Rechtsprechung
VG Hamburg, 20.03.2020 - 10 E 1380/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Corona: Schließung von Betrieben
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 20.03.2020 - 10 E 1380/20
- OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223
Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich …
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
Auszug aus VG Hamburg, 20.03.2020 - 10 E 1380/20
Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. dazu BVerwG, Urt. 22.3.2012, 3 C 16/11, Rn. 24; zit. nach juris; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.3.2020, B 7 S 20.223, Rn.44; zit. nach juris).
- VG Gera, 03.04.2020 - 3 E 432/20
Eilantrag gegen Maskenpflicht in der Stadt Jena abgelehnt
Darüber hinaus dürfte auch davon auszugehen sein, dass ein Ansteckungsverdacht mittlerweile vorliegt (BayVGH…, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - juris Rn. 56; VG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2020 - 10 E 1380/20 -). - VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20
Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
In der Rechtsprechung wurde in diesem Zusammenhang vereinzelt die Auffassung vertreten, dass aufgrund der exponentiellen Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 von einer flächendeckenden "Ansteckungsverdächtigkeit" der ganzen Bevölkerung auszugehen war (VG Hamburg, Beschl. v. 20.03.2020 - 10 E 1380/20 - BeckRS 2020, 5436 Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20
Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der …
In der Rechtsprechung wurde in diesem Zusammenhang vereinzelt die Auffassung vertreten, dass aufgrund der exponentiellen Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 von einer flächendeckenden "Ansteckungsverdächtigkeit" der ganzen Bevölkerung auszugehen war (VG Hamburg, Beschl. v. 20.03.2020 - 10 E 1380/20 - BeckRS 2020, 5436 Rn. 7).
- VG Saarlouis, 30.03.2020 - 6 L 340/20
Seuchenrecht: Zur Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zum Vollzug des …
Ebenso VG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2020, 10 E 1380/20, sowie VG Köln, Beschluss vom 20.03.2020, 7 L 510/20, zitiert nach juris, sowie VG Freiburg, Beschluss vom 25.03.2020, 4 K 1246/20, BeckRS 2020, 4437; vgl. ferner Pressemitteilung des Bayerischen VGH, Beschluss vom 30.03.2020, 20 NE 2020.632, wonach entsprechende verbindliche Einschränkungen der Grundfreiheiten angesichts der infektionsrechtlichen Bedrohungslage gerechtfertigt seien, allerdings auch laufend zu überprüfen sei, ob und inwieweit die getroffenen Einschränkungen aufrechtzuerhalten sind. - VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20
Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
In der Rechtsprechung wurde in diesem Zusammenhang vereinzelt die Auffassung vertreten, dass aufgrund der exponentiellen Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 von einer flächendeckenden "Ansteckungsverdächtigkeit" der ganzen Bevölkerung auszugehen war (VG Hamburg, Beschl. v. 20.03.2020 - 10 E 1380/20 - BeckRS 2020, 5436 Rn. 7). - VG Hamburg, 02.04.2020 - 2 E 1550/20
Eilantrag gegen das aus der Corona-Allgemeinverfügung folgende Versammlungsverbot
Ferner ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung insgesamt als ansteckungsverdächtig im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG anzusehen ist (VG Hamburg, Beschl. v. 10.3.2020, 10 E 1380/20).