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   VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16   

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VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16 (https://dejure.org/2017,56343)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 (https://dejure.org/2017,56343)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 (https://dejure.org/2017,56343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 11 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 5 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, AufenthV
    Ausweisung; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (IS); Aufruf zum Hass gegen Bevölkerungsteile; Sperrwirkung; Fristbemessung; Gebührenerhebung für Befristungsentscheidung

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Die behördliche Befristung der Sperrwirkung einer Abschiebung ist nach der Rückführungsrichtlinie als erstmalige (behördliche) Festsetzung einer Sperrfrist auszulegen (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 13.7.2017, 1 VR 3/17, juris Rn. 71).

    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13.7.2017, 1 VR 3/17 u.a., juris, Leitsatz 1 und Rn. 71 f. zur Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG) kann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie vom 16.12.2008, ABl. EU L 348/98 v. 24.12.2008 - RFRL) jedenfalls, soweit es an eine Abschiebung anknüpft, schon nicht wirksam aufgrund einer gesetzlichen Bestimmungen eintreten; vielmehr bedarf es dafür einer behördlichen Entscheidung.

    Zur Begründung hat sich das Bundesverwaltungsgericht insbesondere darauf gestützt, dass nach Art. 3 Nr. 6 RFRL als "Einreiseverbot" die behördliche oder richterliche Entscheidung oder Maßnahme gilt, mit der die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und der dortige Aufenthalt für einen bestimmten Zeitraum untersagt wird und die mit einer Rückkehrentscheidung einhergeht (BVerwG, Beschl. v. 13.7.2017, a.a.O., juris Rn. 72).

  • VG Augsburg, 21.04.2015 - Au 1 K 14.1546

    Türkischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Unterstützung der Vereinigung

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Diese Einschätzung entspricht der die allgemeine Auffassung der internationalen Staatengemeinschaft wiedergebenden Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 20. November 2015, in welcher erneut unter Hinweis auf entsprechende Vorgängerresolutionen die terroristischen Handlungen des IS verurteilt und die Staatengemeinschaft zu Gegenmaßnahmen aufgerufen wurden (http://www.un.org/depts/german/sr/sr_15/sr2249.pdf; vgl. auch VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, Au 1 K 14.1546, juris Rn. 36).

    Insbesondere kann die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen, die den IS, dessen Ideologie, den bewaffneten Dschihad, Selbstmordanschläge, und den Märtyrertod verteidigen bzw. glorifizieren über soziale Medien wie Facebook eine Unterstützungshandlung in Gestalt einer Sympathiewerbung im oben genannten Sinne darstellen (VG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2017, 2 E 8114/16, n. veröff., BA S. 12; Beschl. v. 22.2.2016, 19 E 6426/15, juris Rn. 19, 22; VG München, Urt. v. 26.1.2017, M 12 K 16.5397, juris Rn. 68; VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, Au 1 K 14.1546, juris Rn. 46).

    Die Anwesenheit von Sympathisanten und radikalisierten Anhängern einer terroristischen Vereinigung ruft eine nur schwer berechenbare Gefährdungslage und angesichts der Anschlagsgefahr die Notwendigkeit von ersichtlichen Überwachungsmaßnahmen hervor (VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Es hat bislang insbesondere keine Aussage dazu getroffen, ob in der Ausweisung eine Rückführungsentscheidung im Sinne der Rückführungsrichtlinie liegt (ebenso offen gelassen im Urt. v. 22.2.2017, 1 C 27/16, juris Rn. 21).

    Die Ausländerbehörde hat über die Dauer des mit einer Ausweisung oder Abschiebung verbundenen Einreise- und Aufenthaltsverbots seit dem Inkrafttreten des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) nach Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 27/16, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Vielmehr ist anhand der sog. "Boultif-Kriterien" ein gerechter Ausgleich der gegenläufigen Interessen zu finden (vgl. z.B. EuGH, Urt. v. 18.10.2006, Nr. 46410/99, Üner, juris Rn. 57 ff.) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zu berücksichtigen, dass Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt gewährt und allein aufgrund formal-rechtlicher Bindungen ausländerrechtliche Schutzwirkungen nicht entfaltet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008, 2 BvR 1830/08, juris).

    Es ist zu würdigen, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für eine gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 a.a.O., Beschl. v. 5.6.2013, 2 BvR 586/13, NVwZ 2013, 1207).

  • VG München, 26.01.2017 - M 12 K 16.5397

    Rechtmäßige Ausweisung wegen Unterstützens einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Insbesondere kann die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen, die den IS, dessen Ideologie, den bewaffneten Dschihad, Selbstmordanschläge, und den Märtyrertod verteidigen bzw. glorifizieren über soziale Medien wie Facebook eine Unterstützungshandlung in Gestalt einer Sympathiewerbung im oben genannten Sinne darstellen (VG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2017, 2 E 8114/16, n. veröff., BA S. 12; Beschl. v. 22.2.2016, 19 E 6426/15, juris Rn. 19, 22; VG München, Urt. v. 26.1.2017, M 12 K 16.5397, juris Rn. 68; VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, Au 1 K 14.1546, juris Rn. 46).

