 40 und vom 22. August 2005 - BVerwG 6 BN 1.05 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 263 S. 25).
  • BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Wie der Senat bereits früher entschieden hat, genügen solche Regeln den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur, wenn die Teilprüfung, deren Nichtbestehen zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung führen soll, schon für sich genommen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage bietet (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 62 f. und vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 46 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 174/84 - BVerfGE 80, 1 ).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Diese Maßgabe, mit der die Einstufung einer Bestehensregelung nach dem Muster von §§ 14 Abs. 1, 17 Abs. 3 JuSPO als ungeeignet im Ergebnis auf besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt bleiben wird, steht im Einklang mit dem in der Grundrechtsjudikatur des Bundesverfassungsgerichts allgemein anerkannten Befund, dass die Verfassung dem Gesetzgeber für die Beurteilung der Eignung der von ihm für die Durchsetzung der gesetzgeberischen Regelungsziele gewählten Mittel einen Einschätzungsspielraum zubilligt (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - BVerfGE 104, 337 ).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Die Statthaftigkeit des Antrags beruht auf § 80 Abs. 5 VwGO in analoger Anwendung auf den Fall, dass über die aufschiebende Wirkung des gegen einen Verwaltungsakt eingelegten Rechtsbehelfs Streit besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.8.2012, 7 VR 6/12 u.a., NVwZ 2013, 85, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.6.2011, 5 Es 1/11.P, NordÖR 2011, 500, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2000 - 14 A 4921/99

    Verwaltungsrecht; Rechtsbehelfsbelehrung bei Mitteilung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung, dass innerhalb eines Monats ab "Zugang" Widerspruch erhoben werden könne, ist unrichtig (OVG Münster, Urt. v. 25.2.2001, 14 A 4921/99, NVwZ 2001, 212, juris Rn. 19 ff.; Czybulka/Kluckert, in Sodan/Ziekow, 4. Aufl. 2014, § 58 Rn. 56).
  • BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Nach dem verfassungsrechtlichen Maßstab der Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.7.2010, 1 BvR 1873/09, juris Rn. 10 f.) hat ein Rechtsschutzgesuch dann keine für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die sich stellende Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung und im Hinblick auf Auslegungshilfen, die von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellt werden, ohne Schwierigkeiten zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden beantwortet werden kann.
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    Auszug aus VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
    Dies folgt aus der Anwendung der nachfolgend ausgeführten Maßstäbe, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus Anlass einer Entscheidung über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nach der Juristen-Studien- und Prüfungsordnung der Universität Mannheim entwickelt worden sind (BVerwG, Urt. v. 29.5.2013, 6 C 18/12, DVBl. 2013, 1122, juris Rn. 25 ff.):.
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95

    Vereinbarkeit der Regelung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung mit dem

  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • OVG Hamburg, 15.06.2011 - 5 Es 1/11

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss

  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

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