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   VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16   

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VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16 (https://dejure.org/2017,16819)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19.05.2017 - 6 E 7145/16 (https://dejure.org/2017,16819)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 6 E 7145/16 (https://dejure.org/2017,16819)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2000 - 11 B 1186/00

    Rechtmäßigkeit einer nichtförmlichen Straßenplanung unter Berücksichtigung der

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    In einer noch zu erhebenden Hauptsache wäre in Bezug auf die Bauarbeiten nach deren Abschluss ein Folgenbeseitigungsanspruch zu prüfen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3).

    Auch in diesen Fällen besteht keine planerische Beliebigkeit, sondern sind die sich widerstreitenden Interessen im Rahmen der Ausübung des Planungsermessens zu einem nachvollziehbaren, dem Gewicht der jeweils betroffenen Belange gerecht werdenden Ausgleich zu bringen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3).

    Diesem objektiv-rechtlichen Gebot planerischer Abwägung entspricht ein subjektives Recht des planungsbetroffenen Anliegers auf fehlerfreie Berücksichtigung seiner privaten Belange (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.6.2014, 11 A 472/14, juris Rn. 12 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.12.1991, 23 B 2230/91, juris Rn. 10 ff.; Hessischer VGH, Beschl. v. 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 10; offen gelassen bei OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11 und OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5).

    Dabei hat sich die gerichtliche Kontrolle regelmäßig auf eine Vertretbarkeitskontrolle zu beschränken, das heißt auf die Frage, ob die Planung gemessen an den jeweils betroffenen Belangen vertretbar erscheint (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3).

  • VGH Hessen, 23.11.1987 - 2 TG 3079/87
    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    Es wird keine gänzlich neue Verkehrsfläche geschaffen, sondern der vorhandene Straßenraum wird umgestaltet und anders genutzt (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 9).

    Diesem objektiv-rechtlichen Gebot planerischer Abwägung entspricht ein subjektives Recht des planungsbetroffenen Anliegers auf fehlerfreie Berücksichtigung seiner privaten Belange (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.6.2014, 11 A 472/14, juris Rn. 12 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.12.1991, 23 B 2230/91, juris Rn. 10 ff.; Hessischer VGH, Beschl. v. 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 10; offen gelassen bei OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11 und OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5).

    Die Antragsteller können sich bereits jetzt auf die straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Bushaltestelle berufen, auch wenn die Lage der Haltestelle in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht letztlich erst durch das Aufstellen von Verkehrszeichen bestimmt wird (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 6).

  • OVG Hamburg, 02.10.1998 - 2 Bs 356/98
    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    Diesem objektiv-rechtlichen Gebot planerischer Abwägung entspricht ein subjektives Recht des planungsbetroffenen Anliegers auf fehlerfreie Berücksichtigung seiner privaten Belange (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.6.2014, 11 A 472/14, juris Rn. 12 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.12.1991, 23 B 2230/91, juris Rn. 10 ff.; Hessischer VGH, Beschl. v. 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 10; offen gelassen bei OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11 und OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5).

    Dies gilt jedenfalls für die rechtlich und hier sogar grundrechtlich geschützten Interessen der Anlieger (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5), da die Behörde auch im Rahmen des nichtförmlichen Planungsverfahrens an Gesetz und Recht gebunden ist und die Realisierung rechtlich geschützter Positionen der Anlieger nicht von der Wahl des Verfahrens durch die Behörde abhängen kann.

    Dabei orientiert sich das Gericht an der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zum Streitwert bei Nachbarklagen zum Schutz der Wohnnutzung (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 5 S 1399/02

    Straßenplanung: Alternativenprüfung; Lärmschutz; nicht-förmliche Straßenplanung

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    Eine durch den Verkehr befürchtete Lärmbeeinträchtigung kann ein betroffener Anlieger bereits unmittelbar gegen die bauliche Herstellung der Straße und hier der Haltestelle einwenden (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.7.2003, 5 S 1399/02, juris Rn. 36 ff.).

    15.1.1982, 4 C 26/78, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.3.2016, 5 S 531/13, juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.7.2003, 5 S 1399/02, juris Rn. 50).

    Das Gericht geht zudem davon aus, dass die Vorschrift grundsätzlich auch im nicht-förmlichen Planungsverfahren Anwendung findet, da der Wortlaut nicht zwischen förmlichen und nicht-förmlichen Planungsverfahren differenziert, und für eine andere Behandlung nicht-förmlicher Planungsverfahren bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm auch nach ihrem Schutzzweck nichts ersichtlich ist (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.7.2003, 5 S 1399/02, juris Rn. 46).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates gegenüber dem Bürger sind auch dann zu berücksichtigen, wenn das Vorhaben eine gesundheitsgefährdende Wirkung auslöst, die Voraussetzungen des § 41 BImSchV i.V.m. der 16. BImSchV im Einzelnen jedoch nicht vorliegen, etwa wenn die Grenzwerte erst durch die Summe von Vorbelastungen und neuem Vorhaben überschritten würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996, 4 C 9/95, 4 C 9/95, Rn. 36 ff.).

