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   VG Hamburg, 20.10.2016 - 16 K 5900/15   

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https://dejure.org/2016,50884
VG Hamburg, 20.10.2016 - 16 K 5900/15 (https://dejure.org/2016,50884)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.2016 - 16 K 5900/15 (https://dejure.org/2016,50884)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 16 K 5900/15 (https://dejure.org/2016,50884)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 13.04.2012 - 4 Bs 78/12

    FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock: Weiterhin keine Eintrittskarten für

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2016 - 16 K 5900/15
    Die unmittelbar bevorstehende Gefahr ist dabei in zweifacher Weise qualifiziert, da sie eine besondere zeitliche Nähe der Gefahrenentwicklung sowie ein gesteigertes Maß der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts voraussetzt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2012, 4 Bs 78/12, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2016 - 16 K 5900/15
    Das nahe der vorderen Grundstücksgrenze aufgestellte Schild zum Hinweis auf die Feuerwehrzufahrt, die über die mit Rasengittersteinen befestigte Vorgartenfläche zu dem mehrgeschossigen Wohnhaus führt, ist nach den Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 6.4.2016, 3 C 10/15, juris) an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen stellt, zum Zeitpunkt des Parkvorganges ausreichend erkennbar gewesen.
  • KG, 27.02.1992 - 3 Ws (B) 25/92

    Zum Begriff der amtlichen Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2016 - 16 K 5900/15
    Nach einhelliger Meinung begründen solche privat aufgestellten Schilder aber gerade kein Haltverbot (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 27.2.1992, 2 Ss 5/92 - 3 Ws (B) 25/92, NZV 1992, 291, 292; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 12 StVO Rn. 27; Hess in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016, § 12 StVO Rn. 12 a).
  • OVG Hamburg, 06.04.2022 - 3 Bf 259/20

    Amtliche Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt

    Zur Begründung hat es - teilweise unter wörtlicher Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 20. Oktober 2016 (16 K 5900/15, juris) - im Wesentlichen ausgeführt: Einer Heranziehung des Klägers zur Gebührenzahlung stehe entgegen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Sicherstellung des Fahrzeugs nach § 14 Abs. 1 SOG zum Zeitpunkt der Anordnung nicht vorgelegen hätten.

    Eine andere bzw. weitergehende Frage ist, ob die tatsächliche Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt nur dann als "amtlich" im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO anzusehen ist, wenn sie (zusätzlich) aus sich heraus einen amtlichen Charakter erkennen lässt, insbesondere ein zur Kennzeichnung verwendetes Schild selbst amtlich gekennzeichnet ist (bejahend: Bachmor/Quarch, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 12 StVO Rn. 4 ["amtlich gesiegelt"]; Engelhardt, NordÖR 2011, 325; VG Hamburg, Urt. v. 20.10.2016, 16 K 5900/15, juris Rn. 22; Urt. v. 26.9.2019, 6 K 6270/15, n.v.; Urt. v. 29.12.2020, 20 K 6102/17, n.v.; Urt. v. 29.12.2020, 20 K 6102/17, n.v.; indirekt auch VGH München, Beschl. v. 4.12.2018, 10 CS 18.1783, KommunalPraxis BY 2019, 109 [Ls.], juris Rn. 18; offengelassen: OLG Köln, Beschl. v. 2.2.1993, Ss 15/93, NZV 1994, 121, 122; ablehnend: VG Würzburg, Urt. v. 31.3.2008, W 5 K 07.1397, juris Rn. 19; Schubert, in: Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 2016, § 12 StVO Rn. 22).

    Der Einwand, dass sowohl für den Verkehrsteilnehmer als auch für einen einschreitenden Polizeibediensteten vor Ort hinreichend klar sein müsse, ob die Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt amtlich sei, was nur dann der Fall sei, wenn ein amtlich veranlasstes Schild auch seinen amtlichen Charakter erkennen lasse, da sich dieser ansonsten nur aus den Verwaltungsakten ergäbe bzw. sich das Schild nicht von privat erworbenen und aufgestellten Schildern unterscheide (VG Hamburg, Urt. v. 20.10.2016, 16 K 5900/15, juris Rn. 21; Engelhardt, NordÖR 2011, 325, 326), vermag nicht zu überzeugen.

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