    Die Gefahr von Terrorakten, die von Unterstützern oder Sympathisanten des IS ausgeht und für die der Kläger durch seine Sympathiewerbung den Boden bereitet hat, ist dabei so schwerwiegend, dass an die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Beteiligung des Klägers hieran nur geringe Anforderungen zu stellen sind (ebenso VG München, Urt. v. 26.1.2017, a.a.O., juris Rn. 72).

  • VG Hamburg, 22.02.2016 - 19 E 6426/15

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung von verfassungsfeindlichen und

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Insbesondere kann die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen, die den IS, dessen Ideologie, den bewaffneten Dschihad, Selbstmordanschläge, und den Märtyrertod verteidigen bzw. glorifizieren über soziale Medien wie Facebook eine Unterstützungshandlung in Gestalt einer Sympathiewerbung im oben genannten Sinne darstellen (VG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2017, 2 E 8114/16, n. veröff., BA S. 12; Beschl. v. 22.2.2016, 19 E 6426/15, juris Rn. 19, 22; VG München, Urt. v. 26.1.2017, M 12 K 16.5397, juris Rn. 68; VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, Au 1 K 14.1546, juris Rn. 46).

    Denn auch "geteilte" Beiträge Dritter, die über das eigene Profil verbreitet werden, stellen eine Sympathiebekundung mit großer Außenwirkung dar (ebenso für VG Hamburg, Beschl. v. 22.2.2016, 19 E 6426/15, juris Rn. 22, für Einträge, die mit einem "Like" versehen wurden).

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17

    Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Auch im Beschluss vom 22. August 2017 (1 A 10/17 u.a., juris Rn. 5) betont das Bundesverwaltungsgericht:.
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Aufstachelung zum Hass ein Verhalten zu verstehen, das auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen einwirkt und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den Betroffenen Bevölkerungsteil zu erzeugen oder zu verstärken (BGH, Urt. v. 27.7.2017, 3 StR 172/17, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 4 RVs 103/17

    Volksverhetzung durch Facebook-Kommentare

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Auch Kommentare, die über ein öffentlich zugängliches Facebook-Profil veröffentlicht werden, können den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen (OLG Hamm, Beschl. v. 26.9.2017, 4 RVs 103/17, juris; ThürOLG, Urt. v. 27.9.2016, 1 OLG 171 Ss 45/16, juris Rn. 15 ff.).Dabei darf nach der Rechtsprechung zur Strafbarkeit entsprechender Äußerungen diesen im Lichte der durch Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützten Meinungsfreiheit keine Bedeutung beigelegt werden, die sie objektiv nicht haben, und im Fall der Mehrdeutigkeit darf nur dann von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden, wenn andere, straflose Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden können (BVerfG, Kammerbeschl. v. 28.3.2017, 1 BvR 1384/16, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 28.7.2016, 3 StR 149/16, NStZ-RR 2016, 369, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bislang offen gelassen, ob es das in § 11 Abs. 1 AufenthG gesetzlich geregelte Einreise- und Aufenthaltsverbot für Ausweisungen als richtlinienkonform ansieht (vgl. Urt. v. 25.7.2017, 1 C 12/16, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 2.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

  • EuGH, 26.07.2017 - C-225/16

    Ouhrami - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 149/16

    Keine ausschließliche Beweiskraft des Protokolls hinsichtlich der Gelegenheit des

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund des Nachweises falscher bzw. unvollständiger

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • OLG Jena, 27.09.2016 - 1 OLG 171 Ss 45/16

    Strafurteil: Wirksame Einbeziehung eines Fotos in die Urteilsgründe wegen

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

  • VG Bremen, 01.07.2022 - 2 K 1260/21

    Ausweisung eines sog. Hasspredigers, Urteil vom 01.07.2022 - Ausweisung;

    Auch wenn die Vorschrift das Vorliegen von entsprechenden Indiztatsachen genügen lässt, müssen jedenfalls hinreichend verwertbare und belegbare Tatsachen vorliegen, welche die Schlussfolgerung im Sinne des Ausweisungstatbestandes rechtfertigen; maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung, ob im Falle des Betroffenen die Voraussetzungen des Ausweisungstatbestands erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.3.2005, - 1 C 26/03 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 27).

    Eine Vereinigung unterstützt den Terrorismus in diesem Sinne, wenn sie sich selbst terroristisch betätigt oder wenn sie die Begehung terroristischer Taten durch Dritte veranlasst, fördert oder befürwortet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O., juris Rn. 13 zu § 54 Nr. 5 AufenthG a.F., VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 28).

    Der IS hat sich bis in die jüngste Vergangenheit zu einer Vielzahl terroristischer Anschläge - auch in Europa - bekannt, z.B. zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin am 19.12.2016 mit zwölf Toten und ca. 50 Verletzten (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 28).

