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   VG Hamburg, 18.05.2011 - 4 K 2382/10   

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https://dejure.org/2011,39445
VG Hamburg, 18.05.2011 - 4 K 2382/10 (https://dejure.org/2011,39445)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2011 - 4 K 2382/10 (https://dejure.org/2011,39445)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 4 K 2382/10 (https://dejure.org/2011,39445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Waffenrechtliches Bedürfnis besonders gefährdeter Personen

  • Justiz Hamburg

    § 19 Abs 1 WaffG 2002, § 12 Abs 3 Nr 2 WaffG 2002
    Waffenrechtliches Bedürfnis besonders gefährdeter Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

    Auszug aus VG Hamburg, 18.05.2011 - 4 K 2382/10
    Danach ist die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich "ins Volk" gelangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).

    (1) Für dieses Verständnis spricht schon der Wortlaut des § 19 Abs. 1 WaffG, wonach ein Bedürfnis nur "zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe" bestehen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris, Rn. 41).

    Diese gesetzliche Wertung ist Ausdruck des bereits genannten Grundsatzes des Waffenrechts, dass die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Auszug aus VG Hamburg, 18.05.2011 - 4 K 2382/10
    Danach ist die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich "ins Volk" gelangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).

    Diese gesetzliche Wertung ist Ausdruck des bereits genannten Grundsatzes des Waffenrechts, dass die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VG Hamburg, 18.05.2011 - 4 K 2382/10
    Nach der Konzeption des Gesetzes darf demnach die Erteilung der Erlaubnis nicht die Regel sein; sie setzt vielmehr besondere Umstände des Einzelfalls voraus (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, BVerwGE 49, 1, 9 f.).
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