    Hieraus kann sich unter anderem eine Pflicht des Staates ergeben, das Vorhaben zu unterlassen, wobei sich aus dem Verfassungsrecht nur das Ziel der Lärmreduzierung, nicht jedoch die einzusetzenden Mittel ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996, 4 C 9/95, 4 C 9/95, Rn. 37).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    Ein solcher liegt vor, wenn die bauliche Änderung in die Substanz des Verkehrswegs eingreift und über eine bloße Erhaltungsmaßnahme hinausgeht, indem sie die Funktionsfähigkeit der Straße steigert (BVerwG, Urt. v. 18.7.2013, 7 A 9/12, juris Rn. 22; BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, 9 A 28/04, juris Rn. 24).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es angesichts des gebotenen funktionalen Verständnisses des Begriffs des erheblichen baulichen Eingriffs darauf an, ob durch die Baumaßnahmen die vorausgesetzte oder planerisch gewollte Leistungsfähigkeit des Verkehrsweges erhöht wird (BVerwG, Urt. v. 18.7.2013, 7 A 9/12, juris Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2014 - 11 B 1040/13

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch i. R. eines im Wege nicht-förmlicher Planung

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob § 41 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV hier Anwendung findet, oder ob sich der Anspruch der Antragsteller unmittelbar aus materiellen Rechtspositionen ergibt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3.2.2014, 11 B 1040/13, juris Rn. 15).

    Im Falle einer förmlichen Planung begründen Abwägungsmängel im Bereich des Immissionsschutzes, die durch die Nachholung von Schallschutzmaßnahmen behoben werden können, keinen Anspruch auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses und damit auch keinen (Unterlassungs-)Anspruch auf Verhinderung des Vorhabens als Ganzes (OVG NRW, Beschl. v. 3.2.2014, 11 B 1040/13, juris Rn. 15).

  • OVG Hamburg, 15.02.2007 - 3 Bf 333/04

    Zusammenhang zwischen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen - Einbahnstraße -

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    In einer noch zu erhebenden Hauptsache wäre in Bezug auf die Bauarbeiten nach deren Abschluss ein Folgenbeseitigungsanspruch zu prüfen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3).

    Diesem objektiv-rechtlichen Gebot planerischer Abwägung entspricht ein subjektives Recht des planungsbetroffenen Anliegers auf fehlerfreie Berücksichtigung seiner privaten Belange (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.6.2014, 11 A 472/14, juris Rn. 12 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.12.1991, 23 B 2230/91, juris Rn. 10 ff.; Hessischer VGH, Beschl. v. 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 10; offen gelassen bei OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11 und OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    Die Grenze für eine Gesundheitsgefährdung ist nicht bereits bei Überschreitung der Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung gegeben, sondern wird in Wohngebieten jedenfalls bei Pegeln von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht angenommen (BVerwG, Beschl. v. 28.9.2912, 7 VR 5/12, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 23.2.2005, 4 A 5/04, juris Rn. 41 f.; BVerwG, Urt. v. 20.5.1998, 11 C 3/97, juris Rn. 33, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
    Die Grenze für eine Gesundheitsgefährdung ist nicht bereits bei Überschreitung der Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung gegeben, sondern wird in Wohngebieten jedenfalls bei Pegeln von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht angenommen (BVerwG, Beschl. v. 28.9.2912, 7 VR 5/12, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 23.2.2005, 4 A 5/04, juris Rn. 41 f.; BVerwG, Urt. v. 20.5.1998, 11 C 3/97, juris Rn. 33, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle -

  • VG Gießen, 08.07.2002 - 6 G 688/02

    VORBEUGENDER RECHTSSCHUTZ; HALTESTELLE; WARTEHÄUSCHEN; PARKPLATZ

  • OVG Hamburg, 24.02.2009 - 3 Nc 258/08

    Zuständigkeit für die Abänderung einer einstweiligen Anordnung

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

  • BVerwG, 28.09.2012 - 7 VR 5.12

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Planfeststellungsbeschluss des

  • VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602

    Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 VR 14.04
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1991 - 23 B 2230/91

    Abwehrrechte; Gewerbebetrieb; Rückbau; Zufahrtsstraße

  • VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983

    Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2014 - 11 A 472/14

    Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch bei der Errichtung der Querungshilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

  • VG Hamburg, 16.05.2019 - 15 E 1775/19

    Eilverfahren gegen die im Rahmen der Baumaßnahmen vorgenommene Vollsperrung einer

    Angesichts der möglichen Betroffenheit von Nachbarn eines Straßenbauvorhabens in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen erscheint es der beschließenden Kammer indes nach der hier im Eilverfahren möglichen rechtlichen Prüfung als geboten, insoweit keinen rechtsschutzfreien Raum zu belassen, sondern einen Rechtsschutz zu gewähren, der in etwa dem eines förmlich ausgestalteten Verwaltungsverfahrens entspricht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5) , somit nicht nur die Beachtung zwingenden Gesetzesrechtes erfordert, sondern auch einen Anspruch auf fehlerfreie Abwägung der betroffenen privaten Belange im Rahmen der nach § 13 Abs. 2 HWG erfolgenden Ermessensentscheidung gibt (entsprechend bereits unter Hinweis auf den Rechtsschutz in Planfeststellungsverfahren VG Hamburg, Beschluss vom 19.5.2017, 6 E 7145/16, BA S. 17 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3 und vom 20.12.1991, 23 B 2230/91, juris Rn. 10 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 10; OVG Saarland, Urteil vom 30.1.1996, 2 R 10/95, AS RP-SL 25, 315 ff., Kurztext in juris).
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