    Maßgeblich ist allein, ob die potentielle Gefährlichkeit der terroristischen Vereinigung gefestigt und ihr Gefährdungspotenzial gestärkt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2005, a.a.O., juris Rn. 25 m.w.N.; VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 29).

    stalt eigener Beiträge tut, denn auch "geteilte" Beiträge Dritter, die über das eigene Profil verbreitet werden, stellen eine Sympathiebekundung mit großer Außenwirkung dar (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 22.02.2016, - 19 E 6426/15 -, juris Rn. 22; VG Augsburg, Urteil vom 21.04.2015, a.a.O.; VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 34).

    Denn hierbei handelt es sich um eine Sympathiebekundung mit großer Außenwirkung, insbesondere dann, wenn eine erhebliche Zahl von Facebook-Nutzern die Beiträge zur Kenntnis nimmt (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 30).

  • VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19

    Ausweisung wegen Unterstützung der Taliban - Verfassen und Liken von

    Die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen über soziale Medien wie Facebook, die die Taliban, ihre Ideologie, Selbstmordanschläge, den Dschihad und den Märtyrertod verteidigen oder glorifizieren, ist als Unterstützungshandlung in Gestalt der Sympathiewerbung in diesem Sinne anzusehen (vgl. zur Sympathiewerbung für den IS VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 30 m.w.N).

    Nicht erforderlich ist für eine solche Verbreitung, dass eigene Beiträge erstellt werden; vielmehr genügt es, wenn fremde Beiträge unterstützt werden (vgl. dazu VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 34).

    In Anbetracht der öffentlich gezeigten Unterstützung und Sympathien für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung und der wachsenden Gefahren insbesondere durch im Inland befindliche Unterstützer islamistischer und salafistischer Gruppen ist die Bundesrepublik Deutschland auch bei familiären Bindungen im Bundesgebiet nicht gehalten abzuwarten und mit großem personellen und finanziellen Aufwand - und den bestehenden Risiken einer nicht hinreichenden Überwachung - zu beobachten, ob ein Ausländer wie der Kläger nunmehr seine Aktivitäten einstellt, ob er weiterhin Sympathiewerbung für diese Vereinigung betreibt, ob er weitere, die Vereinigung unterstützende Aktivitäten entfaltet und sich gegebenenfalls selbst an möglichen Terroranschlägen beteiligt (in diesem Sinne auch VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 55).

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 8 K 3521/18

    Befristung der Wirkungen einer Abschiebung, Befristung der Wirkungen einer

    vgl. für den Fall zeitgleichen Ergehens einheitlich bemessener Befristungen der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung jeweils auf fünf Jahre OVG NRW, Urteil vom 15. Januar 2015 - 17 A 1836/13 - (n.v.); VG Hamburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 66 ff., ebenfalls zu einer Befristung der Wirkungen einer Ausweisung und Abschiebung jeweils auf zehn Jahre im Falle eines islamistischen "Gefährders"; VG Augsburg, Urteil vom 22. August 2018 - Au 6 K 18.555 -, juris, Rn. 62 ff., bzgl. der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung und Abschiebung auf jeweils sechs Jahre; VG Augsburg, Urteil vom 21. November 2018 - Au 6 K 18.1190 -, juris, Rn. 66 ff. bzgl. der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung und Abschiebung auf jeweils vier Jahre.
  • OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22

    Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts;

    Die Anwesenheit von Sympathisanten und radikalisierten Anhängern einer terroristischen Vereinigung ruft eine nur schwer berechenbare Gefährdungslage und angesichts der Anschlagsgefahr die Notwendigkeit von ersichtlichen Überwachungsmaßnahmen hervor (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 19. Januar 2017, - 2 E 8114/16 -, n. veröff., BA S. 12; Beschluss vom 22. Februar 2016, - 19 E 6426/15 -, juris Rn. 19, 22 und Urteil vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 -, BeckRS 2017, 164679 Rn. 26, beck-online; VG München, Urteil vom 26. Januar 2017, - M 12 K 16.5397 -, juris Rn. 68; VG Augsburg, Urteil vom 21. April 2015, - Au 1 K 14.1546 -, juris Rn. 46).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 2 M 38/22

    Ausweisung; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Aufruf zum Hass

    So ist etwa die Verbreitung von (zahlreichen) gewaltverherrlichenden Einträgen über soziale Medien wie Facebook, die die Taliban oder den IS, ihre Ideologie, Selbstmordanschläge, den Dschihad und den Märtyrertod verteidigen oder glorifizieren, als Unterstützungshandlung in Gestalt der Sympathiewerbung anzusehen (VG Magdeburg, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 8 A 243/19 - juris Rn. 54; VG Hamburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 - juris, Rn. 30, VG München, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - M 12 S 16.5400 - juris Rn. 45).
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